Der Einkauf von Heizöl erfolgt oft in großen Mengen. In meinem Fall waren 4900 € für ca. 9500 Liter. Rechnung aus 2019.

Jahrelang habe ich mit einem Finanzamt jährlich die verbrauchte Menge als Kosten eingebracht, das wurde auch so akzeptiert. Ein Messsystem zeigte den Verbrauch für die vermietete Wohnung.

2020 haben wir das Haus verkauft und wir sind umgezogen. In der letzten Abrechnung ging es um 800,- € Kosten für das verbrauchte Heizöl. Das neue Finanzamt lehnt diese Kosten ab, mit folgendem Hinweis: "Werbungskosten können nur im Zahlungsjahr gemäß § 11 Einkommensteuergesetz angesetzt werden". Zitat Ende

Gibt es da andere Auslegungen im Gesetz?