Gehalt bei Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft?
Moin :)
Ich brauch ganz dringend Experten im Bezug auf das Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft.
Ich bin grade in der Ausbildung zur Fachkraft für Lagerlogistin und nun ab nächster Woche im 4 Monat Schwanger.
Vom 1-3 SSMonat musste ich ganz normal im Lager weiterarbeiten. Es wurde in der Zeit eine Gefährdungsbeurteilung geschrieben, in der stand, was ich ab nun an nicht mehr darf.
Diese Gefährungsbeurteilung wurde aber Abgelehnt so das ich jetzt nicht mehr im Lager beschäftigt werden darf (Sie war einfach zu Schwammig geschrieben)
So weit so gut :D Nun möchte mein Chef mich im Büro einsetzte. Da das Büro bei uns aber alleine schon ein ganz anderer Beruf ist weil wir ein großes Lager sind (Ist ja von Lager zu Lager unterschiedlich) hab ich da relativ wenig Lust drauf und stresst mich ziemlich den Job eines Speditionskaufmannes zu übernehmen.
Vor wenigen Tagen meinte mein Chef, dass es dem Beschäftigungsverbot aus dem Weg gehen möchte und mich somit mit anstehende Büroarbeiten im Dienstplan einträgt.
So, nun meine Frage:
Einer der wichtigsten Aspekte ist natürlich immer das Geld. Wenn ich mir jetzt vom Frauenarzt ein BV einholen lasse, muss der Arbeitgeber mir trotzdem 100% auszahlen obwohl er mich im Büro einsetzt (Dort besteht ja an sich nicht die Gefährdung, wie ich sie im direkten Lager habe) oder kommt er dadurch mit wenigeren Prozenten davon, dadurch das ich vom Frauenarzt das Verbot bekommen habe und nicht von der Firma?
Vielen Dank :)
4 Antworten
Wenn ich mir jetzt vom Frauenarzt ein BV einholen lasse
Schwangere und stillende Mütter sind in Deutschland sehr gut durch das Mutterschutzgesetz geschützt und abgesichert. Das MuSchG sieht wohl kein Beschäftigungsverbot "auf Wunsch" vor.
Der Frauenarzt kann nur ein individuelles Beschäftigungsverbot aussprechen, welches auf den persönlichen Gesundheitszustand der werdenden Mutter bezogen ist.
Der Arbeitgeber kann die Schwangere selbstverständlich auch in eine andere Abteilung (z.B. Büro) versetzen.
Bei allen Beschäftigungsverbot hat die Schwangere gegen ihren Arbeitgeber Anspruch auf zeitlich unbegrenzte Zahlung des vollen Arbeitsentgelts (Mutterschutzlohn). Dieses bekommt der Arbeitgeber auf Antrag über das Umlageverfahren 2 (U2-Verfahren) von deiner Krankenkasse erstattet.
Alles Gute für dich!
- Mutterschaftsgeld erhältst du während des gesetzlich geregelten Mutterschutzes – also in der Regel sechs Wochen vor bis acht Wochen nach der Geburt.
- Mutterschutzlohn bekommst du, wenn dir außerhalb der regulären Mutterschutzfrist ein schwangerschaftsbedingtes Beschäftigungsverbot erteilt wird.
Bei beiden Leistungen handelt es sich um Lohnfortzahlungen trotz Arbeitsausfall.
Mutterschaftsgeld erhältst du nicht automatisch, du musst es beantragen.
- Als gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmerin bekommst du sechs Wochen vor der Geburt und acht Wochen danach Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse, pro Tag bis zu 13 Euro.
- Dein Arbeitgeber stockt die Zahlung auf, so dass du auch während des Mutterschutzes auf dein bisheriges Nettogehalt kommst.
Der Mutterschutzlohn soll mögliche Gehaltseinbußen ausgleichen. Als Bezugsgröße wird dafür ein Durchschnittswert ermittelt:
- Bei monatlichen Abrechnungen ist das Bruttogehalt der letzten drei Monate vor Schwangerschaftsbeginn entscheidend.
- Bei wöchentlicher Lohnauszahlung dient das Durchschnittsbruttoentgelt der letzten 13 Wochen als Berechnungsgrundlage.
Warum wird das Gehalt vor der Schwangerschaft zur Berechnung herangezogen? Das kann ja schließlich schon eine Weile her sein. Der Grund dafür: Das Einkommen soll vergleichbar sein mit dem, was du verdient hast, bevor dich möglicherweise die Strapazen der Schwangerschaft in deiner Leistungsfähigkeit eingeschränkt haben.
Vielen Dank! :) Jetzt bin ich ein ganzen Schritt schlauer
Grundsätzlich darf dir der ag mit deiner weisungsbefugnis andere Tätigkeiten geben. Ist oft auch im Vertrag geregelt.
Bv und die Krankenkasse übernimmt das Gehalt.
Ich kenne es von zfa. Die werden oft direkt ins bv geschickt wegen Ansteckungsgwfahr etc und die Krankenkasse übernimmt das Gehalt. Bzw der Chef holt es sich dort wieder.
Kann dich aber die frauenärztin ins bv setzen? Ich sage nein. Nur krankschreiben. 6 Wochen sind es dann maximal.
Wie der ag das Geld bekommt oder zahlen muss, ist nicjt deine Sorge.
Ich finde es aber nicjt ok wenn du nicjt ins Büro willst. Schwangerschaft ist keine Grund für Faulheit oder Desinteresse was anderes zu übernehmen. Du hast nun mal die Einschränkungen und solltest das beste daraus machen.
Ein BV hätte ich theoretisch schon ab der Feststellung der Schwangerschaft haben können. Nur wollte ich das selber nicht, weil ich eben das beste draus mache :) Bei uns in der Firma arbeiten wir mit Röntgenstrahlungen und ununterbrochene Bedienung von Gabelstaplern. Quasi Arbeiten auf eigener Verantwortung. Das ich nicht unbedingt in die Abteilung möchte hat nichts mit Faulheit zu tun. Ich musste dort schon arbeiten und weiß, dass ich mich in dem Arbeitsklima nicht gut zurechtfinde und mir somit eine verstärkte psychische Belastung zugemutet wird. Auch das spricht für ein BV
Du muss andere Arbeit annehmen wenn die Verfügbar ist.
Wird ein BV ausgestellt, das du gar nicht mehr arbeiten darfst muss der Arbeitgeber weiterhin Geld bezahlen.
Mich dagegen zu weigern hatte ich sowieso von Anfang an nicht vor :) Nur ist das jetzt schon nen Faktor darüber nachzudenken das BV anzugehen.
Danke :)
Kann ich verstehen, aber im Büro wird es schwer ein BV zu bekommen. Und bedenke, wenn du später weiter in der Firma arbeiten möchtest, ist es immer besser sowas an zunehmen.
Ich hätte bei Mecces gearbeitet und habe dann BV bekommen, wegen Übelkeit von Pommesgeruch.
Beschäftigungsverbot gleiches Gehalt
"Auf Wunsch" wäre das nicht. Hab ich grade schon in einer anderen Antwort erklärt :)
Ah okay, und der Mutterschutzlohn zählt dann auch echt als volles Gehalt? Bin der Meinung da mal gehört zu haben, dass das keine (oder nicht immer) 100% wären. Aber deswegen frag ich hier auch nach :D Ich hab da noch nicht die große Ahnung von