Elterngeld und beschäftigungsverbot?

2 Antworten

Der Mutterschutzlohn zählt wie Gehalt, denn man zahlt darauf auch ganz normal Steuern und Sozialabgaben. Und man bekommt den Mutterschutzlohn vom Arbeitgeber als Lohnfortzahlung.

Und deswegen wird der Mutterschutzlohn auch wie normales Gehalt beim Elterngeld mit einberechnet.

Normalerweise wirkt sich ein Beschäftigungsverbot nicht auf das Elterngeld aus. Denn während des Beschäftigungsverbots zahlt dein Arbeitgeber dir ja weiterhin dein normales Gehalt in Form von Mutterschutzlohn.

Dein Einkommen vor der Geburt ändert sich also nicht durch das Beschäftigungsverbot. Deshalb ändert sich auch die Höhe deines Elterngeldes nicht.

Alles Gute für dich und eine gesunde Schwangerschaft!

Lolilolo961 
Fragesteller
 17.11.2021, 06:12

Danke für dke Antwort aber irgendwie ist die Antwort mir gerade nicht ganz klar und einfach zu verstehen sorry.

Also wir es als normales gehalt gezählt und auvh so angerechnet?

Ist das ein fakt oder eine Mutmaßung?

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