Beschäftigungsverbot in Elterngeldbezug?

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Anspruch auf Elterngeld hat man nur, wenn man keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausübt -also weniger als 32h/Woche arbeitet. Ich weiß nicht, wie das dann in deinem Fall aussieht, weil du zwar auf dem Papier die Elternzeit beendet hast, aber trotzdem nicht erwerbstätig bist wegen des Beschäftigungsverbotes.

Da würde ich bei der Elterngeldstelle nachfragen, wie das aussieht.

Entweder fällt der Anspruch auf Elterngeld komplett weg oder du bekommst nur noch den Mindestbetrag ausgezahlt (weil der Rest angerechnet wird).

Den Elterngeldbezug auf die Zeit nach der Geburt von Kind 2 zu verschieben, macht keinen Sinn, weil man immer nur für ein Kind Elterngeld bekommt, das würde dann auch miteinander verrechnet.

Was aber auf jeden Fall geht: dein Mann könnte in Elternzeit gehen und "deine" Monate Elterngeld übernehmen.