Beschäftigungsverbot durch Übelkeit und Erbrechen?
Ich habe mit meiner Frauenärztin lang und breit geredet und sie meinte zu mir sie schickt mich ab heute in den Beschäftigungsverbot aufgrund der Übelkeit und dem Erbrechen, so ihre Worte am Telefon..
Leider habe ich heute von den Arzthelferinnen nur eine Gefährdungsbeurteilung erhalten die mein Arbeitgeber ausfüllen muss und keine Bescheinigung, dass ich im BV bin. Somit fehle ich unentschuldigt (ich bin Auszubildende in der Pflege).
Ich weiß jetzt so gar nicht was ich machen soll. Hat jemand einen Rat für mich???
3 Antworten
Vielleicht ist eine Frauenärztin auch nicht der richtige Arzt, bei erbrechen oder Übelkeit . Vorallwm wenn das schon einen Monat so geht. Ggf Gastro oder Hausarzt konsultieren
bei Schwangerschaft und damit Verbunden Erbrechen und Übelkeit ist der FA sehr wohl der richtige Arzt.
Es geht wohl um ein Beschäftigungsverbot während einer Schwangerschaft. Da ist Frau schon mal Übel
Ich weiß jetzt so gar nicht was ich machen soll.
Na bei der Praxis anrufen und um eine entsprechende Bescheinigung bitten, mit dem Hinweis das es eilt, weil du das BV nun mal belegen musst.
Wenn die trotzdem nicht in die Pötte kommen, dann gehst du zu deinem Hausarzt/ deiner Hausärztin und lässt dich ganz normal krank schreiben aufgrund der Symptome.
PS: Selbst wenn du weder Übelkeit noch Erbrechen hättest, würde ja ein BV auf dich zukommen, da du während einer Schwangerschaft nicht in der Pflege arbeiten darfst. Dein AG muss dich aus dem Dienstplan nehmen, sobald er erfährt, dass du schwanger bist, weil du u.a. häufiges Strecken, Beugen & Bücken vermeiden solltest, was in der Pflege aber nicht wirklich vermeidbar ist. Entweder versetzt er dich für die Zeit in eine andere Abteilung, in der weder du noch dein Kind gefährdet werden oder aber du darfst gar nicht mehr arbeiten.
Pflege und Schwangerschaft widerspricht sich nicht pauschal. Kommt auf das Klientel an.
Also nur Klientel, bei denen man sich in der Pflege nicht bücken muss, nicht beugen muss und auch nicht strecken muss?
Schwerstpflegefälle sind nicht machbar und Pflegefälle die zu Aggressionen neigen.
Schade, dass du anscheinend in einem sozialen Beruf arbeitest, aber trotzdem mit hochproblematischer Wortwahl hier ankommst... Die Begrifflichkeit "Pflegefall" degradiert Menschen zu Objekten und reduziert sie auf ihre Pflegebedürftigkeit.
Wer Fall sagt und Mensch meint, sollte den eigenen Sprachgebrauch überdenken. Hinter jedem “Fall” steht ein Mensch mit Bedürfnissen, Ängsten, Träumen, Freude und Trauer.
Raul Krauthausen (@raulkrauthausen) • Instagram-Fotos und -Videos
Ich weiß jetzt so gar nicht was ich machen soll.
Zum Arzt gehen , krank schreiben lassen und dem Frauenarzt in den Arsch treten, dass er/sie in die Gänge kommt.
Pflege und Schwangerschaft widerspricht sich nicht pauschal. Kommt auf das Klientel an. Schwerstpflegefälle sind nicht machbar und Pflegefälle die zu Aggressionen neigen. Alles dazwischen dürfen auch Schwangere versorgen. Ich hatte genug Schwangere Kolleginnen, die in der PFlege arbeiteten und ich selbst habe auch noch ein halbes Jahr während meiner Schwangerschaft in der Pflege gearbeitet und wurde dann wegen Corona ins BV gesetzt.