Prüfungszulassung trotz Beschäftigungsverbot?

1 Antwort

Verbot ist an sich Verbot. Du kannst und darfst auch nicht freiwillig arbeiten, so weit ich weiß (weiß nicht wie wichtig das für die Prüfung in deinem Job ist). Wie weit eine Prüfung als gefährdend eingestuft ist oder nicht, kannst du bestimmt auch am Arbeitsamt nachfragen. Was auch geht ist der Betriebsrat oder die Gewerkschaft.