Beschäftigungsverbot durch?
Hallo,
Ich bin derzeit in der 16.ssw. Bei meinem letzten FA Termin wurde ich aufgrund von schwindel und Übelkeit krankgeschrieben ( für 1 Woche, da ich jetzt sowieso 3 Wochen Urlaub habe).
Vor ein paar Tagen rief mein Chef an und meinte es wäre ihm nicht möglich mich zu planen (arbeite im Altenheim) und ich solle mir doch beim FA ein Beschäftigungsverbot holen.
Mir stellt sich allerdings die Frage ob das überhaupt möglich ist.
Mir ist zwar schwindelig und hin und wieder übel allerdings bin ich nicht sicher ob das Grund genug für ein BV ist.
Habt ihr da Erfahrungen?
Oder muss in diesem Fall mein Chef ein BV aussprechen?
LG
2 Antworten
Dein Arbeitgeber ist nach Kenntnis der Schwangerschaft in die Pflicht genommen.
Er muss auf Grundlage seiner Gefährdungsbeurteilung und meist in Zusammenarbeit mit dem Betriebsarzt oder der aufsichtführenden Behörde (z.B. Gewerbeaufsichtsamt) den Arbeitsplatz prüfen, anpassen oder gegebenenfalls ein arbeitsplatzbezogenes, generelles Beschäftigungsverbot (also ohne besonderes ärztliches Attest) aussprechen.
Darunter fallen z.B. Arbeiten mit gesundheitsgefährdenden Stoffen, erhöhte Unfallgefahr, schweres Heben, ständiges Stehen, Akkordarbeit usw.
Der Arbeitgeber kann die Schwangere auch in eine andere Abteilung (z.B. Büro) versetzen.
ich solle mir doch beim FA ein Beschäftigungsverbot holen.
Ein individuelles Beschäftigungsverbot spricht der behandelnde Facharzt ganz oder teilweise per Attest aus und ist auf den persönlichen Gesundheitszustand der werdenden Mutter bezogen. Dabei muss noch kein krankhafter Zustand vorliegen, es genügt alleine die Möglichkeit eines Schadenseintrittes infolge der weiteren Beschäftigung. Dies trifft z.B. auch für psychische Belastungen am Arbeitsplatz, anhaltende Rückenschmerzen oder auch bei Übelkeit und Erbrechen zu.
Beim Beschäftigungsverbot hat die Schwangere gegen ihren Arbeitgeber Anspruch auf zeitlich unbegrenzte Zahlung des vollen Arbeitsentgelts (Mutterschutzlohn). Dieses bekommt der Arbeitgeber auf Antrag über das Umlageverfahren 2 (U2-Verfahren) von deiner Krankenkasse erstattet.
Alles Gute für dich und eine gesunde Schwangerschaft!
Es geht beides aber da du im Altenheim arbeitest bist du automatisch im Beschäftigungsverbot
Also bisher nicht... es galt lediglich das ich nur zwischen 8 und 20 Uhr arbeiten darf und keine Sonn- und Feiertage
also normalerweise schreibt die gyn Dir das beschäftigungsverbot aus
Warum sollte der FA ein arbeitsplatzbezogenes, generelles Beschäftigungsverbot aussprechen?
Er ist für ein individuelles Beschäftigungsverbot zuständig, welches auf den persönlichen Gesundheitszustand der werdenden Mutter bezogen ist.
Ja ich hab vorhin angerufen und für morgen nen Termin bin gespannt