Mahnung oder direkt Inkasso?

Guten Abend die Damen und die Herren,

Ich habe eine kurze Frage an euch.

Meine Freundin hat was für 799,99€ bestellt und im Vertrag steht ,,14 Tage" nicht eine feste Datum z. B. 22.01.2015. Hier ist genau was im AGB steht:

"Die Zahlungsart Kauf auf Rechnung steht nur Verbrauchern ab 18 Jahren zur Verfügung. Zur Abwicklung der Zahlungsart Kauf auf Rechnung treten wir unseren Anspruch auf Kaufpreiszahlung gegen Sie an die net-m privatbank 1891 AG, Odeonsplatz 18, 80539 München ab. Sämtliche Zahlungen haben, um schuldbefreiend zu wirken, ausschließlich an die Bank auf das zu diesem Zweck Ihnen bekanntgegebene Konto zu erfolgen. Die Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Bank. Die Rechnung erhalten Sie mit der Lieferung. Die Frist zur Begleichung der Rechnung beträgt 15 Tage ab Zugang der Rechnung. Der Kaufvertrag über die Ware kommt ausschließlich zwischen Ihnen und uns zustande. Auch die Abwicklung des Kaufvertrages bestimmt sich nach den Vereinbarungen, die Sie mit uns treffen. Insbesondere bleiben wir zuständig für allgemeine Kundenanfragen (z.B. zu Ware, Lieferzeit, Versendung), Retouren, Reklamationen, Gewährleistungsansprüchen, im Fall eines Rücktritts vom Vertrag sowie Gutschriften. Als technischer Dienstleister und Dienstleister zur Überprüfung Ihrer Kreditwürdigkeit bei einem Kauf auf Rechnung fungiert für uns die payolution GmbH (www.payolution.com). Sofern Sie auf Grund Ihrer besonderen Vereinbarung mit uns oder aufgrund gesetzlicher Bestimmungen von dem Kaufvertrag zurücktreten, die Ware retournieren, Preisminderung geltend machen oder sonstige Gründe haben, ihre Zahlung ganz oder teilweise nicht leisten zu müssen, wird die Bank in diesem Fall die Forderung gegen Sie wieder an uns zurück übertragen. Mit uns ist sodann eine endgültige Vereinbarung über die Zahlung zu treffen, oder die Rückabwicklung vorzunehmen. Warnung: Folgen ausbleibender Zahlungen Es fallen für verspätete Zahlungen bei Rechnungskauf Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie Kosten für zweckentsprechende Mahnungen an. Bei nicht erfolgreichem internem Mahnwesen kann die Bank die offene Forderung zur Betreibung an ein Inkassobüro übergeben. In diesem Fall können Ihnen Kosten für Rechtsverfolgung durch Inkassobüros und allenfalls für anwaltliche Vertretung entstehen. "

Jetzt die Frage ist, Gibt es erst eine Mahnung oder direkt Inkasso bei sowas wo es "14 Tage" statt eine feste Datum steht? Sie ist jetzt am Tag 10 und einen Notfall ist passiert und kann das erst in eine Woche zahlen, so nach 19 Tage insgesamt nach erhalt der Rechnung.

Was passiert nun? Können die direkt zum Inkasso gehen oder müssen die eigentlich erst mahnen?

Ich bedanke mich Voraus!

LG Cory

Rechte, Verbraucherrecht
Justiz- oder Rechtspfleger/in

****Ist ein Rechts- oder Justizpfleger/in berechtigt, einen Haftbefehl zu unterschreiben? Soweit ich weiß, darf dies nur ein Richter. Dies müsste sich schon aus dem GG 104 Abs. 2 ergeben Ausserdem darf nach den Statuten der Menschenrechte niemand wegen privater Schulden eingesperrt werden. ** Laut Ausbildungsbeschreibung in SH ist die Beschreibung des Berufes folgendermaßen:

Die Rechtspfleger sind ein selbständiges Organ der Rechtspflege neben Richtern und Staatsanwälten. Sie nehmen durch das Gesetz bestimmte Aufgaben wahr und treffen ihre Entscheidungen unabhängig, d.h. dass sie an Weisungen eines Vorgesetzten sachlich nicht gebunden sind. Damit unterscheiden sie sich von dem Beruf anderer Beamter. Aufgabengebiete

Die Aufgaben der Rechtspflegerinnen und der Rechtspfleger bzw. Rechtspflegerzuständigkeiten finden sich größtenteils im Rechtspflegergesetz (RpflG). Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger sind überwiegend in der ordentlichen Gerichtsbarkeit und den Staatsanwaltschaften tätig.

Eine Auswahl der verantwortungsvollen, vielfältigen und interessanten Aufgaben der Berufsgruppe im Überblick:

Eröffnung von Testamenten, Erteilung von Erbscheinen bei gesetzlicher Erbfolge,
Überwachung der Tätigkeit von Vormündern, Pflegern und Betreuern, Entscheidung über Genehmigung besonderer Rechtsgeschäfte, Festsetzung von Kindesunterhalt im vereinfachten Verfahren,
Eintragung von Eigentumsübertragungen und Belastungen des Grundstücks, Führung des Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts-, Güterrechts- und Vereinsregisters,
Zwangsversteigerung von Grundstücken, Erlass von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen, Entscheidung über Räumungsschutzanträge, Durchführung des richterlich eröffneten Insolvenzverfahrens,
Leitung der Rechtsantragstelle, Kostenfestsetzung,
Vollstreckung von Freiheits- und Geldstrafen,
Geschäftsleitung eines Gerichts, Personalsachbearbeitung.
Schulden, Rechte, Gerichtsvollzieher, Haftbefehl, Justiz, Richter
Polizeikontrolle vor der Haustür!

Hallo, ich war heute (Samstag) Morgen gegen 10Uhr mit dem Auto unterwegs und stand an einer Ampel. Da hielt neben mir (mehrspurig) ein Streifenwagen und beide Polizisten schauten mich an. Als die Ampel grün wurde fuhr die Streife erst ein Stück voraus, ließ sich dann aber wieder zurück fallen und ordnete sich hinter mir ein. Ich hab mich an die Verkehrsregeln gehalten und war gerade auf dem Weg nach Hause. Der Streifenwagen verfolgte mich und bog überall ab wo auch ich abbog. Bis ich schließlich in meiner Straße und auf dem Grundstück meines Mietshauses (gehört nicht mir) ankam. Gefolgt von den Polizisten. Motor ausgemacht und ausgestiegen. "Allgemeine Verkehrskontrolle" Ich sollte meine Fahrzeugpapiere und den Führerschein zeigen (welche er nicht über Funk weitergeleitet hat, dachte das wäre normalerweise so). Dann noch Warndreieck und Verbandskasten zeigen, ich hab dann vorbildlich auf meine Warnweste hingewiesen weil die ja inzwischen auch Pflicht ist aber das hat er nur mit einem "Jaja reicht schon" abgetan. Dann durfte ich ihn noch anhauchen und 2 kleine Reaktionstests machen.

Also ich muss schon sagen dass ich inzwischen echt ein wenig genervt davon bin mindestens 1mal im Monat solchen Mist mitzumachen, Mitte Dezember das letzte Mal, nur weil ich vom Aussehen her ins Profil eines Crystal-Meth-Konsumenten passe (Hab ich mal gehört. 3-Tage-Bart, Piercings, lange Haare und Mütze). Jetzt verfolgen die mich sogar bis nach Hause. Wenn die anderen Hausbewohner und/oder der Vermieter das sehen denken die ich bin irgend so ein Drogentypi (wohne in einer ruhigen und netten Gegend).

Ist das Rufschädigung? Nicht dass ich jetzt irgendwas einklagen will, würde mich nur mal interessieren.

Und die waren sehr unfreundlich in ihrer Tonart. Kann man da was machen? Ich bin immer sehr freundlich und könnte als Papst durchgehen, ohne Mist.. Ich sehe es langsam nicht mehr ein denen ihr Machtfutter zu geben welches die scheinbar so dringend brauchen. Und mir scheint dass mein Äußeres da den größten Auslöser für deren "asoziales" (ja ASOZIAL - das Gegenteil von SOZIAL) Verhalten ausmacht. Ich bin froh das unser Land einen halbwegs gut funktionierenden Schutzapparat besitzt. Aber dem fehlt des öfteren die Diskretion und Höflichkeit. Ja ich weiß, die habens auch nicht leicht, aber wenn sie doch merken dass ich nett und höflich bin können die doch einfach mal ihre Spielchen beenden. Es sei denn sie sind einfach diese Art von Mensch dessen Bezeichnung hier leider als Beleidigung herausgefiltert wird.. Ich bin in meinem Job stets freundlich, auch wenn ich mal keinen Bock drauf habe ne gute Miene zu machen. Naja, Schluss mit dem gejammer. :D

Was kann ich als kleiner Mensch da tun?

Danke für Antwort. :)

Polizei, Verkehrsrecht, Rechte, Autofahren, normen, Wert
Vaterschaft als Kind aberkennen lassen?

Ich möchte die Vaterschaft meines Erzeugers aberkennen lassen, sodass ich später für nichts was ihn betrifft aufkommen muss. Ich weis, dass das nicht so einfach funktioniert, dass man erhebliche Gründe vorzeigen muss. Zu unserem "Verhältnis" : Als ich 2 Jahre alt War haben sich meine Eltern scheiden lassen. Bis zu meinem 12 Lebensjahr habe ich meinen Vater jedes 2. WE besucht. Weihnachts- und Geburtstagsgeschenke habe ich von ihm dennoch nie bekommen. Er hat nie Unterhalt gezahlt (freiwillig) sodass Ämter das Geld (und auch nur das untere Minimum) von seinem Konto Monat für Monat einziehen musste. Ab meinem 12 Lebensjahr gibt es keinen Kontakt mehr. Nachdem er mich als Schl*mpe bezeichnete, weil ich meine Zähne mal nur 2 statt drei Minuten geputzt hatte. Habe ihn danach 5 Jahre nicht gesehen, bis er mir auf der Straße begegnete, aber nicht einmal mein Hallo erwiederte. Dann bekam ich mit in den Jahren danach, dass er immerwieder im Gefängnis war (Einbruch, Diebstahl, Sachbeschädigung, Betrug). Er hat bei Versicherungen angegeben, dass er nur ein Kind hat ( mein Halbbruder, sein Sohn einer anderen Frau), sprich, meine Existenz selbst vor Behörden verleugnet. Jetzt hat er eine neue Partnerin seit 2-3 jahren, auch sie weiß nichts von mir und mein Halbbruder darf nur von mir erzählen als " eine Freundin von damals als der Nachbarschaft".

Habe ich wirklich keine Wahl? Muss ich später wirklich für diesen Mann aufkommen? Liefert unsere "Beziehung" nicht genügend Gründe, die vaterschaft Gerichtlich abzuerkennen?

Rechte, Vaterschaft
Wie lange darf meine Mitbewohnerin "Besuch" haben?

Hallo :)

Ich hab' mal wieder eine Frage. Ich lebe in einer ganz kleinen WG mit 3 Mädels zusammen. Wir haben ne kleine Küche, ein Bad, einen schmalen Flur und unsere 3 Zimmer, direkt nebeneinander. Seit über 2 Monaten ist der Freund der einen Mitbewohnerin bei uns, zwar hat sie uns Bescheid gesagt dass er da ist und für ne Weile auch da sein wird, aber langsam wird's uns echt zu viel. Aber egal wie oft wir ihr sagen, dass es uns stört dass er hier ist (24 am Tag, 7 Tage die Woche!) meint sie, sie habe das mit der Vermieterin abgeklärt. Selbst wenn wir der Vermieterin sagen, dass wir das doof finden, vor allem wegen Nebenkosten die anfallen könnten oder einfach nur dass ne 4. Person in dieser Wohnung einfach zu viel ist, meint sie nur, dass wir das untereinander abklären sollten und wir zwei die Nebenkosten nicht zahlen müssen. Ich verstehe jetzt gar nichts mehr. Gibt es nicht irgendein Gesetz von wegen "6-8 Wochen "darf" jemand Besuch haben, sonst gilt der Besuch als "Untermieter" der Miete bezahlen muss"? Schon, oder? Vor allem haben wir wahnsinnig viele Probleme mit ihr, sie singt bis nachts um 3:00 Uhr, kocht 2 bis 3 Stunden, hält sich nicht an den Putzplan und macht viele Faxen. Da sagen wir ihr immer wie doof wir das von ihr finden, und es stapeln sich alle Probleme zu einem riesengroßen Berg, dass selbst Kleinigkeiten uns völlig nerven. Dann denkt sie, wir gönnen ihr nicht dass ihr Freund da ist und sie versteht das völlig falsch.. Allgemein ist sie ziemlich rücksichtslos und eigensinnig (ich untertreibe jetzt sogar, das ist völlig ernst gemeint...) Ich bin völlig verzweifelt, ausziehen können wir nicht, aufgrund des Geldes und wir finden unsere Zimmer zu schön.. Gibt es irgendwelche Tips, Alternativen, etc. Aber vor allem geht es uns um die "Besuchsdauer" ... PS: Sie hat ihm verboten dass er putzt, bzw. Grundlegende Sachen wie Spülmittel, Tabs oder Klopapier kauft... Hoffentlich kann mir jemand helfen! <3

Grüße, Miez

Allgemeinwissen, Miete, Mieter, Mietwohnung, Mietrecht, Vermieter, Rechte, WG, Besuch
Kann ich diese Therapeutin verklagen?

Wie in der Überschrift schon steht.. es geht um meine Therapeutin.

Ist eine lange Geschichte aber ich fasse es kurz; ich war 12 Jahre alt - wurde in der Schule gemobbt, demnach noch die Tatsache das ich wenig Liebe von meinen Eltern erfahren habe sei es Aufmerksamkeit (fürsorge usw.) Was bedeutet ich musste auch immer alleine zur Schule seit der ersten Klasse. Und war auch immer in dieser Stellung mich um meine Schwester zu sorgen. Dinge zu tun die meine Mutter nicht tat.

Irgendwann schmiss um mich, wobei es eher ein Hilferuf war damit mir endlich jemand mal helfen würde. Bsp, das ich schrie und mich in meinem Zimmer verschanzt habe. Darauf hoffte jemand würde auf mich zukommen.. mir eine Hand reichen und mich fragen was mich so belastet - was mit mir los sei. Aber fehlanzeige.

Meine Mutter entschied sich demnach ich in eine Klinik zu bringen (Psychosomatische). Auch wegen dem Mobbing in der Schule. Ich verbrachte 4 Monate dort und wurde therapiert. Da ich damals eh nicht viel verstanden habe und dachte ich bekomme von ihr Hilfe.. nahm ich dies alles auf mich. Fing an sie zu mögen, mich ihr gegenüber zu öffnen. Doch plötzlich sagte sie mir; meine Eltern fänden es gut wenn ich woanders lebe. Sprich, eine Wohngemeinschaft (Jugendamt).

Ich wusste nicht wie um mich geschah, nur weiß ich das ich geweint habe.. da ich nicht dachte das sie mich 'weggeben' wollen. Je dazu in der Lage wären. Nach diesem Gespräch dauerte es nicht mehr allzu lange und ich kam mit dem Jugendamt in Verbindung und es ging alles viel zu schnell.

Nur zum anmerken; ich hatte keine auffälligen störungen (psyschich). Nur Angst. Ich kam in eine Wohngemeinschaft die mehr als eine Stunde von meinem Zuhause entfernt war.. die Betreuer dort waren nicht wirklich nett. Ja, wer mag schon Kinder anderer. Anstatt mir zu helfen, ließen auch die mich alleine. Ich musste mit meinem 12 Jahren alleine au den Beinen stehen und in einer wildfremden Stadt klarkommen.

Von dem Geld, was mir zustand bekam ich wahrscheinlich auch nur 40%. Egal, ich weiche vom Thema ab; jetzt nach 6 Jahren, erfahre ich das diese 'Wohngemeinschaft' keine normale Wohngemeinschaft war. Sondern eine Wohngemeinschaft für ich entschuldige mich schonmal für den Ausdruck; gestörte Kinder. Mit RICHTIGEN Problemen. Ich gehörte da garnicht hin? Habe soviel in dieser Gruppe durchmachen müssen, sei es mobbing von den Betreuern erdulden müssen weil mir keiner half. Die vom Jugendamt, mehr an die Betreuer glaubten weil sie am 'längeren' Hebel saßen. Und meine Eltern mir eh nicht helfen konnten, da sie keinen schimmer von sowas hatten.

Und sich von ihnen einschüchtern ließen. Der Beweis ist dieser; das diese ach so tolle Therapeutin meinen Eltern erzählte ich wolle unbedingt weg. Und mir, meine Eltern würden mich lieber woanders haben wollen. Ich leide nun ziemlich drunter und weiß nicht weiter. Ich verlangte nach Unterlagen aber selbst die krieg ich nicht trotz dem neuen Patientenrecht.

Therapie, Rechtsanwalt, Recht, Rechte, Gericht, Arzt
EX-Freundin behauptet, dass ich sie geschlagen und Vergewaltigt habe. Was tun?

Hallo Leute, ich (19) hatte bis heute eine Freundin. Die letzten Wochen habe ich das Interesse an ihr verloren und habe das bis heute gemerkt, dass ich nicht mehr so Glücklich mit ihr bin. Also habe ich mich nach längerem Nachdenken dazu entschieden, die Sache mit ihr zu beenden und habe ihr das dann auch gesagt. Sie hat versucht, wie immer, mit mir zu diskutieren und die Sache wieder gerade zu biegen indem sie mich überredet mit ihr zusammen zu bleiben und das ich mich besser fühlen werde uws... Allerdings bin ich nicht drauf eingegangen und habe sie nach einer halben Stunde reden nachhause geschickt indem ich ihr die Tür aufgemacht habe. Auf einmal bekomme ich den ersten heftigen Klatscher von einer Frau, der gesessen hat. Ich habe sie angeschaut, weil ich das nicht glauben konnte, was gerade passiert ist, aber als ich gleich darauf den 2. Klatscher bekommen habe, habe ich realisiert, was da gerade passiert ist. Habe sie aus dem Haus geschupst, weil ich verzweifelt war und ich sie auch nicht schlagen konnte, weil sie zierlich ist. Nachdem ich sie rausgeschubst habe, ist sie wieder rein gekommen und verpasst mir wieder ein Klatscher und fängt an mich zu treten. Darauf hin habe ich sie gepackt und im Flur auf den Boden gedrückt. 15 Sekunden lang festgehalten und ihr gesagt, dass sie jetzt lieber gehen soll, bevor ich anfange ein "Frauenschläger" zu werden. Haltet euch fest, denn das ist nicht mal das schlimmste. Als ich zu ihr gesagt habe, dass ich die Polizei rufe, hat sie angefangen zu schreiben, dass ich sie die ganze Zeit geschlagen habe und das ich sie zum Sex gezwungen habe und das sie nur nicht mit mir den Kontakt abgebrochen hat, weil sie vor mir Angst hatte und mehr. Natürlich gibt es keine Beweise, weil es nicht so war, nur ich weiß nicht, wie ich mit sowas umgehen soll. Außerdem erzählt sie lügen über mich rum. Ich habe sogar nach langer Zeit heimlich geheult. Die Tränen sind geflossen, weil ich nicht weiß, wie ich mit solchen brutalen Unterstellungen umgehen soll? Sie will wieder kommen und ihre Sachen abholen, aber habe ihr gesagt, dass das nicht geht, weil ich sie nicht wiedersehen will. Ich schicke sie ihr warscheinlich per Post.

Habt ihr schon mal mit sowas Erfahrungen gemacht? Wie soll ich damit umgehen? Fällt mir schwer sowas zu ignorieren. Es geht nicht um die Schläge, die sind nicht so schlimm, auch wenn sowas natürlich nicht geht, sondern um diese Behauptungen. Danke im Voraus

Beziehung, Rechte
HILFE! Privatschule gekündigt in der Probezeit! Verlangen trotzdem 8-10 Monate das Geld!

Hallo Leute,

brauche dringend Hilfe!!

Meine Privatschule verlangt weiterhin das Geld (380 Euro im Monat), obwohl ich am letzten Tag der Probezeit gekündigt habe. Mein Vertrag wurde am 10.10.2014 unterschrieben. Laut Schulvertrag beträgt die Probezeit 1 Monat mit einer Bearbeitungszeit von 3 Tagen. Am 10.11.2014 bin ich zur Schule gegangen und habe die Kündigung eingereicht. Es ist doch so, dass man am letzten Tag auch die Kündigung einreichen kann, ohne Angaben von Gründen? Habe es extra Stempel lassen, dass es am 10.11.2014 eingegangen ist.

Die Schule hat natürlich ihre eigene Gesetze und haben mir dies heute geschickt:

Sehr geehrter Herr XV,

die Kündigung Ihres Ausbildungsvertrages ist bei uns am 10.11.2014 eingegangen.

Gemäß § 6, Absatz 3, nehmen wir die Kündigung zum 31.08.2015 an. Das Schulgeld in Höhe von 380,00 € ist bis zu diesem Zeitpunkt zu zahlen.

Für Ihren weiteren privaten sowie beruflichen Lebensweg wünschen wir Ihnen viel Erfolg

--

meine Lehrerin hat mir versichert, dass meine Schulkosten übernommen werden von Bafög. Da dies nicht der Fall war, habe ich sofort gekündigt, da ich ALG 2 beziehe. Alle Lehrkräfte haben mir jedesmal KFW (Kredit) angedreht. Ich möchte mir als junger Kerl keine Schulden machen und finde das sehr verantwortungslos von den Lehrkräfte.

Bin ich im RECHT????

Oder bin ich selber Schuld? Und falls, was sollte ich tun? Da ich sowas unmöglich zahlen kann

Soll ich Einspruch nehmen? Oder soll ich die Schule irgenwie darauf aufmerksam machen, dass die im unrecht liegen Aber habe mit sowas NULL ERFAHRUNG.

ich danke jedem lg

Anwalt, Rechte, Gesetz, ALG II, Privatschule, Probezeit
Vermieter versucht raus zu ekeln

Hallo ihr lieben so heute dreht unser Vermieter total am Rad kurz zu seiner Person er wohnt auch in dem 5 Parteien Haus ist noch recht jung kurz vor 30 ungefähr in 2 wohnungen wohnen gute freunde von ihm die sind ständig laut musik läuft tag und nacht wohnen unter denen die rauchen Haschisch ( mit dem vermieter zusammen ) meistens stinkt das treppenhaus danach wussten das beim einzug nicht wir haben 2 kinder eins vor kurzem geboren hir wohnt noch eine familie die vor paar tagen baby bekommen haben die wollen jetzt aber bald ausziehen ! dan sind wir die einzigsten mit kindern hir bis vor kurzem war alles ok jetzt plötzlich kommt er an und meint das wir mietrückstände haben sollten wir sie bis zum 1 nicht begleichen so wohnt angeblich schon am 1.12 jemand anderes in unserer wohnung hallo hat man nicht 3 monate kündigungs recht? also den mietrückstand haben wir direkt beglichen obwohl ich mich immernoch frage wie der überhaupt zustande kam dan hieß es noch das treppen haus ist jetzt jedes mal zu reinigen sonst gibts ne abmahnung ( im mietvertrag stehz nix vom treppen putzen ) kann man jeanden abmahnen wen man vergessen hat das treppenhaus zu putzen? das alles hat er heute morgen per sms geschrieben gilt das dan überhaupt ? dazu muss ich noch sagen vor 1 woche ist bei uns ein päckchen mit nem neuen handy weggekommen das der nette nachbar vor unsere tür gestellt hat und wir darauf hin die freunde vom vermieter verdächtigt haben und ne anzeige bei der polizei gemacht haben und jetzt wahrscheinlich alle bewohner befragt werden da war er natürlich richtig angepisst und jetzt denken wir das er uns einfach nur loswerden will damit hir seine ganzen kiffer freunde einziehen können zudem muss ich noch sagen es gibt viele kleinigkeiten die in der wohnung zu reparieren sind wie zb undichte fenster können wir ihm eine frist setzen damit er das erledigt und wen er es nicht tut die miete endsprechend kürzen? ist alles ziemlich kompliziert aber hir ausziehen wollen wir nicht . danke für alle antworten

Wohnung, Rechte
Wie weit darf ein Erzieher gehen?

Einen schönen guten Abend =),

die Klasse meiner Tochter hat in diesem Schuljahr eine neue Erzieherin bekommen. Nun habe ich diese Aktion gesehen und auch einiges gehört, und frage mich, was sie davon darf und was nicht.

Eine Schülerin unterhält sich und wird von der Erzieherin angesprochen (ohne zu fragen, ob sie mal stören darf). Das Kind hört nicht hin und unterhält sich weiter. Nachdem sie der Erzieherin weiter nicht zuhört, da sie noch im Gespräch ist, nimmt diese den Arm des Kindes und dreht das Kind zu sich herum.
Als Kind bekommt man doch auch erklärt, dass man ein Gespräch nicht unterbrechen soll, sondern warten soll, bis der andere fertig ist, wieso gilt das nicht bei Erziehern, frage ich mich da?

Wenn ein Kind beim Essen nicht hört, muss es rausgehen und sich draußen auf einen Stuhl setzen. Ich habe gehört, daß man Kinder nicht mehr in die Ecke stellen darf ... ist das nicht fast das gleiche?
Ein weiteres Beispiel: Ein Kind läuft im Essensraum rum, soll sich aber hinsetzen. Die Erzieherin geht hin, nimmt das Kind am Arm und läuft mit dem Kind zum Stuhl und setzt es mit Nachdruck hin. Ebenso stellt die Lehrerin (nicht die Erzieherin) die Kinder im Unterricht an die Tür, wenn diese den Unterricht stören. Und ein letztes Beispiel, bei dem ich mir unsicher bin: Ein Kind ist im Unterricht langsam. Die Lehrerin nennt es vor allen anderen Kindern lahmarschig - und das Kind wird daraufhin von den anderen Kindern der Klasse ausgelacht.

Nach meinem Wissensstand darf ein Kind doch nur angefasst werden, wenn es das auch möchte oder sich in einer Gefahrensituation befindet - oder bin ich da falsch informiert? Und ich glaube, man darf ein Kind auch nicht vor anderen lächerlich machen oder bloßstellen - oder hat sich das geändert?

Die Erzieherin, die leider weggezogen ist, hat es geschafft, diese Situationen anders zu regeln.

Ein wenig habe ich im Internet schon nachgelesen, doch waren einige der Artikel schon etwas älter, daher weiß ich nicht genau, was heute alles gilt und was nicht.

Danke für's Lesen. :)

Liebe Grüße

Nadyssa

Kindererziehung, Kinder, Schule, Erziehung, Rechte, Gewalt, Erzieher, Hort, Lehrer

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