Telekom Hybrid wegen massive Störungen Kündigen?

Guten Abend,

Ich wollte euch mal Fragen was man machen könnte

unzwar leben wir halt in einem Dorf wo das Internet nicht so schnell ist ( mit DSL max. 2000) Wir haben schon seit beginn des Vertrages sporadische Störungen ( Mal sind die Störungen so massiv das man nichts mehr machen kann und mal halten die sich noch im rahmen)

Wir haben diese Hybrid Option schon seit fast 5-6 Monaten (Davor auch Telekom) uns wurde ''mündlich'' versichert das diese Störungen beseitigt werden wenn wir auf die Hybrid Option wechseln würden (ganz im gegenteil, hat nur noch mehr Störungen verursacht)

Die letze massive Störung war im Zeitraum Februar 2016 da hatten wir +2 Wochen kein Internet. Irgendwann kam ein Techniker und hat gemeint das die TAE-Dose falsch angeklemmt war ( Obwohl das nicht stimmt, es kann doch nicht sein das von einem Augenblick auf dem anderen die ganze DSL Verbindung gestorben ist.... )

Seit letze Woche sind die Störungen mal wieder aufgetaucht im Protokoll vom Router steht als drinnen das die Verbindung zum DSL-Server abgebrochen wird und erneut aufgebaut wird (sowie die LTE Verbindung, nur die LTE Verbindung ist als mit einem Balken - Schlechte LTE Ausbau bei uns nachdem wir es bemerkt haben ....) - Das Telefon läuft auch ab und zu mal (IP Telefon)

Gestern Abend hab ich mit der Telekom ein sehr kurzes Gespräch gehabt, da meinte so einer aus der Hotline Sie als Privat Kunde haben keinen Rechtsanspruch (Telekom hält sich nicht an die AGB? und ich hab keinen Rechtsanspruch?)

Wo Ich halt hinnaus will kann man irgendwie aus dem Vertrag rauskommen... sogesehen erfüllt die Telekom nicht unser Vertrag (Leistung & Störungsbeseitigung)

So wie ich mich im Netz mich umgehört habe muss ich der Telekom eine Frist setzen wo die die Störung bis zum Datum X beheben soll, wenn das bis zum Datum X nicht gehoben wird wird die Kündigung erklärt?

Gibst irgendwelche Ratschläge wie man vorgehen könnte weil ich möchte gern so schnell wie möglich aus dem Vertrag rauskommen...

Kündigung, Rechte, Störung, Telekom
Pakete trotz "Verbot" bei Nachbarn abgeben?

Hallo ihr lieben,

& zwar hab ich folgendes Problem. Ich habe mir etwas bestellt, was erst morgen kommen sollte. Nun war es so, dass es doch heute schon kam. Soweit ist es ja schön.
Ich habe aber damals bei DHL vermerken lassen, dass nur eine bestimmte Nachbarin meine Pakete annehmen darf & wenn sie nicht da ist, dann soll es zum Paketshop gehen. Einfach aus dem Grund, dass der Rest des Hauses selten da ist bzw sich dann wieder bei den anderen Nachbarn drüber beschwert, dass sie Pakete für andere Leute annehmen muss. Nun wurde mein Paket bei dem Herren unter mir abgegeben, obwohl ich bei DHL ausdrücklich untersagt habe, dass meine Pakete bei ihm abgegeben werden (macht komischen Eindruck, hat mit Drogen zu tun, verstößt ständig gegen Hausordnung, Polizei steht ständig vor der Tür usw.). Jetzt war es so, dass mein Paket laut Paketschein um 10:39 Uhr bei meinem Nachbarn abgegeben wurde. Bei mir hat jedoch niemand geklingelt & meine Klingel ist sehr laut, die hört man. Nachdem ich dann die Benachrichtigung über die App auf mein Handy bekommen habe, dass mein Paket zugestellt wurde & bei wem, bin ich sofort runter, habe den Paketschein geholt & wollte mein Paket abholen. Es war noch nicht mal um 11 & der Nachbar öffnete die Tür nicht. Klar werde ich jetzt noch bis Abend warten. Aber was kann ich jetzt unternehmen? Darf DHL einfach Pakete bei Nachbarn abgeben wenn man dieses, bis auf eine Ausnahme, ausdrücklich untersagt hat? Was passiert wenn der Nachbar wieder bis Sonntag Abend wegbleibt? Muss ich mir das gefallen lassen? Darf ich (nach mehreren Tagen) die Zahlung verweigern, wenn ich mein Paket bis Sonntag nicht bekommen habe? Bis wann muss ich warten, dass ich mein Paket vom Nachbarn bekomme?

Vielen Dank im Voraus für eure Antworten

Rechte, Paket, DHL, Nachbarn, Unzufriedenheit, Zahlung
Darf mein Ex Freund rechtlich gesehen ein Geschenk zurückverlangen von mir?

Mein Ex Freund hat mir vor ca. zwei Monaten ein Iphone6s Plus geschenkt. Er hatte mir über ein Jahr lang gesagt, dass er mir das Handy schenken möchte und ich wollte so ein großes Geschenk nicht haben. Zum Jahrestag hat er mir es dann geschenkt.

Also er hat das Handy zu seinem Vertrag bekommen und ich meinte, da sein Handy kaputt war, dass er es selbst nehmen solle, aber er wollte es mir unbedingt geben. Da er es mir ja versprochen hatte. Und zuvor hatte ich ihm ein Iphone 4s geschenkt, welches er nach einiger Zeit auch kaputt gemacht hat.

Einen Monat später dann, hatte er wieder einmal schluss gemacht und wir haben dann auch wie erwachsene Menschen mit einander gesprochen. Obwohl er zu mir, meiner Schwester und meiner besten Freundin öfter meinte, dass ich das Handy auch nach einer möglichen Trennung behalten könne, verlangt er es nun wieder.

Er meint jetzt, dass er es mir nie geschenkt hätte, sondern es jediglich geliehen sei. Außerdem behauptet er, dass ich ihn ja nur ausgenutzt hätte, um das Handy zu bekommen und danach schluss zu machen. Aber er vergisst ja, dass er derjenige war, der schluss gemacht hat. Ich war nur diejenige, die , als er dann doch noch eine Chance wollte, ihm die nicht mehr gegeben habe, da es bei uns schon länger nicht mehr lief und ich keinen Sinn bei dem hin und her sah.

Jetzt zu meiner Frage: Darf er das Handy, wofür er noch seinen Vertrag monatlich zahlt, rechtlich gesehen zurück verlangen, obwohl er mir das geschenkt hat?

Ich bin mir eigentlich sicher, mal gehört zu haben, dass man Schenkungen nicht zurück verlangen kann, aber er (BWL Student) behauptet das Gegenteil..

Handy, Rechte, Ex-Freund, schenken
Immernoch Vergütung vom 1. Lehrjahr im 2.?

Hallo, ich mache seid september 2014 eine Ausbildung als refa und habe ein halbes Jahr verkürzen können weil ich davor eine Berufsschule besucht habe. Im Betrieb sagte man mir das die Ausbildung von vorne verkürzt werden würde was bedeutet das ich nur ein halbes Jahr lang im 1. Lehrjahr war (also statt bis september 2015 nur bis März 2015) jedoch habe ich das Gehalt vom 1. Lehrjahr bis September 2015 bekommen, also trotzdem ein jahr, obwohl ich schon im 2. war. Jetzt bin ich im 3. Lehrjahr und habe bis jetzt immer noch 2.lehrjahrs Gehalt bekommen was mich dann stutzig machte und ich daraufhin zum Chef ging und ihn fragte. Er sagte das sei alles nicht sein Werk sondern von denen die die Lohnzettel schreiben, die hätten angeblich einen Fehler gemacht. Ich muss dazu noch sagen das er mir schon am Anfang meiner Ausbildung gesagt hatte das ich nach einem halben Jahr 2. Lehrjahr Gehalt bekommen würde, aber als der Zahltag kam und ich ihn darauf hinwies das die Überweisung falsch war, sagte er ich würde mein Gehalt erst ab September bekommen.

Kann mir mal irgendwer erklären was da vor sich geht?? Ich verstehe nichts mehr, vor allem bin ich echt verwirrt was das betrifft das irgendjemand der die Lohnzettel schreibt wissen muss in welchem Lehrjahr ich bin... Ich glaube nämlich das der Chef selbst das so hingebogen hat in der Hoffnung ich würde zu dumm sein um es zu verstehen und das er mir mein 3. Lehrjahr Gehalt nur ein halbes Jahr zahlt statt mein erstes.

Ausbildung, Rechte

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