Einkommensteuer-Vorauszahlung

9 Antworten

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Ein formloser aber ausreichend begründeter Antrag auf Anpassung der Vorauszahlung reicht hier aus.

ZauberinDanny  16.06.2010, 19:06

So ist es - DH.

JoWaKu  16.06.2010, 20:19

Stimmt. :-)

EnnoBecker  16.06.2010, 21:30

Von mir auch.
.

DH

Macht das, auf alle Fälle. Eine Steuervorauszahlung ist durchaus verhandelbar, da gibt es großen Ermessensspielraum. Man muss die Situation nachvollziehbar darstellen.

Schreib den Sachverhalt einfach nicht hier ins Forum, sondern an das Finanzamt.

Allerdings musst Du alle Einnahmen dabei angeben, also auch Arbeitslosengeld, Abfindungen usw.

Dannn bekommst Du einen neuen Bescheid.

Einspruch mit entsprechender Begründung einlegen.

Da wäre das Finanzamt der erste Ansprechpartner.