Beschäftigungsverbot?

3 Antworten

Schwangere Minijobberinnen sind während der Schutzfristen - sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung - von der Arbeit freizustellen. Während dieser Zeit des Verdienstausfalles erhalten die Minijobberinnen entweder ein Mutterschaftsgeld vom Bundesamt für Soziale Sicherung oder von ihrer Krankenkasse.

Ich glaube schon, müsste sein wie wenn du krankgeschrieben bist