Chef will Beschäftigungsverbot von mir?
Ich habe heute meinem Chef mitgeteilt das ich Schwanger bin. Er meinte es wäre besser das meine Frauenärztin eine Bescheinigung ausstellt das ich Beschäftigungsverbot habe. Ich arbeite in einer Hautarztpraxis und weiss das wenn ich schwanger bin nicht mit Infektiösem Material in Berührung kommen darf. Aber das heißt ja nicht Beschäftigungsverbot. Eine Kollegin die hat auch ganz normal gearbeitet als sie Schwanger war.
Wird mein Lohn mir denn ganz normal ausgezahlt wenn ich beschäftigungsverbot habe?
LG
8 Antworten
Ja, ganz normal. Vermutlich hat dein Chef sogar eine Versicherung, die dein Gehalt übernimmt, bzw. das Gehalt für deine Vertretung. Wenn du die Möglichkeit hast, dann nutze sie und genieße deine Schwangerschaft.
Geht eine schwangere Angestellte nicht ins Beschäftigungsverbot, ist im Laufe ihrer Schwangerschaft mit Ausfällen zu rechnen, die oft nicht kompensiert werden können. Daher ist das eigentlich für alle eine win-win-Situation. Es kann natürlich genauso gut sein, dass dir eine schöne und gesunde Schwangerschaft bevorsteht und du überhaupt nicht ausfallen würdest. Aber warum das Risiko eingehen? Du verlierst nichts und dein Chef ist mit einer Vertretung für dich auf der sichereren Seite.
Schwierige Kiste!
Als Chef kann ich ihn gut verstehen. Denn bei einem Beschäftigungsverbot bekommst du dein volles Gehalt weitzergezahlt, allerdings durch die Umlagekasse. Für ihn wäre das die billigste Möglichkeit, aus der Nummer rauszukommen.
Auf der anderen Seite wird sich deine Frauenärztin wahrscheinlich weigern, dir ein Beschäftigungsverbot auszustellen, wenn deine Gesundheit und die deines Kindes nicht gefährdet sind. Für sichere Arbeitsplatzbedingungen zu sorgen ist Angelegenheit deines Arbeitgebers.
Er hat allerdings auch die Möglichkeit, dich zum Betriebsarzt (oder zu seinem betriebsärztlichen Dienst) zu schicken, damit dieser beurteilen kann, ob eine Gefährdung - eventuell aufgrund fehlender Immunisierung - vorliegt.
Dein Geld kriegst du auf jeden Fall in voller Höhe, auch dein Urlaubsanspruch bleibt für die Zeit eines Beschäftigungsverbotes erhalten.
Herzlichen Glückwunsch übrigens, Mutti!
Dein Arzt darf dir nur dann ein BV ausstellen, wenn bei einer Weiterbeschäftigung Gesundheit und/oder Leben deines Ungeborenen oder von dir selbst gefährdet wären.
Für deinen Arbeitsplatz ist alleine der AG zuständig. Er muss deinen Arbeitsplatz und deine Tätigkeiten so gestalten, dass du entsprechend dem MuschG arbeiten kannst. Kann oder will er dies nicht, muss er dir ein BV erteilen. Dein Arzt ist hier nicht zuständig.
Also könnte mein Chef (Dermatologe) das auch selber ausstellen?
Für deinen Chef besteht der Vorteil darin, dass er die Lohnfortzahlung über das U2-Umlageverfahren zurückbekommen kann. Sprich, geringere Kosten für ihn. Für dich bedeutet es aber, dass du trotzdem ein Gehalt in voller Höhe weiterhin bekommst!
Ansonsten müsste er dich halt mit Tätigkeiten beschäftigen, die unproblematisch sind. Ich kann mir aber vorstellen, dass die sich in einer Arztpraxis dann doch in Grenzen halten und wohl kaum genug für eine Vollzeitstelle sind...
Rede also ruhig mal mit deiner Frauenärztin darüber, was du in deinem Job so für Aufgaben hast und ob da ein Beschäftigungsverbot sinnvoll bzw. nötig ist.
Ja, du bekommst dein normales Gehalt weiterhin. Frag deine Frauenärztin ob es nötig ist.
Entscheiden tut das jedenfalls nicht dein Arbeitgeber, auch wenn er ebenfalls Arzt ist :)
Und genau deswegen wurden den Frauenärztin vor einiger Zeit gewaltig auf die Finger geklopft so dass sich kaum mehr einer getraut hat ein Beschäftigungsverbot auszustellen. Das machen sie nun nur noch wenn’s nicht anders geht