Elternzeit, Beschäftigungsverbot?

1 Antwort

Du bekommst in den drei Monaten wo du wieder beschäftigungsverbot hast dein normales Gehalt wie du am Anfang arbeiten warst. Bis wieder Mutterschutz 3 Monate vor und drei Monate danach eingreift

nadu123  20.01.2024, 14:25

Das stimmt soweit, außer dass Mutterschutz 6 Wochen vor und 8 Wochen nach Geburt ist, nicht 3 Monate

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