Chefin brach Schweigepflicht - melden?

6 Antworten

Du kannst nicht beweisen, dass der Chef das so direkt gesagt hat. Er braucht auch bestimmt nur kleine Andeutungen zu machen und schon können sich alle das zusammenreimen. Und wofür soll so eine Geheimnistuerei gut sein? Das finde ich den Kollegen gegenüber auch doof. Die müssen sich ja auch arbeitstechnisch darauf einstellen, dass du erstmal länger weg bist.

Hallo,

so etwas ist ganz schwer zu beweisen.

Deine Kolleginnen werden wohl nicht gegen deine beziehungsweise ihre Chefin aussagen, da sie dann eventuelle Konsequenzen fürchten müssen. Du brauchst schon gute und stichhaltige Beweise, die es wohl nicht geben wird. Auf der Gegenseite wird man argumentieren, dass es dir bestimmt rausgerutscht ist und du dich selbst verplappert hast.

Du musst dann auch eventuell vor bestimmten Konsequenzen Angst haben.

Zu 99 Prozent verläuft die Sache im Sande, da eben stichhaltige Beweise fehlen und zum Schluss hat man selbst den schwarzen Peter, da gesagt wird, dass man wohl selbst den Fehler gemacht hat und es auf andere abschieben möchte.

Alles Gute und eine schöne Zeit!

Vielen Dank! Endlich mal einer, mit Gehirn und einer anständigen Antwort! Danke 🙏🏽

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@bebeciim

Kein Problem und dies habe ich gern gemacht. Ich hoffe, dass es ein wenig hilft.

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@Waldmeister1234

Hat es wirklich. Bei den anderen Kommentaren bekommt ja ehrlich einen Vogel... das war ja nur eine Frage von mir. Trotzdem Danke und einen angenehmen Tag 🙏🏽

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Nach dem Mutterschutzgesetz bist Du verpflichtet, Deine Schwangerschaft dem Arbeitgeber zu melden; der Arbeitgeber darf diese Meldung nicht an Dritte weitergeben, das heisst, es geht grundsätzlich niemanden etwas an, dass Du schwanger bist solange Du uneingeschränkt Arbeit leisten kannst und musst;

befindest Du Dich aber in dem Zeitraum, der Dir Beschäftigungsverbote zugesteht, gehört es auch zur Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, den anderen Beschäftigten mitzuteilen, dass auf Deine Arbeitsfähigkeit besondere Rücksicht zu nehmen ist, dass Dir nur Arbeit zugewiesen werden darf, die nicht dem Mutterschutzgesetz entgegensteht (Akkord, Nachtschicht usw.);

da Du dich, wie Du schreibst, unmittelbar nach der Mitteilung an den Arbeitgeber im Beschäftigungsverbot befunden hast, sehe ich keinen Bruch einer Schweigepflicht;

ich gehe davon aus, dass Dir der Betriebsrat keine andere Antwort geben wird; Spekulationen über Beweisführung erübrigen sich dann;

in jedem Fall Dir und dem Kind alles Gute

Wenn du 12 Wochen Beschäftigungsverbot hattest, haben deine Kollegen es bestimmt gemerkt.

Schweigepflicht? Ist deine Chefin Aerztin und bist du ihre Patientin?