Elterngeld und beschäftigungsverbot?
Hallo
Ich werde mich die ganze ss im beschäftigungsverbot befinden (tätig im med bereich).
Wie wird das elterngeld berechnet?
das Gehalt der letzten 12mon das eben dann aus dem größten teil vom beschäftigungsverbot (ca. 10mon Schwangerschaft ) besteht oder komplett das die 12 mon vor dem beschäftigungsverbot?
2 Antworten
Der Mutterschutzlohn zählt wie Gehalt, denn man zahlt darauf auch ganz normal Steuern und Sozialabgaben. Und man bekommt den Mutterschutzlohn vom Arbeitgeber als Lohnfortzahlung.
Und deswegen wird der Mutterschutzlohn auch wie normales Gehalt beim Elterngeld mit einberechnet.
Normalerweise wirkt sich ein Beschäftigungsverbot nicht auf das Elterngeld aus. Denn während des Beschäftigungsverbots zahlt dein Arbeitgeber dir ja weiterhin dein normales Gehalt in Form von Mutterschutzlohn.
Dein Einkommen vor der Geburt ändert sich also nicht durch das Beschäftigungsverbot. Deshalb ändert sich auch die Höhe deines Elterngeldes nicht.
Alles Gute für dich und eine gesunde Schwangerschaft!
Ich habe dir doch bei einer anderen Frage einen Link geschickt - arbeite dich da doch mal durch!
Oder schau z.B. mal hier:
https://www.l-bank.de/elterngeld-hilfe/hoehe-des-elterngeldes.html
Danke für dke Antwort aber irgendwie ist die Antwort mir gerade nicht ganz klar und einfach zu verstehen sorry.
Also wir es als normales gehalt gezählt und auvh so angerechnet?
Ist das ein fakt oder eine Mutmaßung?