In der Küche unseres EFH mit Einliegerwohnung mußte der Elektroherd ausgetauscht werden. Die Einbauküche wird zusammen mit dem Haus steuerlich degressiv abgeschrieben, um die anteilige AfA für die Einliegerwohnung zu ermitteln.
Weiß jemand, ob die Kosten des Herdes (ca. 900 €) sofort als Kosten abgesetzt werden könnnen? Oder muß der Gesamtbetrag aktiviert werden?