Ab wann Beschäftigungsverbot Schwangerschaft?

3 Antworten

Schwangere und stillende Mütter sind in Deutschland sehr gut durch das Mutterschutzgesetz geschützt und abgesichert. Jedoch gibt es kein Beschäftigungsverbot auf Wunsch. Ziel ist es, auch einer schwangeren Arbeitnehmerin ihre Tätigkeit in Sicherheit für sie und ihr Kind zu ermöglichen.

Dabei liegt die Verantwortung für die Umsetzung von Mutterschutz und Beschäftigungsverbot bei deinem Arbeitgeber.

Er ist nach Kenntnis der Schwangerschaft in die Pflicht genommen und muss auf Grundlage seiner Gefährdungsbeurteilung und meist in Zusammenarbeit mit dem Betriebsarzt oder der aufsichtführenden Behörde (z.B. Gewerbeaufsichtsamt) den Arbeitsplatz prüfen, anpassen oder gegebenenfalls ein arbeitsplatzbezogenes, generelles Beschäftigungsverbot (also ohne besonderes ärztliches Attest) aussprechen.

Der Arbeitgeber kann die Schwangere auch in eine andere Abteilung (z.B. Büro) versetzen.

In der Regel ist dafür die Feststellung der Schwangerschaft per Zeugnis über den ET oder durch Ausstellen des Mutterpasses notwendig.

Alles Gute für dich!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich bin seit fast 40 Jahren Hebamme

Theoretisch gar nicht, dein Arbeitsplatz muss lediglich mutterschutzkonform umgestaltet werden, also auf gut deutsch, du bekommst eine Sitzmöglichkeit oder wirst anderweitig eingesetzt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich habe ein Kind.

Du arbeitest nicht mit Chemikalien und schwer heben kann in der Zeit wer anderer für dich. Es spricht also nichts für ein sofortiges Beschäftungungsverbot sofern du keine besondere Risikoschwangerschaft hast.