Schwangerschaft, Kündigung?

3 Antworten

Du solltest mit der "frohen Botschaft" noch etwas warten - bis alles sicher ist. Zu Beginn einer Schwangerschaft kann es auch schon mal zu einem Spontanabbruch kommen.

Als Schwangere bist Du erst mal geschützt vor Kündigung. Allerdings endet dieser Kündigungsschutz nach dem Jahr Elternzeit. In dem Moment, in dem Du wieder zur Arbeit erscheinst, kann man Dir die fristgemäße Kündigung in die Hand drücken. In Deinem Fall gehe ich davon aus, dass der Vertrag nicht verlängert wird.

Ein Beschäftigungsverbot spricht der Arzt aus. Ich an Deiner Stelle würde aber nicht so sang- und klanglos zu Hause bleiben, sondern mit dem Arbeitgeber sprechen. Vielleicht gibt es ja leichte Tätigkeiten in der Tagschicht, die Du übernehmen könntest.

Nacht- und Feiertagszuschläge gibt es eigentlich nur für die Zeiten, die auch tatsächlich gearbeitet wurden. Bei der Berechnung von Lohnersatzleistungen fallen sie normalerweise raus.

Genau deshalb scheuen sich viele Arbeitgeber davor, junge Frauen einzustellen. Zeige trotz Deiner Schwangerschaft etwas Einsatz - dann könnte es sogar mit der Stelle klappen. Schwangerschaft ist etwas Natürliches, keine tödliche Krankheit.

Ja leider arbeitet die Firma nur in Nachtschicht.

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Mit Ende der Probezeit kann man dir einfach keinen Dienstvertrag anbieten. Dann hast du eben dort keinen Job. Das ist rechtens. Auch wenn du schwanger bist.

Wenn du dich also absichern möchtest, dann halt noch mindestens eine Woche die Klappe - vorallem weil du noch gar nicht sicher weißt ob du überhaupt schwanger bist wenn du noch gar nicht beim Arzt warst.

Solltest du vom Arzt aus nicht weiterarbeiten dürfen, dann ist es wie ein Krankenstand. Da brauchst du dir finanziell schonmal keine Gedanken zu machen.

Das Gehalt wird beim Beschäftigungsverbot vom Arbeitgeber bezahlt. Kündigen kann er dich schwanger nicht, er muss aber deinen Vertrag nächstes Jahr nicht verlängern.