Darf meine Chefin jemanden zu mir nachhause schicken?

5 Antworten

"dass sie einen Mitarbeiter zu mir nachhause geschickt hat, der dann bei mir geklingelt hat"

Das ist grundsätzlich erlaubt, wenn auch eher nicht üblich.

Was gar nicht geht - aber immer noch erst einmal nicht verboten ist - ist einen Brief an die Eltern zu richten, bei einer volljährigen Person (kann aber auch sein dass die Arbeitsstelle sich Sorgen macht und da mal nachhaken wollte. Kann aber auch sein dass das miese kleine Deppen sind)

Du kannst in der Probezeit kündigen, als Arbeitnehmer gilt das aber nicht fristlos sondern mit einer Frist von 2 Wochen (Es sei denn es ist im Vertrag etwas anderes vereinbart)

Familiengerd  20.11.2021, 22:25
Du kannst in der Probezeit kündigen, als Arbeitnehmer gilt das aber nicht fristlos sondern mit einer Frist von 2 Wochen

Hier geht es es aber um eine Ausbildungsverhältnis, und da kann in der Probezeit fristlos gekündigt werden.

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Darf meine Chefin jemanden zu mir nachhause schicken?

Ja logisch darf sie das.... Sie muss ihn nur dafür bezahlen.
Aber du musst niemanden rein lassen, kannst dein Hausrecht ausüben und die Person des Grundstücks verweisen. Je nachdem, wie Du den Verweis aussprichst, darf die Person morgen wiederkommen oder eben nicht, wenn du den Verweis als Dauerhaft erteilt hast.

hat ein Brief reingeschmissen der an meine Eltern gerichtet ist. Ich hab ihn natürlich aufgemacht

Das geht natürlich nicht, damit hast du dich strafbar gemacht. Es gilt das Briefgeheimnis. Dein Betrieb darf auch jederzeit Deine Eltern oder sonst wen einladen, da spricht auch nichts dagegen.... Nur über Dich, bzw.. über Einzelheiten deines Arbeitsverhältnisses darf Dein Arbeitgeber nicht mit Deinen Eltern sprechen.

kann ich einfach heute meine Kündigung rein werfen ? Ist die dann sofort gültig ?

Ja und Ja

Du darfst sie heute einwerfen und sie ist auch gültig..... nur ist das leider nicht nachweisbar und deshalb gegenstandslos falls der Betrieb behauptet, sie niemals erhalten zu haben.

  1. eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung, zur Wirksamkeit benötigt sie die Bestätigung, dass sie dem Empfänger zugestellt wurde. Das geschieht entweder durch Empfangsquittung eines autorisierten Mitarbeiters, oder durch Einwurfeinschreiben mit der Post. Im letzteren Fall bestätigt der Briefzusteller mit Datum und Uhrzeit, dass der Brief sicher in den Machtbereich des Adressaten gelangt ist. (bei Postzustellung nicht Einschreiben Rückschein und nicht Einschreiben eigenhändig wählen, sondern für einseitige Willenserklärungen grundsätzlich nur Einwurf Einschreiben. Du musst beweisen können, das der Brief in den Machtbereich des Emprängers gelangt ist, das ist mit einwurf Einschreiben erfüllt, während eigenhändige oder Rückschein Einschreiben ggf nach 14 Tagen unzugestellt wieder in Deinem Briefkasten liegen können)
  2. Auch eine wirksame Kündigung hat in der Probezeit eines Arbeitsvertrag ist nicht fristlos möglich. Es gilt 14 Tage Kündigungsfrist falls nichts anderes vereinbart wurde. Nur Ausbildungsverträge sind seitens des Azubi während der Probezeit fristlos kündbar.
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
Familiengerd  20.11.2021, 22:28
Nur Ausbildungsverträge sind seitens des Azubi während der Probezeit fristlos kündbar.

Und genau darum handelt es sich hier doch!

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Klar kann sie dir in der Probezeit kündigen.

Klar kann sie deinen Eltern einen Brief schicken.

Klar kann sie bei dir anrufen.

Klar kann sie einen Kollegen vorbeischicken.

Du hingegen darfst keine Briefe öffnen, die nicht an dich adressiert sind.

Und du musst dich bei deinem Arbeitgeber umgehend krankmelden.

Lass dir Eier wachsen und melde dich bei deiner Chefin, statt ab zu tauchen.

Das ist der Weg. ;-)

Hallo,

natürlich ist das erlaubt. Wird nicht oft gemacht, aber sie dürfen es machen. Aber du darfst einen Brief, der an deine Eltern gerichtet ist, nicht öffnen, es gibt das Briefgeheimnis. Was natürlich außerdem nicht richtig war, ist, dass du dich nicht umgehend krank gemeldet hast.

Du kannst kündigen, klar, aber schau im Vertrag, wie die Kündigungsfrist für dich ist. Danach musst du dich richten.

Gruß, RuthJo

Familiengerd  20.11.2021, 22:24
aber schau im Vertrag, wie die Kündigungsfrist für dich ist.

Bei der Kündigung eines Ausbildungsverhältnisses in der Probezeit gibt es keine Kündigungsfrist.

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Kein Problem.

Jeder darf dich aufsuchen und dir Briefe zustellen.

Verboten ist, dass du Briefe öffnest und liest, die an andere Personen gerichtet sind. Darauf steht bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe ($ 202 StGB).

Itshannah2001 
Fragesteller
 20.11.2021, 19:13

Das war vielleicht falsch ausgedrückt, der Brief war an Herr (mein Nachname) adressiert, jedoch heißen meine Eltern nicht wie ich also wurde er nicht genau an meine Eltern adressiert.

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