Ersteinrichtungsgeld vom jobcenter?

3 Antworten

nein dein vater kann verlangen das deine mutter die kinderzimmer rausrückt von euch: kleidung, schränke, betten. wenn sie das nicht tut, soll er seine versuche die sachen zu verlangen vorlegen und kann auf kosten von mutti erstausstattung (ersatzbeschaffung) stellen und die mutter zahlt die kosten.

weiterhin sollte euer vater, unterhalt seitens der mutter einfordern.

Eine Erstausstattung ist in der Regel nur beim Erstbezug einer eigenen Wohnung möglich, danach muss man Ersatzbeschaffungen aus der Regelleistung oder Einkommen selber ansparen!

Es gibt aber auch Ausnahmen, eine Trennung vom Partner oder der Zuzug von Kindern wäre eine davon.

Wenn dein Vater also schon ALG - 2 und ggf.Sozialgeld ( Kinder unter 15 Jahren ) bekommt und jetzt mit Zusicherung zur Kostenübernahme vom Jobcenter in eine neue Wohnung zieht, dann soll er einfach einen formlosen Antrag auf Erstausstattung stellen.

Also einfach auf ein Blatt Papier schreiben was ihr noch benötigt und gleich darlegen das diese Sachen vorher noch nicht vorhanden waren, es sich also nicht um eine Ersatzbeschaffung handelt, gleich begründen warum er diesen Antrag nicht schon gleich nach Einzug der Kinder gestellt hat, weil eben kein Platz für weitere Möbel war.

Dann sollte das Jobcenter zumindest einen Teil als Erstausstattung ansehen und bewilligen und kein zinsloses Darlehen, was dann in Raten zurückgezahlt werden müsste bzw.gleich von den laufenden Leistungen einbehalten würde.

GiniNeumann02 
Fragesteller
 03.04.2018, 20:23

Danke hoffe das klappt dann so

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markusher  03.04.2018, 22:21

erstmal muss der vater die kinderzimmer und eigentum der kinder zurückfordern. wenn die mutter es nachweislich ablehnt, dann kann er erstausstattung beantragen und die mutter erhält die rechnung dazu.

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isomatte  04.04.2018, 09:11
@markusher

Das ist doch Blödsinn!

Die Mutter hat ein Umgangsrecht, wenn die Kinder dann bei ihr sind, dann sollen sie wohl auf den Fußboden schlafen und ihre Klamotten im Zimmer verstreuen?

Dann könnte die Mutter evtl.einen Antrag auf Erstausstattung stellen, wenn dann für die Kinder nichts mehr vorhanden wäre.

Vom Eigentum der Kinder war hier ja gar nicht die Rede, dass wird sie den Kindern schon mitgegeben haben.

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Ersteinrichtungsgeld wohl nicht aber euch steht geld für eine vernüftiegse wohnen zu nur ist die regeln das das zurückgezhalt werden mus! Also steht eurem vater ein darlehn für die notwenidegsten sachen zu zb für betten für euch!

Das was notwenidge ist das wird vorgestereckt werden aber da ihr zu euerem vater gezogen seid könnten da noch andere ansprüche möglich sein bzw Eine andee finazeller eglungexestieren!

GiniNeumann02 
Fragesteller
 02.04.2018, 22:20

Dankeschön er sollte dort am besten mal anrufen und nachfragen.Naja aber er ist beim jobcenter also Harz4 wie soll er da was zurückzahlen wenn er nichts wirklich hat?

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