Schwanger-arbeitsunfahigkeit?


19.04.2022, 15:00

Während der Schwangerschaft schreibt der Arbeitgeber Arbeitsunfähigkeit wegen körperlicher Arbeit aus. Wenn ich krankgeschrieben bin und erfahre, dass ich schwanger bin und dies meinem Arbeitgeber melde, werde ich dann automatisch arbeitsunfähig?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du verwechselst Äpfel mit Birnen.

Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU, Krankschreibung oder „gelber Schein“) ist im Arbeitsrecht die Bescheinigung eines Arztes über eine festgestellte Erkrankung, die am Erbringen der Arbeitsleistung hindert.

Das kann eine Grippe sein oder ein Knochenbruch oder Verletzungen oder Rückenschmerzen oder auch psychische Erkrankungen.

Auch eine Schwangere wird wie jeder andere „krankgeschrieben“, wenn sie krank oder verletzt und dadurch nicht arbeitsfähig ist und die Erkrankung nichts mit der Schwangerschaft zu tun hat.

In diesem Fall wird der Lohn wie gewöhnlich weiter bezahlt und nach sechs Wochen erhält die Schwangere nur noch das Krankengeld.

Anders sieht es mit Beschäftigungsverboten in der Schwangerschaft aus.

Zunächst hat jede erwerbstätige Schwangere das Recht auf und die Pflicht zur Arbeit.

Schwangere und stillende Mütter sind in Deutschland aber sehr gut durch das Mutterschutzgesetz geschützt und abgesichert. Dieses ermöglicht ihr gleichzeitig, weiter erwerbstätig zu sein, soweit es verantwortbar ist. Jedoch gibt es kein Beschäftigungsverbot auf Wunsch. Ziel ist es ja, auch einer schwangeren Arbeitnehmerin ihre Tätigkeit in Sicherheit für sie und ihr Kind zu gewähren.

Der Arbeitgeber ist nach Kenntnis der Schwangerschaft in die Pflicht genommen.

Er muss auf Grundlage seiner Gefährdungsbeurteilung und meist in Zusammenarbeit mit dem Betriebsarzt oder der aufsichtführenden Behörde (z.B. Gewerbeaufsichtsamt) den Arbeitsplatz prüfen, anpassen oder gegebenenfalls ein arbeitsplatzbezogenes, generelles Beschäftigungsverbot (also ohne besonderes ärztliches Attest) aussprechen.

Der Arbeitgeber kann die Schwangere auch in eine andere Abteilung (z.B. Büro) versetzen.

Der Frauenarzt kann nur ein individuelles Beschäftigungsverbot aussprechen, welches auf den persönlichen Gesundheitszustand der werdenden Mutter bezogen ist. Werdende Mütter dürfen nicht beschäftigt werden, soweit nach ärztlichem Zeugnis Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind bei Fortdauer der Beschäftigung gefährdet ist.

Bei jedem Beschäftigungsverbot hat die Schwangere gegen ihren Arbeitgeber Anspruch auf zeitlich unbegrenzte Zahlung des vollen Arbeitsentgelts (Mutterschutzlohn). Dieses bekommt der Arbeitgeber auf Antrag über das Umlageverfahren 2 (U2-Verfahren) von der Krankenkasse erstattet.

Alles Gute für dich!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich bin seit fast 40 Jahren Hebamme
isebise50  24.04.2022, 02:01

Vielen Dank für deinen Stern!

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Nein, das bist du nicht automatisch, es kommt auf deine Tätigkeit an.

Manche Tätigkeiten dürfen als Schwangere nicht mehr ausgeführt werden - dein Arbeitgeber kann dich dann in einen anderen Bereich versetzen. Es gibt aber auch Tätigkeiten, die völlig unproblematisch sind.

Wenn es einen medizinischen Grund dafür gibt, kann dich dein Frauenarzt in ein volles oder teilweises Beschäftigungsverbot versetzen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Nein, die meisten Schwangeren können bis zum Mutterschutz ganz normal arbeiten.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich habe ein Kind.

Was du meinst, nennt sich Beshcädtigungsverbot. Das gibt es nicht generell. Der Arbeitsgeber muss eine Gefährdungsbeurteilung durchführen und daraus die Konsequenzen ziehen: weiterbeschäftigen, anderenArbeitsplatz zuweisen oder freistellen.