Erstausstattung Wohnung ALG2?

6 Antworten

Nein, wenn ein dringender Bedarf besteht, dann wäre auf schriftlichen formlosen Antrag ggf. ein zinsloses Darlehen möglich, bei dir handelt es sich um eine Ersatzbeschaffung und keine Erstausstattung und diese ist aus dem Regelbedarf für den Lebensunterhalt bzw.eigenem Einkommen selber anzusparen.

Es gibt da zwar auch Ausnahmen, aber deine zählt nicht dazu, eine weitere Erstausstattung wäre z.B. nach einer Trennung vom Partner möglich, einem Brand ohne Versicherungsschutz und einer Freiheitsstrafe von mehr als 6 Monaten.

Selbst wenn Du angenommen alleine wärst und es sich um deine erste eigene Wohnung handeln würde, wäre nicht automatisch gesagt das dir eine Erstausstattung zusehen würde, wenn Du schon alles hättest, würde es vom Jobcenter nichts geben bzw. nur das was dir noch fehlen würde.

Eine Ausnahme könnte es dann geben, wenn man in der ersten eigenen Wohnung eine Küche vom Vermieter nutzen würde, dann dort ausziehen müsste und ohne Küche wäre, dann könnte es diese als Erstausstattung im nachhinein geben.

Kannst im Internet auch einmal eingeben, Erstausstattung Wohnung - Antrag beim Jobcenter, da sollest Du einen Beitrag von Hartz - 4 Widerspruch de. finden, den kannst Du dir einmal durchlesen und sehen ob da etwas auf dich zutreffen würde, wenn ja, dann sollest Du zumindest einmal einen Antrag stellen, diesen entsprechend begründen und abwarten was als Antwort kommt.

Du kannst diverse Anträge beim Jobcenter stellen für Möbel. Frag da nochmal genau nach..

Wieso suchst du dir keinen Nebenjob oder eine Vollzeitstelle damit du deinen Kindern und such dir selbst endlich mal leisten kannst ?

CHELSEA938 
Fragesteller
 28.10.2021, 00:38

Ich habe einen unbefristeten Teilzeitjob,aber das langt nicht aus um selbstständig alleine mit meinen Kindern auszukommen und für neue Möbel reicht das leider schonmal garnicht.

Wünschte es mir auch anderster.😬

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Besteht die Möglichkeit diese „Erstausstattung nachträglich“in Anspruch zu nehmen

Nach meinem Wissen leider Nein.

As "Erstausstattung" gibt es grundsätzlich nur die Wohnungs- bzw. Haushaltsgegenstände, die man vorher noch nicht besessen hat.

Du kannst es versuchen. Wird aber schwierig werden, aber nicht unmöglich. Du kannst genauso auch um ein Darlehen bitten. Das wäre eine Alternative. Diese kannst du dann in Raten zurück zahlen. Dabei ist der Ratenebetrag nur Formalitätssache. Das können auch 20 Euro pro Monat sein.

CHELSEA938 
Fragesteller
 28.10.2021, 00:53

Normalerweise muss man die Erstausstattung aber nicht zurück zahlen wenn sie genehmigt wurde?

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Ja es gibt keine Frist für die Beantragung der Erstaustattung. Das hat auch das BSG noch mal klargestellt bei einem Fall wo jemand erst 2 Jahre nach dem Umzug einen Antrag stellte.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Viel damit beschäftigt und bin selber Arbeitslos.
CHELSEA938 
Fragesteller
 28.10.2021, 00:51

Darf ich fragen ob du die Erstausstattung auch erst „Jahre“später beantragt hast oder wie war das bei dir?
Wieviel Geld bekommt man denn?

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