Wie lange darf ein vorläufiges Beschäftigungsverbot ausgestellt werden?
Hallo,
da mein Arbeitgeber meinen Arbeitsplatz nicht eingerichtet hat, hat mir meine Gyn für sechs Wochen ein vorläufiges Beschäftigungsverbot ausgestellt.
Dieses möchte sie nun aber nicht verlängern, obwohl der Arbeitsplatz immer noch nicht eingerichtet ist (bin in der 12. SSW). Ich arbeite im Pflegeheim, muss täglich immobile Patienten durchbewegen, dort wohnen Klienten mit MRSA und MRGN (MRGN Patienten sind nicht isoliert und Hygienemaßnahmen werden nicht immer eingehalten - was ich allerdings nicht beweisen kann, habe es nur immer wieder beobachtet) und es besteht bei mehreren Erkrankungen bei mir keine Immunität.
dürfte dieses vorläufige Beschäftigungsverbot wohl so lange verlängert werden, bis das mit dem Arbeitsplatz geklärt ist. Sie sagt, dass sie das aber nicht könne und sie dann Ärger mit der Krankenkasse bekäme und Bußgeld oder so was bezahlen muss. Das hätte schon mehrere Gyns in meiner Stadt betroffen.
Was stimmt denn nun? Wie lange darf das verlängert werden und gibt es dazu einen Gesetzestext. Ich finde einfach nichts. Wie kann ich das durchsetzen??? Arbeitsgericht?
Vielen Dank und liebe Grüße.
P.S.: ich war schon beim Betriebsarzt. Der darf aber nur aus rechtlicher Sicht eine Empfehlung aussprechen und der Arbeitgeber hat darüber noch nicht weiter entschieden
3 Antworten
Ruf mal gleich Deine Kasse an, besprich das mit denen.
Notfalls wechsel den Arzt.
Mir hat mal meine Hausärztin nach einem Arbeitsunfall gesagt, sie darf mich nur 2x krankschreiben (das waren dann insgesamt 2 Wochen).
Immerhin gab sie mir den Tipp, doch mal meinen Neurologen zu fragen.
Der schrieb mich problemlos 7 Wochen krank als er von den Umständen des Unfalls und der sofort ausgesprochenen Kündigung hörte (AG fand, auch wenn ich da wildblutend auf dem Boden lag und mit Rettung abgeholt werde, fake ich die 1. AU ja wohl.)
Ich würde mich hier direkt an die Krankenkasse wenden und denen das genau so schildern und vor allem erwähnen das dein Arbeitsplatz immer noch nicht entsprechend umgeändert wurde.
Deine Gyn ist nicht zuständig. Nur wenn es gesundheitliche Probleme mit dir gibt. Hier muss der AG handeln.
Wenn dein Chef dich nicht beschäftigen kann, muss natürlich dein AG das Beschäftigungsverbot aussprechen. Dass dein Gyn das in einem ersten Wurf überhaupt gemacht hat, war schon Glückssache.
Das ist also ganz eindeutig Sache deines Chefs!
ok, vielleicht können die mir ja was Schriftliches für die Gyn mitgeben