Erzieherin Beschäftigungsverbot?

4 Antworten

Schwangere und stillende Mütter sind in Deutschland sehr gut durch das Mutterschutzgesetz geschützt und abgesichert. Dieses ermöglicht ihnen gleichzeitig, weiter erwerbstätig zu sein, soweit es verantwortbar ist. 

Jedoch gibt es kein Beschäftigungsverbot auf Wunsch. Ziel ist es ja, auch einer schwangeren Arbeitnehmerin ihre Tätigkeit in Sicherheit für sie und ihr Kind zu gewähren.

Die Verantwortung für die Umsetzung von Mutterschutz und Beschäftigungsverbot liegt bei deinem Arbeitgeber.

Er ist nach Kenntnis der Schwangerschaft in die Pflicht genommen und muss auf Grundlage seiner Gefährdungsbeurteilung und meist in Zusammenarbeit mit dem Betriebsarzt oder der aufsichtführenden Behörde (z.B. Gewerbeaufsichtsamt) den Arbeitsplatz prüfen, anpassen oder gegebenenfalls ein arbeitsplatzbezogenes, generelles Beschäftigungsverbot (also ohne besonderes ärztliches Attest) aussprechen.

Der Arbeitgeber kann die Schwangere nach § 13 Mutterschutzgesetz auch in eine andere Abteilung (z.B. Büro) versetzen.

Alles Gute für dich und eine gesunde Schwangerschaft!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich bin seit fast 40 Jahren Hebamme
Hat mein Arbeitgeber das Recht so etwas zu entscheiden?

Ja, das hat er. Deine Arbeitszeiten und Dein Gehalt darf er aber nicht verändern. Hier gelten die Vereinbarungen aus dem Arbeitsvertrag.

bin daher keine Bürofachkraft.

Ich vermute mal, man wird in der Verwaltung Arbeit haben, die Du erledigen kannst

Lies mal hier:

https://www.kita.de/wissen/erzieherin-schwangerschaft/

Was steht denn darüber in deinem Arbeitsvertrag ?

Stet da drin das Du auch anderweitig eingesetzt werden darfst ?

Das Beschäftigungsverbot kann übrigens nur dein AG aussprechen, nicht der Frauenarzt.

Ich denke schon, du darfst ja "nur" nicht mit Kindern arbeiten und dein AG bezahlt dich ja.

Liebe Grüße.