Elterngeld während Pflegefachfrau Ausbildung, wenn Ausbildung nach Ende des Mutterschutzes nicht weitergemacht wird?
Hallo Leute,
ich bin nun schwanger geworden und mein Freund und ich stellen uns folgende Frage.
ich erzähl Kurz mein Wissensstand, bitte korrigieren wenn falsch.
bin nun im 2. Lehrjahr und schwanger, soweit ich weiß, könnte es sein das ich bald ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen bekomme.
In den Folgenden Monaten sollte ich dann ja aber trotzdem normal mein Ausbildungsgehalt erhalten, bis Ablauf des Mutterschutzes.
8 Wochen nach der Geburt ist also quasi Ende mit dem Erhalt des normalen Gehalts, dann müsste ja nun Elterngeld greifen.
Mein Freund ist dann schon bei der Bundeswehr und geht voll arbeiten, wir haben aber jeweils noch eine eigene Wohnung, sind also unabhängig voneinander gemeldet, falls das n Rolle spielt.
Nun hab ich gelesen das ich generell Elterngeld berechtigt wäre, nun hab ich aber weiter nichts gefunden inwiefern, weil ich nicht weiß ob die Ausbildung in dem Sinne als Erwerbstätigkeit zählt und man dann prozentual davon monatlich Geld bekommt oder nur diese mindest 300€.
Da mein Freund bei der BW ist werde ich alleine Elternzeit nehmen und somit die Ausbildung komplett unterbrechen und nicht auf Teilzeit oder so weitermachen.
Weiß jemand von euch wie das ist mit dem Elterngeld, wenn man dann nach Ende des Mutterschutzes aufhört mit der Ausbildung und ob dann prozentual vom Ausbildungsgehalt man etwas bekommt oder nicht.
Gerne auch jemand mit Erfahrung im selben Ausbildungsberuf oder als Krankenschwester oder so, Vergütung ja ungefähr gleich.
Das mir da vllt schon jemand genau sagen kann wieviel man am Ende bekommen würde.
Falls ich nicht Elterngeld berechtigt wäre gerne auch mal Bescheid sagen.
vielen Dank und schönes Wochenende
LG🙏🏼
1 Antwort
das ich generell Elterngeld berechtigt wäre
Ja, das ist der Fall.
wenn man dann nach Ende des Mutterschutzes aufhört mit der Ausbildung
Willst du die Ausbildung abbrechen? Warum? Wäre es nicht logischer, Elternzeit zu nehmen?
ob die Ausbildung in dem Sinne als Erwerbstätigkeit zählt und man dann prozentual davon monatlich Geld bekommt
Ja.
Elterngeld wird in Höhe von 67 Prozent des Einkommens aus Erwerbstätigkeit vor der Geburt des Kindes gewährt. In den Fällen, in denen das Einkommen aus Erwerbstätigkeit vor der Geburt geringer als 1 000 Euro war, erhöht sich der Prozentsatz von 67 Prozent um 0,1 Prozentpunkte für je 2 Euro, um die dieses Einkommen den Betrag von 1 000 Euro unterschreitet, auf bis zu 100 Prozent.
Maßgeblich ist bei der Berechnung von Elterngeld der Durchschnitt der letzten 12 NETTO-Gehälter vor der Geburt.
ABER: der Anspruch auf Elterngeld besteht nur für maximal 12 Monate - oder bei dir vielleicht auch für 14 Monate, da du möglicherweise als alleinerziehend giltst gem. §4c Abs. 1 Nr. 1 BEEG - wenn dein Freund nicht in deinem Haushalt wohnt und auch das Kind ausschließlich bei dir lebt.