Privater Drogenkonsum Kündigungsgrund?
Hallo. Ich hab gelesen das Drogen Konsum und Sucht verhalten jetzt ein Kündigungsgrund ist.
Auch wenn dies nur privat und nicht während der arbeit stattfindet.
Reicht es dann schon aus, aufgrund eines Verdachtes gekündigt zu werden?
ZB Mitarbeiter XY kann mich nicht leiden und erzählt rum ich würde Kiffen, teile werfen etc oder ich wäre Alkoholiker.
Ich habe gerade die Ausbildung zum kinderkrankenpfleger angefangen, und wir mussten alle eine Bestätigung von unserem Hausarzt ausfüllen lassen, dass wir keine Sucht haben und keinem Kontakt zu BTM haben.
(Und bei Alkoholiker gilt man ja noch als süchtig selbst wenn man schon Jahre nichts getrunken hat. Ist das mit Kiffen oder anderen Sachen auch so? Ich hab zweimal Pepp genommen und einmal mdma und ab und zu gekifft.)
Das habe ich von einem Hausarzt ausfüllen lassen, bei dem ich gerade mal eineinhalb Jahre bin. Jedoch mein Arzt davor wusste, dass ich mit 19 Jahren gekifft habe.
Könnte mein früherer Arzt das dem Krankenhaus oder meinem jetzigen Arzt mitteilen? Auch wenn die Zeiten schon fünf Jahre her sind, gilt das noch als Sucht? Der Arzt kann sich ja von der Schweigepflicht entbinden wegen sowas.
Ich hab das schon Jahre nicht gemacht, hab mein Abi geschafft und sogar die Ausbildung zum Physiotherapeut
Zwei Mädchen aus meiner Klasse machen das heute noch mit mdma schmeissen, und prahlen damit sogar rum. Als ich sagte dass das nicht so schlau ist das rumzuerzählen, meinten die dass diese Substanzen wenn die wieder auf der arbeit sind aus dem Urin wären und der Arbeitgeber nur bei positiven Drogentest kündigen können. Ein andere Mitschüler meinte dann dass der blosse Verdacht reicht, vor allem wenn man sowas unter Zeugen noch rumerzählt. Und gerade im Krankenhaus die auf sowas achten.
Aber die eine meinte dann, man kann nicht zu einem drogentest gezwungen werden.
Meine Pflegedienstleitung meinte auch, wenn man süchtig oder regelmäßig kifft, kriegt man auf gar einen Fall das Examen. Das fand ich eben komisch, denn woher sollen die sowas wissen bzw wenn das die Person nicht von selber erzählt?
Und an anderer Stelle erzählen die vom Betriebsrat, dass man, selbst wenn man süchtig ist nicht gekündigt werden Kann, weil es in Deutschland als Krankheit gilt.
6 Antworten
Bei uns sind schon Leute gekündigt worden, weil sie gekifft haben. Wer mit Kranken oder Kindern arbeitet, hat da schlechte Karten. Der Arbeitgeber kann einen Drogentest verlangen und verlangen, dass der Arzt von der ärztlichen Schweigepflicht von Dir entbunden wird. Wenn Du es nicht tust, bist Du draußen. Und der Urin ist nicht die einzige Möglichkeit, Drogenkonsum festzustellen. Und wenn Du erwischt wirst und verurteilt, bekommst Du ein 5-jähriges Beschäftigungsverbot z.B. bei Kindern. Das steht im Führungszeugnis. Den Fall hatten wir bei uns auch. Derjenige musste gehen.
Könnte mein früherer Arzt das dem Krankenhaus oder meinem jetzigen Arzt mitteilen?
Nein, er würde damit gegen die ärztliche Schweigepflicht verstoßen.
Der Arzt kann sich ja von der Schweigepflicht entbinden wegen sowas.
Nur von Dir. Von sonst niemandem.
Alex
Es gibt noch mehr Möglichkeiten, dass der Arzt von der Schweigepflicht entbunden wird,
Ja, z. B. wenn der Patient eine schlimme Straftat androht. Aber ich glaube die Ankündigung "Ich dreh mir heute abend eine Tüte" fällt da nicht darunter ;-)
Und von einem Gericht (bsp dem Verfassungsgericht der höchsten Instanz)
Als (Kinder-)Krankenpfleger hast du beruflichen Zugang zum Giftschrank. Es ist doch klar, dass dein Arbeitgeber nicht möchte, dass Suchtkranke sich aus diesem Schrank bedienen.
Ansonsten ist eine Sucht in einem "normalen" Beruf nur dann arbeitsrechtlich relevant, wenn dienstliche Belange davon betroffen sind. Wenn z.B. ein Alkoholiker Autos fahren oder Maschinen bedienen muss.
Wenn auf der Arbeit z.B. ein striktes Alkoholverbot gilt, wird jeder Alkoholiker über kurz oder lang dagegen verstoßen und seinen Job riskieren.
Drogenkonsum kann niemals nur privat sein.
Insbesondere wenn man auch noch in einem Bereich arbeit, der zum einen eine erhebliche Verantwortung beansprucht und dann noch Zugang zu BTM hat.
In meinem ambul. PD hättest du keine lange verweildauer.
Grüße von einer PDL
Also ich bin der Meinung, dass man privates und berufliches strikt voneinander trennen muss. Wenn der Konsum keine negative Auswirkung auf die Arbeitsleistung hat, sollte das mMn. kein Problem sein.
Berufe die den Zugang zu BTMs ermöglichen sind natürlich hinter her Leute die privat diese Missbrauchen aus zu sortieren weil eben der Verdacht nahe liegt dass diese ihren Zugang Missbrauchen könnten.
"Nur von Dir. Von sonst niemandem."
Es gibt noch mehr Möglichkeiten, dass der Arzt von der Schweigepflicht entbunden wird, die hier aber allesamt nicht zutreffen.
Siehe Link unter Verschwiegenheit und Offenbarungspflicht.
https://de.wikipedia.org/wiki/Verschwiegenheitspflicht