Darf Händler pauschale Kosten ansetzen bei Gewährleistungsanspruch?

Hallo Ihr Lieben,

ich habe mir vor knapp zwei Jahren Kopfhöher bei Amazon bestellt. Versender ist Beyerdynamic.

Jetzt musste ich vor Kurzem leider feststellen, dass meine KH auf einmal einen schlechten Ton abgeben und auch kein Bass mehr wahrzunehmen ist. Es gibt keinen mir direkt zurückzuführenden Grund (bzw. Vorfall), der für einen solch auftretenden Defekt gesorgt haben könnte. Lediglich ein Verschleiß durch alleiniges Hören wäre in dem Fall plausibel. Und das will ich mal stark bezweifeln. Immerhin sind die KH schon in der höheren Preisklasse anzufinden. Zudem sind sie qualitativ hochwertig (subjektive Meinung).

Da der Kauf über Amazon abgewickelt wurde, habe ich den Händler auch über das Portal kontaktiert. Dieser verwies allerdings in seiner Antwort auf den eigenen Shop. Dort im Footer befindet sich eine Verlinkung zur Erstellung eines Reklamationsantrags. Hier beschreibt der Händler pauschal Anfallende Kosten (pro Stunde) für gewisse Produktgruppen. Ein Kostenvoranschlag wird dem Kunden vorab jedoch übermittelt.

Dies hat mich stark irritiert. Zumal ich von meiner Gewährleistung gebrauch mache und gerne eine Beseitigung des Mangels oder einen Austausch der Mangelhaften Ware wünsche. Die Beweislastumkehr von 6 Monaten oder mittlerweile glaube ich sogar einem Jahr ist vorüber. Naja unabhängig davon, darf mir der Händler doch keine Kosten aufdrücken, wenn ich Gewährleistungsrechte geltend mache, oder? Also sofern tatsächlich ein Gewährleistungsfall vorliegt. Des Weiteren ist es doch auch gar nicht gestattet bei Amazon auf den externen Shop zu verweisen, oder? Naja ich habe gefordert, dass jegliche Prozesse über das Amazon-Portal (also dem Shop, wo der Kauf stattfand) zu führen und einzuleiten, damit auch dort alles Dokumentiert ist. Leider umgeht der Anbieter irgendwie meine Anfrage. Jetzt wollte ich mich mal hier über die Situation absichern und den Status Quo ermitteln.

Amazon, Rechte, Bestellung, Gewährleistung, Gewährleistungsrecht, Transportkosten, Rücksendekosten, Rücksendung, beweislastumkehr, Gewährleistungsanspruch, Kostenträger
Keine Erstattung nach Rücksendung - was kann ich tun?

Bei einem sehr bekannten Teleshopping-Sender, der mit den drei Buchstaben, habe ich einen Design-Teppich bestellt. Er kam auch recht schnell, aber leider waren wir mit der Qualität nicht zufrieden, so dass wir ihn zurück schickten. Laut Teleshopping-Sender mit den drei Buchstaben sollte er an die Teppichfirma geschickt werden. Haben wir auch alles vorschriftsmäßig gemacht, einschließlich Retourenlabel auf dem Paket und Rücksendeschein im Paket.
Nach 4 Wochen haben wir uns bei dem Sender mit den drei Buchstaben gemeldet und nachgefragt, warum die Retoure immer noch nicht gutgeschrieben wurde.

Daraufhin haben wir der Kundenbetreuung alle erforderlichen Daten geschickt, einschließlich Trackingnummer, um die Retoure zurück zu verfolgen. Der Teppich ist auch zwei Tage später dort angekommen. Alles in Ordnung.

Nur seitdem werden wir vertröstet, wir haben Emails geschrieben, angerufen, die Kundenbetreuung sagt einfach, die hätten bei der Firma nachgefragt, aber bekommen keine Antwort.

Auf unsere Frage, wie das jetzt weiter geht und wann wir endlich das Geld vom Teppich zurück erhalten, kam keine vernünftige Antwort. "Die Firma hat sich noch nicht gemeldet", war die einzige Antwort, die wir erhielten.

Anscheinend hat von der Kundenbetreuung niemand Interesse daran, der Sache ernsthaft nachzugehen. Der Sender mit den drei Buchstaben nimmt das anscheinend einfach so hin, dass sich die besagte Firma, die den Teppich zurück erhalten hat, nicht meldet. Wir haben aber keinen Vertrag mit der Teppichfirma, sondern dem Teleshopping-Sender mit den drei Buchstaben. Die haben ja die Bezahlung für den Teppich von uns erhalten, also möchten wir auch gerne das Geld wieder zurück bekommen.
Das Ganze ist jetzt 6 Wochen her. Welche Möglichkeiten haben wir noch?

Versand, Recht, Bestellung, Reklamation, Teleshopping, Rücksendung, Reklamationsrecht, Retoure
Ich wurde von dem Paketfahrer betrogen (Betrug)?

Sehr geehrtes Gutefrage-Team,

ich hoffe, dass Sie mir bei einem Problem weiterhelfen können, das ich mit einer kürzlichen Paketzustellung hatte. Heute habe ich ein Paket erhalten, Mein Nachbar war gerade zu Besuch bei mir, und wir haben gemeinsam meinen Rasen gemäht. Währenddessen kam der Paketfahrer zu uns und bat mich, ohne dass ich das Paket zu Gesicht bekommen habe, einmal zu unterschreiben. Ohne weiteres Zögern habe ich unterschrieben, da ich davon ausging, dass er das Paket vor meiner Haustür abstellen würde, da es sich um ein Privatgrundstück handelt und zu diesem Zeitpunkt niemand anwesend war. Er hat es aus, nachdem Unterschrift vor meiner Haustür gestellt. Ich habe es gar nicht beobachtet, wer würde schon davon ausgehen, dass ausgerechnet dir so etwas passiert xD . Der konnte auch ganz wenig deutsch

Etwa zwei Minuten später bemerkte ich jedoch, dass das Paket vollständig beschädigt war und der Inhalt fehlte, abgesehen von den Etiketten. Ich wollte den Paketfahrer zur Rede stellen, aber er war bereits verschwunden. Aus diesem Grund habe ich eine E-Mail an das zuständige Unternehmen geschrieben, um den Vorfall zu melden. Allerdings erhielt ich eine automatische Antwort, in der stand, dass aufgrund der hohen Auftragslage die Bearbeitung meiner Anfrage zwei bis vier Tage dauern könnte. Jetzt bin ich unsicher, ob es sich um eine automatisierte Antwort handelt.

Meine Frage ist, ob ich die angegebenen Tage abwarten sollte, bevor ich mich an PayPal wende, um das Problem zu melden. Es klingt möglicherweise absurd oder amüsant, aber man bedenke, dass einige Personen beispielsweise ein iPhone bestellen und anstelle des iPhones ein leeres Paket erhalten.

LG

Bild zum Beitrag
Versand, Betrug, Amazon, Recht, Post, Paket, Bestellung, Deutsche Post, DHL, GLS, Hermes, Lieferung, Paketdienst, Paketversand, Paketzustellung, Sendungsverfolgung, Zustellung, Rücksendung, DHL-Packstation, DHL Paket, DHL Versand, internationaler Versand

Meistgelesene Fragen zum Thema Rücksendung