Wie lange darf ein vorläufiges Beschäftigungsverbot ausgestellt werden?

Hallo,

da mein Arbeitgeber meinen Arbeitsplatz nicht eingerichtet hat, hat mir meine Gyn für sechs Wochen ein vorläufiges Beschäftigungsverbot ausgestellt.

Dieses möchte sie nun aber nicht verlängern, obwohl der Arbeitsplatz immer noch nicht eingerichtet ist (bin in der 12. SSW). Ich arbeite im Pflegeheim, muss täglich immobile Patienten durchbewegen, dort wohnen Klienten mit MRSA und MRGN (MRGN Patienten sind nicht isoliert und Hygienemaßnahmen werden nicht immer eingehalten - was ich allerdings nicht beweisen kann, habe es nur immer wieder beobachtet) und es besteht bei mehreren Erkrankungen bei mir keine Immunität.

Laut https://www.aerzteblatt.de/archiv/134526/Beschaeftigungsverbote-in-der-Schwangerschaft-Nach-Recht-und-Gesetz

dürfte dieses vorläufige Beschäftigungsverbot wohl so lange verlängert werden, bis das mit dem Arbeitsplatz geklärt ist. Sie sagt, dass sie das aber nicht könne und sie dann Ärger mit der Krankenkasse bekäme und Bußgeld oder so was bezahlen muss. Das hätte schon mehrere Gyns in meiner Stadt betroffen.

Was stimmt denn nun? Wie lange darf das verlängert werden und gibt es dazu einen Gesetzestext. Ich finde einfach nichts. Wie kann ich das durchsetzen??? Arbeitsgericht?

Vielen Dank und liebe Grüße.

P.S.: ich war schon beim Betriebsarzt. Der darf aber nur aus rechtlicher Sicht eine Empfehlung aussprechen und der Arbeitgeber hat darüber noch nicht weiter entschieden

Schwangerschaft, Recht, Gynäkologe
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