Kann der Arbeitgeber einer Schwangeren einen anderen Arbeitsplatz zuweisen, wenn diese ein Beschäftigungsverbot vom Arzt hat?
Hallo zusammen,
ich bin gerade in der Kinderplanung und stehe vor einer Frage, die google mir nicht beantworten konnte.
Erstmal zu meiner Situation... Ich wohne im Land Brandenburg und arbeite im Außendienst in NRW. Ich pendle also Sonntag nach NRW und Freitag wieder zurück. Ich würde sehr gerne wieder komplett im Osten leben und arbeiten. Leider kann ich mich hier nicht einfach auf einen neuen Job bewerben, da ich hier keine Vorstellungsgespräche wahrnehmen kann, weil ich unter der Woche ja 500 km entfernt in NRW bin...
Jetzt will ich langsam aber sicher auch mal ein Kind haben und dachte mir "Hey, wenn ich in Elternzeit bin, hab ich 1 Jahr Zeit, um mir hier was zu suchen." Jetzt bin ich bei google aber auf das "Beschäftigungsverbot während der Schwangerschaft" gestoßen. Welches auch auf mich zutrifft, da ich schwer heben muss, Staub und giftigen Dämpfen ausgesetzt bin und teilweise sehr weite Arbeitswege habe. Ich gehe also davon aus, dass meine Frauenärztin mir ein Beschäftigungsverbot erteilen wird.
Kann mein Arbeitgeber mir dann einen "Schonarbeitsplatz" zuweisen? Also einen Bürojob. Und wenn ja, bin ich verpflichtet diesen anzunehmen? Der Bürojob wäre dann nämlich unten im Süden - noch weiter weg von zu Hause.
6 Antworten
Beschäftigungsvrrbot bekommst du,wenn das Leben der Mutter oder des Babys in Gefahr ist.
da Du ja deinem AG von deiner SS dann berichten wirst,wird er Dir schon einen anderen Arbeitsplatz anbieten.
Das hat nix mit dem B.verbot zu tun.
Möchtest Du denn in deiner SS nicht weiter arbeiten gehen?
na da bleibt dir ja nicht viel Möglichkeit übrig,eigentlich keine.
bei meinen Schwangerschaften hatte ich einmal einen Schonplatz bekommen und bei der anderen SS hatte ich aus medizinischen Gründen ein BV vom Arzt.......
alles gute
Wie das hier schon erwähnt wurde, BV und Schonplatz passen nicht zusammen. Entweder einer oder das andere. Und ja, wenn dir alternativ Arbeit angeboten wird (z.b.Büro) dann musst du die Stelle annehmen.
Wenn dein Arbeitgeber dir einen Schonplatz anbieten kann bist du verpflichtet den anzunehmen und bekommst gar kein Beschäftigungsverbot.
Allerdings muss es sich schon um einen Arbeitsplatz direkt vor Ort und nicht irgendwo in Deutschland handeln! Also dir wird kein Arbeitsplatz Kilometer weit entfernt angeboten... Das funktioniert doch gar nicht.
Wenn es vor Ort von da wo du jetzt arbeitest keinen Ersatzplatz gibt, bekommst du das BV.
BV bekommst du in der Regel nicht, wenn es einen schonplatz gibt.
Ein Beschäftigungsverbot vom Arzt gibt es dann, wenn eine Weiterbeschäftigung eine Gefahr für dich und das Ungeborene darstellen.
Was du da gelesen ist hast, ist das Mutterschutzgesetz. Daran muss sich der AG halten (wichtige Voraussetzung: er muss von der Schwangerschaft wissen). Er muss dir also eine Schwangerengerechte Arbeit zuteilen. Kann er das, arbeitest du eben bis zum Mutterschutz weiter.
Kann er dir keinen für dich geeigneten Arbeitsplatz zuweisen, muss er dir ein Beschäftigungsverbot ausstellen.
Jein. Die Arbeit, die ich derzeit verrichte, würde ich schon weiter machen. Aber das werde ich aus gesundheitlichen Gründen nicht dürfen. Und auf diesen "Schonplatz" im Büro habe ich keine Lust.