Darf das Jobcenter von mir einen Einkommensbescheid verlangen?

Liebe Leute,

ich komme direkt zu meinem Sachverhalt:

Ich bin Studentin und habe im vergangenen November 2 Tage (Teilzeit&Versicherung) gearbeitet und direkt danach wieder gekündigt. Aus diesen zwei Tagen habe ich aber ca 150€ Einkommen erhalten.

Ich wohne bei meinen Eltern, die Arbeitslosengeld 2 erhalten, bin aber nicht mit in der Bedarfsgemeinschaft, weil ich als Studentin BAFÖG bekomme. Seit zwei Monaten gibt es für mich zudem kein Kindergeld mehr, da ich 25J bin.

Nun habe ich ein Schreiben vom Amt bekommen. Von mir wird verlangt, dass ich von meinem Arbeitsgeber* eine Einkommensbescheinigung ausfüllen lassen und abgeben soll, andernfalls kann die Sachbearbeiterin nicht entscheiden, "ob und in welcher Höhe Ihnen Leistungen für den genannten Zeitraum zustand." Und wenn ich meiner MItwirkungspflicht nicht nachkomme, werden mir zustehende Leistungen eingestellt.

Nun verstehe ich das alles nicht.

  1. *Ich habe da nur zwei Tage gearbeitet, trotzdem wird in dem Schreiben von "Ihr Arbeitgeber" gesprochen, ich habe doch keinen Arbeitgeber mehr, kann es sein, dass angenommen wird, ich würde da noch arbeiten?
  2. Und selbst wenn: Ich bekomme ohnehin keine Leistungen vom Jobcenter, meine Eltern sind es, die darauf angewiesen ist, ich bin nicht in der Bedarfsgemeinschaft aufgenommen, darf ich in dem Fall als Studentin nicht arbeiten und verdienen, was ich möchte, ohne dass das Jobcenter sich da einmischt?
Arbeit, Finanzen, Studium, Arbeitslosengeld, Recht, Arbeitsrecht, Gesetz, Arbeitsamt, Jobcenter