Elterngeld bei ALG 1?

1 Antwort

Wenn dein Partner auch min.2 Monate in Elternzeit gehen möchte, dann könnt ihr das auch gemeinsam machen, man muss nicht arbeiten um Anspruch auf Elterngeld zu haben, man kann in der Elternzeit wöchentlich bis zu 30 Stunden arbeiten gehen, wird aber dann auf das Elterngeld angerechnet bzw.der Anspruch würde neu berechnet.

Es steht einem aber min.das staatliche Mindestelterngeld von monatlich 300 € bzw.bei 2 Jahren Bezugsdauer 150 € zu, wenn man vorher nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt war und das Elterngeld aus dem vorherigen Einkommen berechnet würde.

Bei einer befristeten Beschäftigung muss man auch keine Kündigung bekommen, dann läuft der Vertrag ganz einfach aus.