gibts erstausstattung nur beider ersten wohnung?

4 Antworten

Der Anspruch auf eine Erstausstattung der Wohnung kann laut SGB II bestehen, wenn ein Hilfebedürftiger über keinerlei Wohnungseinrichtung verfügt. Das trifft beispielsweise zu, wenn nach dem Auszug aus der elterlichen Unterkunft erstmalig eine Wohnung angemietet wird oder aufgrund eines Wohnungsbrandes alle Möbel vernichtet wurde. Auch nach einer Haftstrafe von mehr als sechs Monaten kann eine Wohnungserstausstattung gewährt werden, sofern es an Möbeln und Haushaltsgegenständen fehlt. Weiterhin kommt der Anspruch auf Erstausstattung in Betracht bei Trennungen und Scheidungen, wenn ein Hilfebedürftiger aus dem Ausland zuzieht, bei einer Haushaltsneugründung nach einer Heirat oder wenn ein zuvor Obdachloser eine Wohnung bezieht.

Quelle und weitere Infos http://www.gegen-hartz.de/hartz-4-ratgeber/erstausstattung-bei-hartz-iv.html

"Normale" Menschen einmal, aber Knackis bekommen die Erstausstattung mehrmals.... ironieoff

Nein, mit jedem Umzug steht dir eine komplette Wohnungseinrichtung zu.

Hat den Vorteil, dass man sich beim Umzug nicht mit dem Möbelschleppen abplagen muss, einfach in der alten Wohnung lassen und nur mit den Kleidern am Leib in die neue Wohnung.

Wenn du schlau bist, verkaufst du die alten Möbel bei Ebay.

Ich z.B. ziehe alle acht Wochen um und habe mir eben erst meinen zweiten BMW gekauft.

isaluis  22.11.2013, 09:09

Das glaubst Du ja wohl selber nicht.... Am besten wird vom Staat noch ein Rolf Benz Sofa bezahlt, oder?

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Kleinalrik  22.11.2013, 09:16
@isaluis

Es kommt nicht darauf an, ob ICH das glaube; aber wer so eine Frage stellt, der glaubt auch alles.

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PhidoMCWeed 
Fragesteller
 22.11.2013, 09:36
@Kleinalrik

Danke für deine "hochintelligente" Antwort. Jetzt noch mal um dir das ganze zu erläutern, denn es scheint bei dir in der Höhle nich angekommen zu sein. Meine Frage war ob ich eine Erstausstattung auch in der zweiten Wohnung beantragen kann und nicht ob ich sie ein zweites mal bekomme. Die alten Möbel sind noch von meinen Eltern, habe ich jetzt allerdings nicht mehr.....

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Kleinalrik  22.11.2013, 09:41
@PhidoMCWeed

Dann stell doch die Frage präzise.

Grundsätzlich besteht Anspruch auf Ausstattung (völlig egal ob Erst- oder Folgeausstattung), wenn keine Möbel (mehr) vorhanden sind und die Gründe der Antragssteller nicht zu vertreten hat.

Klassisches Beispiel: Wasserrohrbruch für den niemand haftbar gemacht werden kann, bzw. beim Haftpflichtigen nichts zu holen ist.

Völlig egal, wann und wieviel dasw Amt für eine Ausstattung bereits bezahlt hat, es muss hier wieder unter die Arme greifen.

Oder: Möbel von Eltern sind nach 30 Jahren in Würde vergammelt und auseinandergefallen. Ausstattungsanspruch vom Amt.

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PhidoMCWeed 
Fragesteller
 22.11.2013, 09:49
@Kleinalrik

Man kann doch eigentlich sehr gut raushören, was ich wissen wollte: "Gibt es Erstausstattung nur bei der !ersten! Wohnung?

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Kleinalrik  22.11.2013, 09:57
@PhidoMCWeed

Oder auch bei der zweiten, dritten, vierten, n-ten Wohnung?

Für nahezu alle, die auf deine Frage geantwortet haben, implizierte deine Frage genau das, was auch ich heraushörte.

Erst mit deiner nachgeschobenen Erklärung war der Fall klar.

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Wenn man das erste Mal in eine alleinige Wohnung zieht, kann es Erstaustattung geben. Beim zweiten Mal müssen ja Möbel von ersten Mal vorhanden sein... Ausnahmesituationen haben Sonderregelungen.

du kannst jede neue wohnung neu "erstausstatten". wenn du allerdings dafuer geld "vom amt" moechtest, hoffe ich doch nicht. dann koennte/wuerde ja jeder H4 empfaenger "einfach umziehen", wenn neue moebel "faellig" sind. such dir 'nen job, dann kannst du die moebel selbst bezahlen