Beschäftigungsverbot schwanger und Jobcenter?

7 Antworten

Es gibt insofern keine Einkommensgrenze bei Arbeitslosengeld 2.

Die 432 € sind der mtl. Regelbedarf für 1 alleistehenden Erwachsenen.

Du kannst einen Antrag auf Arbeitslosengeld 2 ganz normal stellen und ggf. dann mit dieser Leistung aufstocken.

Ab der 13. SSW gibt's einen ALG 2 - Mehrbedarf für Schwangere.

Eine Alternative zu ALG 2 - Leistungen wäre Wohngeld.

Oder wo könnte ich noch Hilfe bekommen ?

Mal alle Familien- und/oder Schwangerschaftsberatungsstellen befragen, die es bei Euch so gibt.

Diese 432 € ist dein derzeit zustehender Regelbedarf für deinen Lebensunterhalt, dazu kommt dann ab der 13 SSW - min. noch bis zur Geburt ein Mehrbedarf von 17 %, berechnet von diesen 432 €, ab 2021 muss dieser dann aus dem erhöhten Regelbedarf von 446 € berechnet werden.

Dazu kommt dann min. noch deine derzeit tatsächlich zu zahlende KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung = Warmmiete, ohne den monatlichen Abschlag für normalen Haushaltsstrom, der muss aus dem Regelbedarf bzw. eigenem Einkommen selber gezahlt werden.

Dein eigenes Einkommen wird dann entsprechend der SGB - ll Verordnungen auf deinen Grundbedarf angerechnet.

Wenn du also auf deine 550 € zuvor auch Sozialabgaben abgezogen bekommen hast, dann sollten dir nach § 11 b SGB - ll auch die Freibeträge auf Erwerbseinkommen zustehen, wenn du also diese 550 € nicht Brutto = Netto sind, dann sollten dir diese Freibeträge zustehen.

Vom Bruttoeinkommen wären das zunächst 100 € Grundfreibetrag, ab 100 € - 1000 € Brutto kommen 20 % und von 1000 € - 1200 € Brutto weitere 10 % an Freibetrag dazu.

Nach der Geburt würde dann dieser Mehrbedarf wegen der Schwangerschaft entfallen, dafür stünde dir dann aber ein Alleinerziehenden Mehrbedarf zu, dieser beträgt für 1 Kind unter 7 Jahren 36 % von deinem Regelbedarf und dazu kommt dann der Regelbedarf für 1 Kind von 0 - 5 Jahren von dann 283 €, derzeit sind es noch 250 €.

Dazu steht dir dann ab 2021 Kindergeld von 219 € zu + Unterhalt vom Kindsvater, oder dann Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt und wenn der Kindsvater nach Zahlung des Kindesunterhalts noch leistungsfähig wäre, also mehr als noch 1280 € bereinigtes Nettoeinkommen hätte, stünde dir auch noch Betreuungsunterhalt bis min. bis zur Vollendung des 3 Lebensjahres zu.

Eigenes Einkommen würde dann entsprechend bei der Berechnung berücksichtigt.

Dann würde die KDU - auf 2 Personen verteilt, dann stünden deinem Kind 50 % der Warmmiete zu + min. die 283 € Regelbedarf und das ergibt dann den Grundbedarf des Kindes, auf diesen wird dann Kindergeld, Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss usw. entsprechend angerechnet.

So sieht es dann auch mit deinem Einkommen aus, da du vorher berufstätig warst, kannst du dann vom Elterngeld, was nach dem Mutterschaftsgeld ( 6 vor bis 8 Wochen nach der Geburt ) gezahlt wird, monatlich als Freibetrag max. 300 € absetzen.

Zurück zum Erwerbseinkommen und den Freibeträgen, nach der Geburt würden es dann 10 % Freibetrag von 1000 € - 1500 € Brutto sein.

Würdest du also derzeit angenommen 700 € Brutto haben und 550 € Netto bekommen, sollten dir 220 € an Freibetrag zustehen, diese würden dann theoretisch von deinem Nettoeinkommen abgezogen und würden dann voraussichtlich max. 330 € anrechenbares Einkommen ergeben.

Dann solltest du derzeit min. noch 102 € für deinen Regelbedarf bekommen + deine volle KDU - die du zahlen musst, also schnell einen ALG - 2 Antrag stellen und Kontoauszüge der letzten 3 Monate in Kopie beifügen, den ALG - 2 Hauptantrag und die benötigten Anlagen findest du zum ausdrucken im Internet.

Kannst dir aus dem Internet auch einmal einen kostenlosen ALG - 2 Rechner suchen und auch einen für Wohngeld, denn das wäre eine vorrangige Sozialleistung.

Dafür ist dann aber unter anderem ein Mindesteinkommen erforderlich, du würdest da min. 80 % von deinem oben genannten Grundbedarf benötigen.

Also dann ab 2021 wären das dann min. 446 € Regelbedarf + 17 % Mehrbedarf + deine KDU - und davon dann min. diese 80 %, sollte dein Kind dann nicht schon geboren sein.

Aufstocken oder so?
Belager das Jobcenter, da müsste was machbar sein, und sei es ‚nur‘ Miete/ Heizkosten

432 ist dein Bedarf als Alleinstehende + plus Mehrbedarf zwecks Schwangerschaft.

Dir wird schon was zu stehen, ansonsten beantrage Wohngeld.....Anträge gibts auf der Gemeinde.

Wenn du vorher von 550 € leben konntest, dann wird das bis zum Ende deiner Schwangerschaft genau so sein. Dieses Geld zahlt die Krankenkasse ja weiter bis zum Ende deiner Schwangerschaft.

Peachy999 
Fragesteller
 30.11.2020, 18:54

Da war ich aber noch mit meinem Partner zusammen

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