Elterngeld bei ALG 1?
Hallo :)
Ich bin momentan etwas verwirrt, und im Internet finde ich keine passende Antwort. Es geht darum das ich schwanger und zurzeit in Mutterschutz bin. Unser Baby ist noch nicht da. Ich lebe mit dem Vater des Kindes zusammen, allerdings sind wir nicht verheiratet. Er arbeitet als Vollzeitkraft. Ich dagegen war als Teilzeit befristet bis Ende Juni beschäftigt, dann habe ich eine Kündigung bekommen weil ich schwanger geworden bin. ( Februar-Juni Beschäftigungsverbot, Tätigkeit war im Altenheim ). Bin schon bei der Agentur für Arbeit gemeldet und habe bis Ende August ALG 1 bezogen
Seid Anfang September bin ich im Mutterschutz und nach der Geburt weitere 8 Wochen.
Jetzt wollte ich fragen wie es mit Elterngeld aussieht ? Habe ich nach der Geburt Anspruch drauf wenn ich nickt arbeite? Mein Partner hat es ja und wollte nur 2 Monate in Elternzeit gehen. Oder muss ich arbeiten gehen um Elterngeld zu bekommen ? Ich würde mich um antwort sehr Freuen.
1 Antwort
Wenn dein Partner auch min.2 Monate in Elternzeit gehen möchte, dann könnt ihr das auch gemeinsam machen, man muss nicht arbeiten um Anspruch auf Elterngeld zu haben, man kann in der Elternzeit wöchentlich bis zu 30 Stunden arbeiten gehen, wird aber dann auf das Elterngeld angerechnet bzw.der Anspruch würde neu berechnet.
Es steht einem aber min.das staatliche Mindestelterngeld von monatlich 300 € bzw.bei 2 Jahren Bezugsdauer 150 € zu, wenn man vorher nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt war und das Elterngeld aus dem vorherigen Einkommen berechnet würde.
Bei einer befristeten Beschäftigung muss man auch keine Kündigung bekommen, dann läuft der Vertrag ganz einfach aus.