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Steuererklärung - Wie macht ihr das (mehrere Fragen)?

Hallo zusammen,

mich interessiert, wie ihr so eure jährliche Steuererklärung macht. Solche und ähnliche Fragen wurden bestimmt hier schon gestellt. Dann sorry dafür.

Ich habe letztens angefangen mit meiner Steuererklärung und stoße immer wieder auf kleine Fragen.

Vielleicht kann mir da auch jemand weiterhelfen.

Ich fülle es seit Jahren schon mit der kostenlosen Software vom Finanzamt direkt aus. "Elster"

Und heute habe ich im Internet u.a. gelesen, dass es viele Alternativen gibt, die sehr empfohlen werden und dieses Elster-Programm sich eher an Profis richtet und man unter Umständen am falschen Ende sparen würde.

Denn viele Alternativ-Programme liefern nebenbei auch noch viele Tipps, wo man mehr eintragen kann und vielleicht mehr Geld zurück bekäme.

Meine Fragen:

Wenn ich jetzt schon angefangen habe mit der Aktualisierung einiger Daten vom Vorjahr, könnte ich diese alle problemlos auf ein Programm wie z.B. "Wiso" übertragen?

Wie sind eure Erfahrungen so mit den Steuer-Programmen, wenn ihr die Steuer selber macht? Hattet ihr auch mal einen Steuerberater einmalig um Rat gebeten?

Ich finde halt jedes Jahr wieder etwas, was ich eintragen kann. Zum Beispiel wusste ich das gar nicht, dass ich auch die Kosten für eine neue Brille angeben kann. Ist leider jetzt zu spät, weil es 2019 war. Oder diverse Versicherungen usw.

Allerdings weiß ich nie, wie das Steueramt das dann alles so berechnet, weil ich da bei der Kontrollrechnung nie durchblicke.

Also eure Gedanken zu dem Thema allgemein interessieren mich 😊

Und bitte keine Antworten wie: Bin im Lohnsteuerhilfeverein / Habe schon immer einen Steuerberater usw.

Schöne Restwoche wünsche ich noch.

Steuern, Einkommensteuer, Finanzamt, ELSTER, Wiso Steuer, Gugumo

Kann mir jemand Steuern erklären?

Huhu liebes GuteFrage.Net ,

ich habe jetzt letztens beim Stream auf Twitch.tv den Affiliate Status erreicht und wollte mich jetzt zugern dort anmelden. Mir ist bewusst , dass Donations,Subscriptions und Bits alles ( sofern es ausgezahlt wird ) versteuert werden muss. Steuern sind mir leider gänzlich neu und ich habe jetzt eine Menge halbwissen angesammelt , was mir hoffentlich jemand hier ergänzen kann ! :)

Fragen :
1. Da ich noch Schüler bin und nicht Arbeite nebenher , habe ich keine Berufliche Einnahme , somit fällt Twitch ja noch unter meinen Freibetrag soweit ich weiß. Was spielt noch alles in den Freibetrag mit ein ( z.b Kindergeld o.Ä. ) ?

2. Einnahme von Subscriptions werden erst ausgezahlt , wenn sie über 100€ in 45 Tagen liegen , darum mach ich mir also erstmal keine Sorgen , aber wie steht es um Donations ? Fallen die unter den Freibetrag und wie muss ich diese Angeben , falls ich sie angeben muss um nicht Steuern zu hinterziehen ?

3. Wie genau ''formen'' sich eigentlich Steuern ? Zahle ich die Monatlich , also praktisch wenn ich jetzt 500€ verdienen sollte in einem Monat , würde ich dann im selben Monat die Steuern zahlen ? Oder wird mir das nachdem ich es beim Finanzamt angegeben habe automatisch vom Konto abgebucht/von den Einnahmen abgezogen ? Und wie das mit dem Freibetrag in Verbindung steht interessiert mich auch :D

4. Letzte Frage erstmal , ob sich was bezüglich dieses Themas ändert , sobald ich Volljährig bin , was nichtmehr allzu lange dauert ( 2 Wochen ).

Ich würde mich wirklich sehr über recht einfach formulierte erklärungen freuen!

Danke im vorraus

Finanzen, Steuern, Streaming, Einkommensteuer, Freibetrag, Twitch

Werkstudent und Kleingewerbe. Was ist steuerlich zu beachten?

Hallo,

ich hab mich jetzt schon durch mehrere Foren geklickt, aber so ganz sind noch nicht alle Fragen geklärt.

Momentan arbeite ich als Werkstudent 80h/Monat und verdiene um die 1200Euro monatlich. Nebenbei arbeite ich ab und an auf Kleingewerbe als Webdesigner und SEO Berater. Dabei fällt ein unregelmäßiger Verdienst an bei dem auch keine genaue Zeitangabe besteht da ich Fixpreise angebe.

Nun zu den Fragen:

  1. Wie wirkt sich das auf meine Steuererklärung aus? Bezieht sich der Lohn/Gehalt des Werkstudentenjobs auch auf die Einkommensteuer? Muss ich also Werkstudentenjob + Einnahmen Kleingewerbe zusammenrechnen und wenn ich über den Grundfreibetrag von 9000Euro(2018) komme, nach Einkommensteuertabelle, diesen Betrag ans Finanzamt zahlen, oder berechnet sich das nur auf die Einnahmen meines Kleingewerbes? Falls dem so wäre, wie kann ich diesen Betrag schmälern? Gelesen habe ich bisher, dass ich im Falle Werkstudentenjob eine Werbepauschale von 1000Euro angeben kann. Kann ich im gleichem Atemzug dann auch die Einnahmen des Kleingewerbes durch Ausgaben schmälern, wie z.B. durch Anschaffungen, Fahrtengeld, Restaurant besuche etc.? Wenn beides angegeben werden muss, würde das ja auch im Umkehrschluss bedeuten, dass ein nicht häufig genutztes Kleingewerbe zu Nachteilen führt? Da ich als Werkstudent ja keine Steuererklärung abgeben muss, als Kleingewerbetreibener aber schon. Das würde ja bedeuten, dass wenn ich 12Monate lang als Werkstudent 1200Euro, also 14400Euro jährlich Verdiene, ich aber nur sagen wir 3000Euro nebenberuflich Einnehme, ich nach Einkommensteuertabelle mit 17400Euro die Einkommensteuer berechnet wird obwohl ich ja den Großteil als Lohn/Gehalt bekommen habe, bei dem ich eigentlich gar keine Einkommensteuer machen müsste. Hab ich da ein Denkfehler oder wie ist da die Sachlage?
  2. Wie schaut das ganze mit der Krankenversicherung aus? Gibt es hier einen bestimmten Betrag nachdem gesagt wird "so ab jetzt bist du nicht mehr studentisch Versichert"?
  3. Was gibt es noch so steuerlich zu beachten? Gibt es Möglichkeiten letztendlich sogar Geld zurück zu bekommen?

Hoffe mir kann jemand helfen und vielen Dank schon mal im Voraus'

Liebe Grüße

Oli

Recht, Steuererklärung, Einkommensteuer, Kleingewerbe, Krankenkasse, Werkstudent, Wirtschaft und Finanzen

Wie fülle ich die Steuererklärung für ein Kleingewerbe bei Betriebsausgabe richtig aus?

Hallo Beisammen,

ich hätte da mal eine Verständnisfrage bezüglich des Aufgabegewinnes, Einkommensteuer beim Kleingewerbe (EÜR). Bei einem Kleingewerbe zahle ich mir ja -- vereinfacht gesagt -- kein Gehalt, sondern ich kann über das verfügen, was nach Abzug der Ausgaben übrig bleibt.

Die Einkommensteuer richtet sich auch nach den Einnahmen nach Abzug der Kosten. Der Einfachheit halber: nehmen wir an ich habe einen Gewinn von 5000€ am Jahresende. Auf die zahle ich meine Einkommensteuer. Wenn ich nun zum Ende des Jahres den Betrieb aufgeben würde, habe ich ja eben diese 5000,- in der Kasse, nicht wahr? Das würde bedeuten, dass ich -- sofern sich aus der Betriebsauflösung keine weiteren Kosten ergeben -- einen Aufgabegewinn von 5000€ hätte.

Was ich nicht verstehe ist, ob in diesem Fall quasi 2x Einkommensteuer für den gleichen Betrag erhoben wird. Weil: Gewinn aus Betriebseinnahmen = 5000€ + Aufgabegewinnn 5000€ = 10000€ ... oder muss ich bei der Erstellung der Schlussbilanz quasi dann doch irgendwie mein Gehalt geltend machen ... aber in dem Fall könnte ich meinen Aufgabegewinn ja einfach auf 0 runterrechnen?

Ich bin verwirrt und mir ist schon klar, dass ich mir bei der Betriebsaufgabe einen Steuerberater holen sollte, würde aber trotzdem gerne die Grundlagen verstehen, damit ich besser nachvollziehen kann, welche Steuerbelastung fällig wird (und ich entsprechend Rücklagen bilden kann).

Steuern, Steuererklärung, Einkommensteuer, Steuerrecht, Unternehmen

Was bedeutet „von der Steuer absetzen“ genau?

Hi, haben den Einkommensteuerbescheid 2020 vor einigen Tagen erhalten. Eine Nachzahlung von gerundet 1600 € wird fällig.

Das Finanzamt hat jedoch irrtümlich die Mehraufwendungen für Verpflegung (Ehemann: berufliche Tätigkeit als Schornsteinfeger täglich mehr als acht Stunden außendienstlich) nicht mitberechnet.

Wir haben also nach § 350 AO fristgerecht Einspruch gegen den Einkommensteuerbescheid für 2020 erhoben und dieser wird daher neu berechnet.

Nun zur Rechnung, dann zur Frage:

Die Anzahl der Arbeitstage beträgt im Jahr 2020 in Hessen 254 Tage. Sie errechnen sich aus 366 Kalendertagen abzüglich 52 Samstagen, 52 Sonntagen sowie 8 gesetzlichen Feiertagen in Hessen, die nicht auf das Wochenende fallen. Abzülich 30 Tage Urlaub sowie 10 Krankheitstage entspricht die Anzahl der Arbeitstage meines Mannes im Jahr 2020 -> 214.

Wenn man also 214 x 14 € Mehraufwendungen rechnet, komme ich auf einen absetzbaren Betrag von 2996,00 €.

NUN DIE FRAGE:

Was heißt eigentlich „absetzbar“? Bedeutet das, dass der VOLLE errechnete Mehraufwendungen-Betrag von 2996,00 € „gut geschrieben“ wird? Also dass theoretisch aus dem „MINUS“ 1660,00 € ein „PLUS“ von 1336,00 € wird? ( -1600 + 2996 = 1336).

Oder habe ich einen Denkfehler in meiner Rechnung?

Werden die VOLLEN 14€ täglich berechnet und als GANZES OHNE WEITERE ABZÜGE auf den Betrag von Minus 1600€ draufaddiert? Oder gibt es auf die 14€ noch Abzüge?

Bitte erklärt es mir :)

DANKE

Steuern, Steuererklärung, Einkommensteuer, Einkommensteuererklärung, Finanzamt, Steuerberater, Steuerrecht, einkommensteuerbescheid, Wirtschaft und Finanzen

Sollten Spitzenverdiener mehr Steuern zahlen?

Spitzensteuersatz bei Monatsgehalt von ca. 6.900 € von 42 Prozent auf 47 Prozent erhöhen ?

Bei den Koalitionsverhandlungen zwischen Union und SPD gibt es unterschiedliche Forderungen zur Steuerpolitik. Während die SPD will, dass Spitzenverdienerinnen und -verdiener mehr Steuern bezahlen, setzen sich CDU und CSU dafür ein, bestimmte Steuern zu senken und dafür bei den Sozialleistungen zu sparen. Derzeit beträgt der Spitzensteuersatz in Deutschland 42 Prozent und greift ab einem jährlich zu versteuerndem Einkommen von etwa 66.8761 Euro bis 277.826 Euro. Wer über 277.826 Euro verdient, wird in hierzulande mit dem Höchststeuersatz von 45 Prozent besteuert.

Die SPD fordert derzeit, den Spitzensteuersatz von 42 auf 47 Prozent und der Reichensteuersatz von 45 auf 49 Prozent zu erhöhen. Die Sozialdemokraten sind zudem dafür, die Einkommensgrenze für den Spitzensteuersatz auf 83.600 Euro anzuheben, um mittlere Einkommen zu entlasten und somit mehr soziale Gerechtigkeit herzustellen. Ferner könnten so Staatsausgaben und Schuldenabbau finanziert werden. Der Linkspartei geht das nicht weit genug. Sie fordert eine Spitzensteuersatz von 53 Prozent, der ab einem Brutto-Jahreseinkommen von 85.000 Euro greifen sollte.

Die Union schließt Steuererhöhungen dagegen kategorisch aus. Das unterstrich CSU-Chef Markus Söder am Sonntag erneut in der ARD. Stattdessen plädierte er dafür, die Unternehmens- und Einkommenssteuern zu senken. Einsparungen könnten bspw. durch eine Reform des Bürgergelds erreicht werden. Ferner spricht sich die Union dafür aus, dass der Spitzensteuersatz erst ab einem Einkommen von 80.000 Euro gilt. In den Augen der FDP sollte der Spitzensteuersatz weiterhin 42 Prozent betragen und erst ab 96.600 Euro greifen.

Quelle: https://civey.com/umfragen/46523/wie-bewerten-sie-es-dass-die-spd-den-spitzensteuersatz-ab-einem-monatsgehalt-von-circa-6-900-euro-von-42-auf-47-prozent-erhohen-mochte?utm_source=b2cnewsletterl&utm_medium=email&utm_campaign=20241115_sendinblue_1229

  • Wie findet ihr es, dass die SPD den Spitzensteuersatz ab einem Monatsgehalt von circa 6.900 Euro von 42 auf 47 Prozent erhöhen möchte?
Eindeutig falsch 40%
Eindeutig richtig 37%
Eher richtig 10%
Unentschieden 7%
Eher falsch 4%
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Rückerstattung Lohnsteuer bei Lohnsteuerklasse VI wenn über Grundfreibetrag

Hallo zusammen,

Ich habe ab Mitte des Jahres 2013 die Aussicht parallel für 3 Arbeitgeber zu arbeiten.

Die Gesamtarbeitszeit stimmt ungefähr mit einer Teilzeitbeschäftigung von 75 % überein:

  1. Beschäftigungsverhältnis: Teilzeit 25 %, Lohnsteuerklasse I, TVöD 13
  2. Beschäftigungsverhältnis: Teilzeit 25 %, Lohnsteuerklasse VI, TVöD 13
  3. Beschäftigungsverhältnis: Teilzeit 25 %, Lohnsteuerklasse VI, pauschal 580 Euro brutto

Der jeweilige Jahresverdienst der Beschäftigungsverhältnisse 1 + 2 liegen lt. Tarifvertrag beide bereits allein genommen über dem Grundfreibetrag von 8.004 Euro, das Jahreseinkommen von Beschäftigungsverhältnis 3 liegt darunter. Das Jahreseinkommen aus allen drei Beschäftigungsverhältnissen wird bei ca. 26.500 Euro (brutto) liegen.

Aufgrund der ungünstigen Steuerklasse VI bei Beschäftigungsverhältnis 2 + 3, erwarte ich sehr hohe Lohnsteuerabzüge. Diese Erfahrung habe ich bereits in der Vergangenheit bei nur 2 Arbeitgebern gemacht.

Daher bin ich nicht sicher, ob sich eine derartige Aufteilung der Beschäftigungsverhältnisse lohnt oder ich finanziell besser gestellt wäre, wenn ich nur ein einziges Arbeitsverhältnis in Teilzeit 75% bei Lohnsteuerklasse I hätte mit einem vergleichbaren Jahreseinkommen.

Anders formuliert: Kann ich mich darauf einstellen Teile der Lohnsteuer mit dem Jahresausgleich zurückzubekommen, auch wenn mein (Gesamt)einkommen über dem Grundfreibetrag liegt bzw. werden am Ende des Jahres die Bruttoeinkommen aller drei Beschäftigungsverhältnisse miteinander addiert und so besteuert wie als hätte ich ein einziges Arbeitsverhältnis im Umfang von 75% der regelmäßigen Arbeitszeit auf Grundlage der Lohnsteuerklasse I gehabt?

Wichtig ist für mich an dieser Stelle, ob ich durch die Aufnahme von drei unterschiedlichen Arbeitsverhältnissen aufgrund der verschiedenen Lohnsteuerklassen am Ende einen finanziellen Nachteil gegenüber einem einzigen Beschäftigungsverhältnis in vergleichbarem Gesamtumfang haben werde.

Danke euch für eure Hilfe!!

Einkommensteuer, Lohnsteuer, lohnsteuerklasse, Grundfreibetrag