Kann der Arbeitgeber einer Schwangeren einen anderen Arbeitsplatz zuweisen, wenn diese ein Beschäftigungsverbot vom Arzt hat?

6 Antworten

Beschäftigungsvrrbot bekommst du,wenn das Leben der Mutter oder des Babys in Gefahr ist.

da Du ja deinem AG von deiner SS dann berichten wirst,wird er Dir schon einen anderen Arbeitsplatz anbieten.

Das hat nix mit dem B.verbot zu tun.

Möchtest Du denn in deiner SS nicht weiter arbeiten gehen?

wooling92 
Fragesteller
 17.08.2016, 09:45

Jein. Die Arbeit, die ich derzeit verrichte, würde ich schon weiter machen. Aber das werde ich aus gesundheitlichen Gründen nicht dürfen. Und auf diesen "Schonplatz" im Büro habe ich keine Lust.

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Nele15  17.08.2016, 11:26
@wooling92

na da bleibt dir ja nicht viel Möglichkeit übrig,eigentlich keine.

bei meinen Schwangerschaften hatte ich einmal einen Schonplatz bekommen und bei der anderen SS hatte ich aus medizinischen Gründen ein BV vom Arzt.......

alles gute

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Wie das hier schon erwähnt wurde, BV und Schonplatz passen nicht zusammen. Entweder einer oder das andere.  Und ja, wenn dir alternativ Arbeit angeboten wird (z.b.Büro) dann musst du die Stelle annehmen. 

Wenn dein Arbeitgeber dir einen Schonplatz anbieten kann bist du verpflichtet den anzunehmen und bekommst gar kein Beschäftigungsverbot.

Allerdings muss es sich schon um einen Arbeitsplatz direkt vor Ort und nicht irgendwo in Deutschland handeln! Also dir wird kein Arbeitsplatz Kilometer weit entfernt angeboten... Das funktioniert doch gar nicht.

Wenn es vor Ort von da wo du jetzt arbeitest keinen Ersatzplatz gibt, bekommst du das BV.

BV bekommst du in der Regel nicht, wenn es einen schonplatz gibt. 

Ein Beschäftigungsverbot vom Arzt gibt es dann, wenn eine Weiterbeschäftigung eine Gefahr für dich und das Ungeborene darstellen. 

Was du da gelesen ist hast, ist das Mutterschutzgesetz. Daran muss sich der AG halten (wichtige Voraussetzung: er muss von der Schwangerschaft wissen). Er muss dir also eine Schwangerengerechte Arbeit zuteilen. Kann er das, arbeitest du eben bis zum Mutterschutz weiter. 

Kann er dir keinen für dich geeigneten Arbeitsplatz zuweisen, muss er dir ein Beschäftigungsverbot ausstellen.