Risikoschwangere in Gerontopsychiatrischen Pflege= kein Beschäftigungsverbot?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Schwangere und stillende Mütter sind in Deutschland sehr gut durch das Mutterschutzgesetz geschützt und abgesichert. Dabei liegt die Verantwortung für die Umsetzung von Mutterschutz und Beschäftigungsverbot bei deinem Arbeitgeber.

Er ist nach Kenntnis der Schwangerschaft in die Pflicht genommen und muss auf Grundlage seiner Gefährdungsbeurteilung und meist in Zusammenarbeit mit dem Betriebsarzt oder der aufsichtführenden Behörde (z.B. Gewerbeaufsichtsamt) den Arbeitsplatz prüfen, anpassen oder gegebenenfalls ein arbeitsplatzbezogenes, generelles Beschäftigungsverbot (also ohne besonderes ärztliches Attest) aussprechen.

Der Arbeitgeber kann die Schwangere auch in eine andere Abteilung (z.B. Büro) versetzen.

Wenn du den Eindruck hast, dein Arbeitgeber nimmt das Mutterschutzgesetz auf die leichte Schulter, solltest du dich an die aufsichtführende Behörde wenden.

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/mutterschaftsleistungen/aufsichtsbehoerden-fuer-den-mutterschutz-und-kuendigungsschutz/aufsichtsbehoerden-fuer-mutterschutz-und-kuendigungsschutz-informationen-der-laender-73648

O-Ton beider Parteien: " bin ich nicht für zuständig! Mache ich nicht!"

Diese haben ja mit dem Arbeitsplatz auch nichts zu tun, sondern können lediglich ein individuelles Beschäftigungsverbot ganz oder teilweise per Attest aussprechen, welches auf den persönlichen Gesundheitszustand der werdenden Mutter bezogen ist. 

Gefährdungsbeurteilung wurde vom AG ausgefüllt mit Erkenntnis dass ein Beschäftigungsverbot am besten für mich sei und ausdrücklich gewünscht wird, dies geht nun an den Arbeitsmediziner u.a. mal sehen was und WANN er etwas dazu sagt. 

Seit Anfang 2018 gibt es einige Neuregelungen im Mutterschutzgesetz.

Eine Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes darf nicht erst erstellt werden, wenn die Arbeitnehmerin von ihrer Schwangerschaft erzählt, sondern muss schon im Voraus bestehen. 

Alles Gute für dich und eine gesunde Schwangerschaft!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich bin seit fast 40 Jahren Hebamme

Lollipop411 
Fragesteller
 18.10.2021, 20:42

Vielen herzlichen Dank für diese ausführliche Antwort!

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Lollipop411 
Fragesteller
 22.10.2021, 23:05

Der Betriebsmediziner hat sofort ziemlich fassungslos eine dringende Empfehlung für ein BV an die personalabteilung gemailt mit Hinweis dass der Mutterschutz trotz Gefährdungsanalyse nicht eingehalten wird. Und ich einer unverantwortlichen coronagefährdung.ausgesetzt sei. ich arbeite völlig normal in der Grundpflege, setzte Infusionen,.verabreiche Spritzen,.messe Blutzucker, behandle infizierte Wunden etc.

Auch bei ungeimpften Patienten die sich nicht impfen lassen wollen. Ich selber gelte als ungeimpft da mir kein Arzt der Welt jetzt die 2. Impfung verabreichen will vor dem 3. SsMonat. Nützt mir momentan alles nix, schiebe erstmal weiter Wochenend-Dienst :(

Montag habe ich weiter Frühschicht, da werde ich mal den Betriebsrat fragen wie lange das denn so noch weitergehen soll....

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isebise50  23.10.2021, 10:21
@Lollipop411

Vielen Dank für deinen Stern!

Weise ausdrücklich darauf hin, dass eine Gefährdungsbeurteilung als sogenannte Erstbeurteilung eigentlich durchgeführt werden muss, bevor die Arbeitnehmer mit ihren Tätigkeiten beginnen.

Schreib dann mal, wie es weitergeht - ich drück die Daumen.

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Lollipop411 
Fragesteller
 26.10.2021, 17:47
@isebise50

Mittlerweile stand jetzt fest dass ein BV ausgesprochen wird aber niemand konnte mir sagen wann und wie.....also selbst mal die Personalabteilung angerufen und gefragt warum immer noch nichts passiert.

Antwort: wir warten doch auf ihre Unterlagen! Mutterpass/Attest! Hat ihnen das niemand gesagt? ?dürfen die echt in meinem mutterpass rumwühlen und den kopieren für die Unterlagen?!)

Äh NEIN davon wusste ich NICHTS und meine Gyn sah auch nicht ein mir bis jetzt etwas zu bescheinigen trotz mehrmaliger Bitte.

Personalabteilung: tja...das ist unverständlich! Fragen sie doch nochmal nach ob sie jetzt eine Bescheinigung /mutterpass erhalten können denn bevor das nicht da ist, können wir kein BV aussprechen! D.h. sie gehen weiter ganz normal arbeiten.....

Ich denke das BV wird ausgesprochen 2 Wochen vor Entbindung wenn ich Glück hab ^^

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isebise50  26.10.2021, 20:09
@Lollipop411

Nein, dein AG braucht nicht deinen Mutterpass, wohl aber selbstverständlich ein „Zeugnis“ über den voraussichtlichen Entbindungstermin (auch z.B. für die Schutzfrist).

Ich ging natürlich davon aus, dass du die Schwangerschaft nicht nur mündlich mitgeteilt, sondern auch eine schriftliche Bestätigung eingereicht hast -irgendeinen „Beweis“ braucht er schon.

Das kann deine Gyn ausstellen. In der Regel reicht auch, wenn du die Seiten 2 (Name) und 6 (Terminbestimmung) deines Mutterpasses kopierst und dabei sensible Daten abdeckst oder unkenntlich machst.

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Lollipop411 
Fragesteller
 27.10.2021, 06:58
@isebise50

Bis jetzt weigerte sich die Gyn irge detwas schriftliches auszustellen....

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Lollipop411 
Fragesteller
 29.10.2021, 09:25
@Lollipop411

Gestern Abend um 18: 00 starke Blutung und heftige schmerzen bekommen.

18:20 im KH angekommen und bis 21:35 in der Notaufnahme unbehandelt alleine mit Wehen und heftigen Blutungen gesessen und schliesslich in ein anderes KH, dies jedoch hatte keine Gynabteilung und schickte mich gegen Mitternacht in ein drittes KH: dort angekommen befand sich dann mein 11 Wochen altes würmchen in meinem Slip 😭😫😭...

Ende dieses Threads 😭

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Auch der Arbeitgeber kann ein Beschäftigungsverbot aussprechen. Warum macht er es nicht einfach?

ansonsten bleibt nur, andere Ärzte abzuklappern. So hat es eine Kollegin von mir gemacht. Sie ist zu drei verschiedenen Ärzten, der dritte hat ihr dann endlich ein Verbot ausgesprochen.


Lollipop411 
Fragesteller
 18.10.2021, 20:30

Ist ein sehr großes Unternehmen, da sind die Wege vielleicht etwas länger...vielleicht kommt es ja auch noch vom AG, wäre durchaus denkbar.

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isebise50  18.10.2021, 20:38

Mit einem arbeitsplatzbezogenen BV haben Ärzte nichts zu tun - da steht der AG in der Pflicht.

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Geh zu nem anderen Gyn!

Das man von "es" spricht, klingt erstmal sher herabwürdigend, aber ab der 8. Woche gibt es erst unterschiedliche Entwicklungen beim Embryo. Glaube ab der 12. kann man das Geschlecht erst bestimmen, sicher ab 19.

Seis drum. Wollte nur sagen, dass die Formulierung nicht zwingend böse gemeint war.

Vielleicht meint deine FA auch, dass du ein großes Risiko hast das Kind zu verlieren, die meisten natürlichen Aborte passieren bis zu 12. Woche.

Geh zu nem anderen Gyn.

Wie schnell du den Mutterpass bekommst, ist Arzt abhängig (einige sofort wenn es klar ist, andere erst wenn das "Herz schlägt")

Aber wenn dein Arbeitgeber dich nicht mehr beschäftigrn will, du eh ne Risikoschwangerschaft bist, kann es nicht sein, dass die Ärzt nur warten.

Ansonsten zur Überbrückung wieso lässt dein AG dich nicht Überstunden und Urlaub nehmen, wenn er dich nicht arbeiten lassen will?


Lollipop411 
Fragesteller
 18.10.2021, 20:30

Ja, das Risiko für eine Fehlgeburt ist leider sehr hoch :(

Mich haben mittlerweile 12 Gynäkologenpraxen nah und fern abgelehnt weil sie keine neuen Patienten mehr aufnehmen. Kannte diese Gyn js auch nicht und war mein erster Besuch bei ihr...

Ich habe (noch) keine Überstunden und die ewige eh schon miserable Personalbesetzung tun ihr übriges dazu, dass ich normal im Dienst bin...

Fühle mich von den Ärzten ziemlich allein gelassen so nach dem Motto " das geht sowieso ab....das wird ja eh nix" :'(

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Meeew  18.10.2021, 20:37
@Lollipop411

Krass bei uns sind die FAs nicht soo voll, das gleich 12 ablehnen.

Dein AG kann dir das Arbeiten auch untersagen, und wenn die sich ernsthaft um ihre Angestellten kümmern, sollten sie das machen!

Wegen nem Arzt weiter suchen, wünsche dir viel Glück dabei.

Und ich weiß es klingt radikal, aber kündigen könntest du auch, wenn der AG dir nicht entgegen kommt. Als Pflegefachkraft findest du überall was!

Wenn es die wohl einzige Chance ist ein Kind zu bekommen, solltest du alles versuchen!

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isebise50  18.10.2021, 20:42

Der Gyn (und auch kein anderer) hat mit einem arbeitsplatzbezogenen BV nichts zu tun - da steht der AG in der Pflicht.

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Lollipop411 
Fragesteller
 18.10.2021, 20:45
@isebise50

Genauso wurde dies von beiden Ärzten auch begründet. AG sagt "Nein! Das ist falsch, der behandelnde Arzt muss das BV feststellen und begründen" ...* herrjeh* was ein Hin und her und ich mittendrin :/

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