Schwanger?

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Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Krankschreibung) ist im Arbeitsrecht die Bescheinigung eines Arztes über eine festgestellte Erkrankung, die am Erbringen der Arbeitsleistung hindert.

Das kann eine Grippe sein oder ein Knochenbruch oder Verletzungen oder Rückenschmerzen oder auch psychische Erkrankungen.

Auch eine Schwangere wird wie jeder andere „krankgeschrieben“, wenn sie krank oder verletzt und dadurch nicht arbeitsfähig ist und die Erkrankung nichts mit der Schwangerschaft zu tun hat.

In diesem Fall wird der Lohn wie gewöhnlich weiter bezahlt und nach sechs Wochen erhält die Schwangere nur noch das Krankengeld.

Anders sieht es mit Beschäftigungsverboten in der Schwangerschaft aus.

Zunächst hat jede erwerbstätige Schwangere das Recht auf und die Pflicht zur Arbeit.

Schwangere und stillende Mütter sind in Deutschland aber sehr gut durch das Mutterschutzgesetz geschützt und abgesichert. Dieses ermöglicht ihr gleichzeitig, weiter erwerbstätig zu sein, soweit es verantwortbar ist. Jedoch gibt es kein Beschäftigungsverbot auf Wunsch. Ziel ist es ja, auch einer schwangeren Arbeitnehmerin ihre Tätigkeit in Sicherheit für sie und ihr Kind zu gewähren.

Der Arbeitgeber ist nach Kenntnis der (und auch einer erneuten) Schwangerschaft in die Pflicht genommen und muss auf Grundlage seiner Gefährdungsbeurteilung und meist in Zusammenarbeit mit dem Betriebsarzt oder der aufsichtführenden Behörde (z.B. Gewerbeaufsichtsamt) den Arbeitsplatz prüfen, anpassen oder gegebenenfalls ein arbeitsplatzbezogenes, generelles Beschäftigungsverbot (also ohne besonderes ärztliches Attest) aussprechen.

Der Ag kann die Schwangere auch in eine andere Abteilung (z.B. Büro) versetzen.

Für die Mitteilung der Schwangerschaft ist keine besondere Form vorgesehen. Damit reicht es im Prinzip aus, wenn du deinen Arbeitgeber mündlich (z.B. in einem Telefongespräch) über deine Schwangerschaft informierst.

Aus Beweisgründen ist eine schriftliche Form jedoch vorteilhaft. Am besten reichst du gleich ein ärztliches Zeugnis über die bestehende Schwangerschaft ein.

Alles Gute für dich!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich bin seit fast 40 Jahren Hebamme