Darf der Betriebsarzt nur eine Empfehlung aussprechen? - Schwangerschaft?
Hallo,
eigentlich sagte mir der Betriebsarzt, dass wenn ich keine ausreichende Immunität habe, ich auf alle Fälle ein Beschäftigungsverbot bekomme. Nun wurde keine ausreichende Immunität bei CMV, Rigelröteln und Hepatitis B festgestellt und der Betriebsarzt gibt dem Arbeitgeber nur die Empfehlung, dass ich daher nicht beschäftigt werden soll. Natürlich hat der AG ja andere Inetressen udn will die Mitarbeiter so lange wie möglich arbeiten lassen. Bei meinem ist das zumindest so.
Was mach ich denn nun, wenn der AG die Empfehlung ablehnt? In dem Schreiben wurde auch nciht erwähnt (obwohl ich es mehrfach gesagt habe und mir versichert wurde, dass ich in dem Pflegeheim nicht arbeiten darf), täglich in Kontakt mit MRGN und MRSA Klienten bin.
Wo wende ich mich hin bei der Ablehnung?
Vielen Dank und liebe Grüße
2 Antworten
Es liegt in der Natur der Sache, daß der betriebsärztliche Dienst immer nur "empfiehlt". Mehr gibt § 3 ASiG nicht her und ein Arbeitgeber braucht schon sehr gute Gründe, wenn er eine Empfehlung ignoriert.
https://www.gesetze-im-internet.de/asig/__3.html
Arbeitgeber müssen die Empfehlung berücksichtigen und im Zweifelsfall kann man auch versuchen, sie individualrechtlich einzuklagen.
aha das wuste ich nicht.ich dachte, er darf ein generelles beschäftigungsverbot aussprechen
An die Aufsichtsbehörde für das Pflegeheim.