Hat man im Beschäftigungsverbot während der Schwangerschaft BerufsschulPFLICHT?

3 Antworten

Während der Mutterschutzfrist vor der Geburt kannst du auf eigenen Wunsch weiter zur Arbeit oder zur Berufsschule gehen. In den acht (oder zwölf) Wochen nach der Geburt gilt dagegen ein grundsätzliches Beschäftigungsverbot im Betrieb. Das heißt, dein Arbeitgeber darf dich in dieser Zeit nicht beschäftigen. Für die Berufsschule gilt das Beschäftigungsverbot aber nicht zwingend. Wenn du möchtest, kannst du also zum Unterricht gehen oder an einer Prüfung teilnehmen.

Quelle: https://www.jung-und-schwanger.de/schule-ausbildung-und-job/ausbildung-und-job/#:~:text=W%C3%A4hrend%20der%20Mutterschutzfrist%20vor%20der,Arbeit%20oder%20zur%20Berufsschule%20gehen.&text=F%C3%BCr%20die%20Berufsschule%20gilt%20das,oder%20an%20einer%20Pr%C3%BCfung%20teilnehmen.

Ich denke dass das auch im Beschäftigungsverbot so ist, im Zweifel bei der zuständigen Kammer nachfragen.

Ob du musst weiß ich nicht, aber es wäre die beste Entscheidung! Sonst musst du alles nachholen oder vielleicht sogar ein Lehrjahr wiederholen.. Dein Arbeitgeber wird dir ja gesagt haben, ob er von dir erwartet zur Schule zu gehen? 🤔


Baby202116 
Fragesteller
 24.03.2021, 08:03

Also wir haben besprochen das ich dann während dem BV einfach zur Schule gehen kann und wenn mein notendurchschnitt gut genug ist ich dann ein halbes Jahr die Ausbildung verkürzen kann. Aber dieses Schuljahr zählt nicht wenn ich den entsprechenden Schnitt nicht erreiche...

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Baby202116 
Fragesteller
 24.03.2021, 08:03

Nein das BV kam von dem ein auf den anderen Tag. Mein AG kontaktiert mich auch von sich aus nie nur ich.

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Ich rate dir, zur Schule zu gehen. Du bekommst so den Schulstoff mit und kannst auch an Prüfungen teilnehmen.


Baby202116 
Fragesteller
 24.03.2021, 08:00

Ja natürlich. Meine Frage ist nur ob ich dazu verpflichtet bin oder ich das selbst entscheiden darf?

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