Sollte ich zur Vorladung mit oder ohne Rechtsanwalt gehen?

9 Antworten

Guten Abend,

sofern Sie eine Vorladung von der Polizeidirektion erhalten und als Beschuldigter vorgeladen werden, sind Sie nicht verpflichtet Angaben zur Sache zu machen. Auch wenn Sie die Situation hier schildern, ist es doch recht unübersichtlich und man kann auch nicht wissen, ob die anderen Personen Sie nicht doch belasten werden, um von der Schuld selbst abzulenken. Sagen kann man viel, wenn es erst zur Aussage kommt, passieren die dollsten Dinge, was ich Ihnen aus meiner beruflichen Tätigkeit sagen kann.

Ich rate ihnen zunächst von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch zu machen, dies darf und wird ihnen nicht negativ ausgelegt werden. Weiterhin rate ich ihnen einen Kollegen auf Strafrecht zu kontaktieren und Akteneinsicht zu beantragen. Nach Sichtung der Akte kann ggf. eine Stellungsnahme bei der STA abgegeben werden. Auch wenn Sie laut ihrer Anzeige unschuldig sind, halte ich es aufgrund ihrer derzeitigen Schilderung aufgrund der Unübersichtlichkeit und auch der mehreren beteiligten Personen für ratsamer zunächst zu schweigen und alles weitere mit ihrem Verteidiger abzusprechen.

Ich hoffe ich konnte ihnen helfen.

KaterKarlo2016

Da ihr beide noch zur Schule geht, setze ich voraus, das ihr noch Jugendliche seit. Wendet euch an eure Eltern, die dann aufgrund der kompletten Informationen von euch Jugendlichen schon wissen, was zu tun ist.

Erst mal, so schnell wird keiner verdonnert - eine Schuld muß erst einmal komplett und nachweisbar bewiesen werden. Wenn ihr nichts mit der Geschichte zu tun hattet, können z.B. auch nicht eure Fingerabdrücke am Fahrrad sein - wird der Geschlagene wohl nicht zum Spaß sagen das ihr es gewesen seit.

Also ruhig Blut - und auf alle Fälle die Eltern ins Boot holen ! Die wissen dann schon, ob ein Anwalt nötig ist - kann auch ein Anwalt für beide sein !!)

1. Ein Anwalt kostet Geld. Deshalb sollte man auf ihn verzichten, wenn man das kann. Ihr könnt das, weil ihr nichts gemacht habt und die Polizei euch das Gegenteil beweisen muss.

2. Man muss einer Vorladung zur Polizei keine Folge leisten. Eine Vernehmung bei der Polizei soll dazu dienen, dass Tatverdächtige ihre Version der Geschichte darstellen können.

 3. Ich würde zu der Vorladung hingehen, sagen wie es war und fertig. Das Verfahren wird dann voraussichtlich nach § 170 Abs. 2 StPO mangels Tatverdacht eingestellt werden. 

4. Du kannst also auch gar nicht hingehen. So wie ich deine Schilderung lese dürftest Du aber ein besseres Gefühl haben, wenn Du die Sache klar gestellt hast.

kevin1905  19.06.2016, 20:41

Punkt 3 stimme ich überhaupt nicht zu.

Der Fragesteller ist ein juristischer Laie und dazu noch Schüler, ggf. Minderjährig oder Heranwachsender ohne Erfahrung in diesen Dingen.

Es sollte auf gar keinen Fall eine Aussage ohne einen Rechtsbeistand gemacht werden.

Philippus1990  19.06.2016, 21:22
@kevin1905

Wofür braucht man hier juristische Kenntnisse? Wenn er nichts gemacht hat kann er sagen wie es war und fertig. Rechtsanwaltskosten kann man sich da sparen.

Bei Raub würde ich mir sofort einen Anwalt nehmen.

Meine Frage ist nun, ob ich dort ohne Rechtsanwalt erscheinen sollte, oder aber mit einem Rechtsanwalt?

Du erscheinst gar nicht und äußerst dich bitte auch nicht zur Sache.

Nimm bitte morgen unbedingt Kontakt zu einem Fachanwalt für Strafrecht auf.