Montage der Wärmemengenzähler, Wasserzähler steuerlich absetzbar?
Kann ein Wohnungseigentümer die Montage oder den Austausch gemieteter oder gekaufter Geräte in seiner Wohnung, in der ein Haushalt führt, von der Einkommensteuer als haushaltsnahe Dienstleistung absetzen? Konkret geht es um
- Heizkostenverteiler (= Wärmemengenzähler)
- Wasserzähler (= Wasseruhr)
Im positiven Fall: ist die dazu erforderliche Anfahrt des Technikers (m/w) auch absetzbar?
Spielt der Unterschied zwischen gekauft und gemietet eine Rolle?
Danke im Voraus