Falschaussage meiner Frau wegen angeblicher Körperverletzung jetzt Gerichtstermin wie soll ich mich verhalten?

Guten Tag,

ich habe eine Frage: Meine Frau hat mich wegen Körperverletzung (Häusliche Gewalt) angezeigt. Nun habe ich eine Vorladung von der Polizeidienststelle bekommen und einen Termin beim Gericht. Beim Gericht geht es um Antrag auf Unterlassung gem. § 1 GewSchG und Zuweisung der Wohnung gem. § 2 GewSchG i.V.m. §§ 210 ff., 49ff FamFG Wir sind seit Dezember 2015 verheiratet und haben uns auseinander gelebt. Ich habe Ihr gesagt, dass ich Sie nicht mehr liebe. Wir haben keine gemeinsamen Kinder. Sie hat einen Sohn, hatte jedoch in der Vergangenheit Probleme mit dem Jugendamt, die Ihr das Kind auch weggenommen haben, weil sie sich nicht um ihren Sohn gekümmert hat, Alkohol getrunken hat und eine vermüllte Wohnung bei ihrer Mutter hatte. Sie unterstellt mir nun ich hätte sie zweimal ins Gesicht geschlagen, was unwahr ist. In dem Schreiben von dem Gericht steht folgendes: Ich beantrage den Erlass einer einstweiligen Anordnung -wegen der Dringlichkeit ohne vorherige mündliche Verhandlung- folgenden Inhalts: - Den Antragsteller zu bedrohen, zu verletzten, oder sonst körperlich zu misshandeln. - Sich in einem Umkreis von 20 Metern der Wohnung der Antragstellerin zu nähern. - ein Zusammentreffen mit dem Antragsteller herbeizuführen, §1 1Abs. 1 Ziff. 5 GewSchG. Sollte es zu einem zufälligen Zusammentreffen kommen, hat der Antragsgegner sofort einen gebührenden Abstand herzustellen. Es ist nun ein Gerichtstermin zur Erörterung und Anhörung bestimmt worden. Ich werde natürlich zu dem Gerichtstermin erscheinen. Sie unterstellt mir desweiteren, ich hätte Sie aus der Wohnung geworfen, dies ist ebenfalls unwahr. Sie hat mich als ich schlafen wollte getreten und geschlagen und wollte nicht das ich in unserem gemeinsamen Bett schlafe, geschlagen und geschrien. Daraufhin habe ich sie aufgefordert das sein zu lassen. Am nächsten ist sie gegangen. Die Wohnung hat mein Vater angemietet. Er hat den Mietvertrag unterschrieben und auch nur er steht im Vertrag. Sie will jetzt die Wohnung für sich beanspruchen. Mein Vater ist natürlich nur auf meiner Seite und Hilft mir wo er kann. Folgendes steht im Schreiben vom Gericht: Gründe: Bei den Parteien des Verfahrens handelt es sich um Eheleute. Im Haushalt lebt das Kind aus Ihrer vorherigen Beziehung. (Das Kind meiner Frau). befindet sich zzt. bei meiner Schwiegermutter wegen des Jugendamtes. Es ist nicht mein Kind! Der Antragsgegner hat sich von der Antragsstellerin getrennt und die Antragsstellerin am 31.07.2016 aus der Wohnung geworfen. Das ist ebenfalls unwahr, sie ist von sich aus gegangen. Hinsichtlich des Sachverhalts wird auf anliegende Strafanzeige bezug genommen. Der Erlass der einstweiligen Anordnung ist dringend geboten, da das Verhalten des Antragsgengners eine erhebliche gegenwärtige und zukünftige Bedrohung der rechtlich geschützten Interessen des Antragsstellers darstellt. Sie hat eine Wohnung bei Ihrer Mutter und dort lebenslanges Wohnrecht. Danke an Euch Vielen Dank!

Familie, Rechtsanwalt, Familienrecht, Scheidung, Trennung, Rechte, Ehe
Frühzeitig aus Wohnung ausziehen wegen Lärmbelästigung?

Hallo ihr lieben. Mal wieder haben wir in unserem Zweifamilienhaus wegen unseren Vermietern, die über uns wohnen eine schlaflose Nacht. Erst einmal zum wesentlichen: Wir wohnen seit April in der neuen Wohnung und seit dem ersten Tag an hören unsere Vermieter entweder total laut Musik, schauen in einer extremen Lautstärke TV oder brüllen sich gegenseitig mitten in der Nacht an. Haben es ihnen dann sofort gesagt und sie meinten, sie wüssten nicht wie laut man das ganze in unserer Wohnung hören würde. So weit so gut, nach 3 Tagen wieder das gleiche Spiel. Kurz darauf hat unser Vermieter ein Tablet angebracht, mit dem wir die Musik bei ihnen lauter und leiser stellen können. Das klappte ein paar Tage, dann auf einmal hieß es laut dem Tablet dass kein Gerät oben an war, aber die Musik dröhnte laut zu uns runter. Seitdem müssen wir die Musik mitten in der Nacht wieder ertragen. Der Gute Mann hat außerdem einen Subwoofer, dass wir quasi im Bett stehen wenn er so richtig aufdreht (was er komischerweise immer nachts macht). Auch wenn sie auf der Terasse sitzen hören sie sehr laute Musik, wenn sie uns nach hause kommen sehen wird die Musik kontinuierlich immer lauter, als wäre es Provokation. Laut Mietvertrag müssen wir mindestens 1 Jahr in der Wohnung bleiben, aber wir halten es einfach nicht mehr aus. Es ist so wahnsinnig nervenaufreibend. Kann man durch die enorme Lärmbelästigung den Mietvertrag "auflösen", damit wir jetzt schon endlich ausziehen können?

Miete, Vermieter, Rechte, Lärm, Belästigung
Darf meine Lehrerin mich wegen vergessenden Hausaufgaben Nachsitzen lassen?

Hallo erstmal heute war der 1 Schultag nach den Ferien neue schule neue Leher als wir zu 3/4 stunde gegangen sind begegnete ich schon unser Mathe Leherin mein erster eindruck naja geht eindeutig besser auf jeden Fall um mal auf den punkt zu kommen meinte sie nach 3 mal Hausaufgaben vergessen nachsitzen . Das war vielleicht ein schock zuvor war ich auf einem Gymnasium wo es sowas in keinster weise gab deshalb wunderte es mich doch sehr stark als ich dann wieder zuhause war suchte ich im Internet danach da hatte ich gelesen das es in verschiedenen Bundesländern verschiedene Reglungen gibt (ps ich wohne in Niedersachsen) ein artikel gab mir nicht so viel hoffnung das es eventuell Verboten sein könnte nun schaute ich weiter immer noch nichts handfestes deshalb wollte ich fragen ob man es den ohne [Ankündigung , Elternbrief , Oder ankündigung an der Schule] machen darf den Komischer weise hatte sie dazu nichts Gesagt Würde mich auch sehr stark wundern aber Pech das ich sie auch noch in Deutsch habe ALSO meine Frage ist glaube ich Klar darf sie es und wie muss sie es Ankünigen den 2 mal Langtages in der Woche sind ja genug .

Und ist es nicht übertrieben wegen 3 mal Hausaufgaben einen nachsitzen zulassen auch wenn ich meine Hausaufgaben hab habe ich trodtzem ja schon ein bisschen angst muss ich ehrlich sagen deshalb Frage ich ja hier.

Noch etwas unzwar habe ich gelesen das die Lehrer einen angemessenen grund haben um mich nachsitzen zu lassen da wäre doch rauchen oder gewalt viel schlimmer.

Auf jeden Fall danke fürs lesen und schönen Tag noch :D

Schule, Rechte, Lehrer
Umtausch bei GameStop?

Hallo, ich muss gleich noch eine Frage stellen. Ich habe so meine schlechten Erfahrungen mit GameStopmitarbeitern beim Umtausch gemacht. Habe als erstes Headset ein Tritton Pro + gehabt. Bei gamestop gekauft, alles gut. Nach 4 monaten Bügel gebrochen :/ Umgetauscht, kein Problem neues bekommen und gut war. nach 5 Monaten war irgendwas mit dem Klang nicht mehr ok. Wieder hin, wieder kein Problem. Aber die hatten keins mehr da, also sollte ich mir ein anderes aussuchen. Habe das Turtle beach Earforce Stealth 500P genommen. Damit war auch alles ok. nach 8 Monaten dann die Enttäuschung, Bügelbruch xD Ich weiß nicht, warum das bei mir so oft passiert, evt. ist mein kopf zu groß oder so. Wobei das Tuertelbeach ein Plastikteil ist. aber das lasse ich jetzt mal außen vor. Jedenfalls war ich beim GameStop. Der Bügel war ganz durchgebrochen, vorher beim Tritton immer nur angebrochen. Der Mitarbeiter wollte zuerst nicht umtauschen, weil ich es ja angeblich "vom kopf gerissen und auf den Boden geschmissen habe, nachdem ich in Fifa verloren habe ". So ein blödsinn. Dann steht man natürlich als Kunde blöd da. Ich habe das Headset natürlich ganz normal genutzt und nie gewalt gegen hardware o.ä. ausgeübt. Ich meine ich glaube ihm dass der viel Sachen zu shen bekommt, die gewollt zerstört worden sind oder der gleichen. Jedenfalls hat er nach hin und her dann zurückgenommen und mir ein neues gegeben. Hat mir dann gesagt wenn der Bügel nochmal bricht soll ich gar nicht kommen. JA lustig lustig ist der Bügel jetzt ( nach 6 monaten) am brechen. noch nicht durch aber kurz davor. Sogar auf beiden Seiten ! Die Frage ist jetzt, was mache ich nun ? Umtausch wird echt lustig werden. Evt. in einer anderen Filiale ? Welche Rechte habe ich ? Wenn ich das auf die Reihe bekomme hänge ich ein Bild mit ran.

Danke schonmal

Bild zu Frage
Rechte, Gesetz, defekt, Gamestop, Garantie, Headset, Umtausch
Polizisten verklagen, aber wie?

Hallo,

ich hoffe mir kann jemand behilflich sein bei meiner Frage.

Ein Polizist hatte den Auftrag von der Staatsanwaltschaft Zeugen, für eine Straftat zu suchen.

Vor Gericht stellte sich dann heraus, das der Polizist mit absicht Fake Zeugen oder auch ,,Geschädigte" besorgt hat, damit die Klage gegen mich erfolg haben würde. Kurz gesagt: Die richtigen Zeugen bzw. Geschädigten, die ich mittlerweile Ausfindig machen konnte, verzichteten auf einen Strafantrag gegen mich bei ihrer Vernehmung durch den Polizisten. Ohne Strafantrag konnte die Staatsanwaltschaft keinen Strafbefehl gegen mich setzen. Also hat sich der Polizist Fake Zeugen bzw. Geschädigte geholt die Strafanträge gegen mich stellten.

Wie gesagt, ich war vor Gericht konnte Beweisen, das die Zeugen bzw. Geschädigten Fake sind und der Polizist sie sich bewusst ausgesucht hatte. Ich bekam dann natürlich meinen Freispruch vor Gericht.

Ich stellte Strafantrag gegen den Polizisten, die Sache liegt schon seit einem Jahr bei der Staatsanwaltschaft und nichts passiert. Ich habe Eidesstattliche Erklärungen, der tatsächlichen Geschädigten, die in ihrem Schreiben versichern, das der Polizist sie bedroht hatte, damit sie Strafantrag gegen mich stellen. Sie verzichteten jedoch darauf, weil ihnen die Sache vollkommen egal war.

Ich will nun den Polizisten auf Schadenersatz verklagen. Wie gesagt die richtigen Zeugen habe ich gefunden und mir liegen Eidesstattliche Erklärungen vor.

Wie verklagt man einen Polizisten? Mss ich dazu die Landesregierung bzw. dessen Justizministerium verklagen, seine Polizeidienststelle oder ihn Persönlich direkt????

Danke schonmal im vorraus für hilfreiche Antworten.

Betrug, Rechtsanwalt, Geld, Polizei, Recht, Anwalt, Rechte, Gesetz, Gericht, Arzt, Europäische Union, Gesellschaft, Gutachten, Gutachter, Jura, Justiz, Ordnungswidrigkeit, Partner, Sohn
Gibt es eine Verpflichtung zur Vorlage von Beweise im Strafrecht?

Habe kürzlich Strafbefehl erhalten wegen Diebstahls geringwertiger Sachen. Wert 3.99 EUR StA verlangt das 400 EUR (40 TS a 10 EUR) also das 100 fache. Als Beweismittel wird angeführt: 1. Ihre Angaben (was das sein soll ist mir schleierhaft, da ich kein schriftliches Geständnis abgab) 2. Zeugen (der Ladendetektiv und der von diesem gerufene Polizist) 3. Bundeszentralregisterauszug (was dieser zur Tat beweisen soll ist mir ebenfalls unklar) - Nun die Beweise beweisen eigentlich gar nicht, nur eventuell der eine der beiden Zeugen etwas. Der Polizist wurde erst später gerufen, kann eigentlich zur Sache nur aus zweiter Hand aussagen. Der Ladendetektiv sah auf Monitor das ich etwas in die Tasche steckte. Aufgrund seines frechen Auftretens mir gegenüber trug ich nicht zur Sachverhaltsaufklärung bei, deswegen rief er die Polizei. welche den Ladendetektiv vorbehaltlos glaubte, mich erst gar nicht zur Sache befragte. - Kurzum der Vorwurf ist unbegründet da es meine eigene Sache war, die ich in die Tasche steckte, was ich auch mit Kassenzettel beweisen kann. Doch das Corpus Delicti ist als Beweismittel gar nicht aufgeführt, was hat die Polizei damit gemacht? Der Kassenbeleg ist eigentlich nur in Verbindung mit der Ware ein Beweis. - Ich würde gern das Beweismittel bis zur letzten Instanz im Rechtsweg zurückhalten, da aufgrund des Kassenbeleges jegliches Urteil wieder aufgehoben werden muss also Freispruch in letzter Instanz. Nun meine Frage: Gibt es bei Freispruch in letzter Instanz alle Kosten rückerstattet oder nur die Kosten der letzten Instanz? Bin ich als Angeklagter verpflichtet Beweismittel zu meiner Entlastung vorzulegen?

Rechtsanwalt, Bewertung, Recht, Rechte, Gesetz, Gericht, Diebstahl, Jura, Strafrecht
Mutter hat mich rausgeschmissen und droht jetzt mit der Polizei!?

Hallo, am Donnerstag hat meine Mutter mir gesagt das ich gehen soll und hat mir den Schlüssel weggenommen. Haben in letzter Zeit immer Streit die ganze Geschichte zu erzählen. Später meinte sie das sie die Schlüssel dagelassen hat als sie zur Arbeit gegangen ist damit ich keinem sagen könnte das sie mich eingesperrt hätte und sonstiges. Und da wir vor ein paar Wochen erst umgezogen sind kann ich nicht alleine zuhause bleiben und hatte unseren Hund zu ihrem 'Freund' gebracht und ihre Begründung war das ich mich nie um diesen kümmern würde. Hatte dann mit ihr gesprochen und sie meinte es wäre ihr egal wenn ich zu meinem Freund gehen würde sie würde eh die nächsten Tage nicht nach Hause kommen und den Hund nicht mitbringen. Bin dann also am Donnerstag zu ihm und gerade meinte sie dass wenn ich morgen Abend nicht zuhause bin das sie die Polizei anruft und dann wieder das Jugendamt einschaltet und mich dann ganz weit weg schickt in ein Kinderheim. Außerdem hat sie jeden Monat einen anderen Freund und interessiert sich nicht für mich und darauf habe ich auch kein Bock mehr und das weiß sie. Darf die Polizei mich nach Hause bringen wenn meine Mutter weiß wo ich bin und es mir gut geht? (Bin 16) Darf sie alleine entscheiden wo ich ins Kinderheim komme? Ich weiß jetzt kommen Kommentare das ich mit ihr reden soll und das versuch ich jeden Tag aber sie schiebt immer alles auf mich aber ich weiß auch dass das ich abgehauen bin ein Fehler ist aber ich halte es mit ihr einfach nicht mehr aus.

Mutter, Stress, Polizei, Freunde, Rechte, Kinderheim, rausgeworfen
Sollte ich zur Vorladung mit oder ohne Rechtsanwalt gehen?

Hallo liebe Gutefrage.net Community,

letzten Samstag ist uns etwas äußerst unerwartetes passiert, was mich schon die ganze Woche lang ohne Ende beschäftigt.
Als ein Freund und ich in der Nacht auf dem Weg zu einer Freundin waren, begegneten wir zivile Polizisten, die sich ein Fahrrad angeschaut haben.
Ein paar Meter weiter liefen uns zwei Mitschüler entgegen, zu denen wir hin gelaufen sind, um sie zu begrüßen.
Plötzlich kam ein Mann der ein Foto von uns gemacht hat, und meinte, dass er damit zur Polizei gehen würde.
Da wir überhaupt nichts gemacht haben, dachten wir uns gar nichts dabei, verabschiedeten uns von unseren Mitschülern und liefen weiter.
Als wir etwa 15 Meter Abstand zu ihnen hatten, schrie der Mann plötzlich: "Hilfe, Polizei!" Wir schauten zurück und sahen, wie die beiden den Mann geschlagen haben, und ihm sein Handy aus der Hand gerissen haben.
Plötzlich kam ein Polizist aus einer Seitenstraße auf uns zu gerannt, und verhaftete uns. Die anderen beiden wurden später auch verhaftet, und wir wurden für etwa 5 Stunden in Polizeigewahrsam gehalten.
Währenddessen kam nur einmal ein Beamter rein um einen Alkoholtest zu machen. Da ich überhaupt gar nichts getrunken hatte oder so , wird dieser wohl auch 0 Promille angezeigt haben.
Morgens wurden wir dann wieder entlassen, mit der Beschuldigung: Raub.

In der Zeitung habe ich dann später gelesen, dass der Mann scheinbar die Polizei angerufen hatte, da er eine Gruppe Jugendlicher beim Manipulieren eines Fahrradschlosses sah.
Scheinbar hat der Mann gedacht, dass wir diese Personen waren.

Nun habe ich eine Vorladung als Beschuldigter zu einer Vernehmung bekommen.

Meine Frage ist nun, ob ich dort ohne Rechtsanwalt erscheinen sollte, oder aber mit einem Rechtsanwalt?

Mein Kumpel und ich haben damit überhaupt gar nichts zutun!
Die zwei die den Mann geschlagen haben, werden auch sagen dass wir nichts damit zutun hatten, haben sie uns in der Schule gesagt.

Hätten wir etwas gemacht, würden wir es einsehen wenn wir bestraft werden.
Aber total unschuldig möchten wir nicht bestraft werden.

Ich würde mich freuen, wenn ihr möglicherweise über eure Erfahrungen berichtet, oder mir Tipps gebt, was ich am besten machen kann.

Über eine Antwort von euch, würde ich mich sehr freuen!

Liebe Grüße,
Dennis :-)

Rechtsanwalt, Polizei, Recht, Rechte, raub, Strafe, Strafrecht
Darf der Vermieter dass? Bodenbelag?

Hallo, es besteht folgendes Problem. Mein Partner und ich wollen zusammen ziehen und haben auch eine sehr schöne Wohnung gefunden wo alles neu gemacht wird so wie auch der Fußboden. Der Vermieter kahm auch sehr vertrauenswürdig rüber. Nun ist es leider so , dass nachdem der Mietvertrag unterschrieben wurde ,der Vermieter an kahm und meinte das er eine mitbeteiligung am Fußboden haben möchte. Und da sind wir beim folgenden Punkt. Wir meinten zu ihm dass es darauf ankommt über was für einen Preis man spricht und da war seine Äußerung,das er es sich so gedacht hat, dass wir die Arbeitskosten vom Bodenleger übernehmen sollen und er das Material bezahlt , darauf haben wir wieder gesagt, dass es wieder darauf ankommt auf was für kosten es sich belaufen soll... Darauf konnte er noch keine Antwort geben. Beim nächsten Gespräch meinte er,dass er sich überlegt hat 50/50 zu machen und darauf meinte ich wieder was für kosten es denn bitte sein soll , darauf meinte er das es wohl um 2000 Euro handelt, wovon wir 1000 Euro übernehmen sollen. Darauf war meine Aussage, dass es mir viel zu viel ist und unteranderem ist es nicht mein Eigentum und nicht mein Boden. Darauf hatte er sich mit dem Bodenleger nochmal kurzgeschlossen und meinte darauf dass die Kosten wohl doch nicht so hoch seien und er dann wohl an 500-600 Euro denk.
Wir haben uns dass erstmal durch den Kopf gehen lassen und haben uns am nächsten Tag bei ihn gemeldet und meinten zu ihm dass wir bei 500 Euro dabei währen , aber mehr nicht , dass es für uns nicht tragbar sei. Darauf kahm er wieder an dass der Preis doch nicht geht , dass er damit Stress bei seiner Frau bekomment. Ich denke mir nur dabei "nicht mein Problem " naja jedenfalls meinte er dann wieder dass er sich schon überlegt hatte ansonsten nur den Flur und einen kleinen Raum mit Vinyl auslegen zu lassen und den Rest müssen wir dann selber mit irgendwas auslegen. Ich meinte darauf dass wir uns nochmal melden... Zu dem Thema, dass passt uns garnicht , bzw. Haben wir nicht nach sowas gesucht. Wir wollten eigendlich in eine Wohnung einziehen wo alles neu und fertig ist .
Nun ist es bei mir so das ich mir darüber nur noch den Kopf zerbreche und erlichgesagt echt unzufrieden bin mit der jetzigen Situation und das jetzige vertrauensverhältniss jetzt schon gestört ist . Da von sowas erst nie die Rede war. Was kann ich jetzt am besten tuhen? Ich habe mich bei einem bekannten erkundigt wie das zu den Thema ist, dass falls er sich nicht auf die 500 Euro einlässt für alles , dass wir am überlegen sind , das Mietverhältnis wieder aufheben zu wollen, jedoch kahm dann raus , dass wenn der Vermieter blöd handeln sollte , dass es sein kann dass wir zumindest in der Wohnung für 3 Monate dann drinne leben müssten, wegen der Kündigungsfrist... Bin mit dem ganzen leider echt gerade ratlos:S

Mieter, Mietwohnung, Mietrecht, Vermieter, Rechte, Gesetz, Bodenbelag, Pflicht
Muss der Vermieter oder ich das neue Türschloss bezahlen?

Halloooo ich brauche mal jemanden, der sich rechtlich etwas auskennt oder selbst schonmal in der Situation war. Ich bin Anfang des Jahres in meine erste eigene Wohnung gezogen, für diese habe ich zwei Schlüssel bekommen. In meiner Wohnung wurde nie geraucht, nicht ein einziges mal und ich habe auch keine "gefährlichen Kerzen" und trotzdem habe ich vor kurzem ein Brandloch in meinem neuen Sofa gefunden. Was ja eigentlich nicht angehen kann. Zwei Tage vorher abgesaugt, da fällt einem sowas auf. Naja jedenfalls habe ich, auch wenn glücklicherweise nichts fehlt, das Gefühl, dass jemand in meiner Wohnung war, bzw ich kann es mir nicht anders erklären. Weil es von niemandem sein kann, wie schon gesagt. Naja , habe meine Vermieter angerufen, die sagen natürlich dass nie ein Schlüssel verloren gegangen ist und die auch keinen mehr haben. Nun habe ich aber gehört und auch gelesen, dass man immer 3 Schlüssel für ein schloss bekommt. Das heißt also, dass es einen geben muss. Meine Vermieter lassen mir ein Sicherheitsschloss einbauen. Dennoch muss ich die Kosten für ein normales schloss übernehmen und die übernehmen nur die zusatzkosten die eben drauf kommen weil es ein Sicherheitsschloss ist. Nun ist aber meine frage - wenn es wirklich immer drei Schlüssel gibt, ist es dann überhaupt rechtens, dass ich das Theater nun ausbügeln und wohl größtenteils bezahlen muss? Schließlich habe ich keinen Schlüssel verloren und bin für die Situation nicht verantwortlich. Und ich möchte bitte wirklich nur das wissen. Nach logischen Erklärungen habe ich schon genug gesucht , es gibt keine, außer meine Katze raucht heimlich. Danke im voraus !

Wohnung, tuerschloss, Schlüssel, Mieter, Mietrecht, Anwalt, Vermieter, Rechte

Meistgelesene Fragen zum Thema Rechte