Wie lange darf meine Mitbewohnerin "Besuch" haben?

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Wie lange darf meine Mitbewohnerin "Besuch" haben? Gibt es nicht irgendein Gesetz von wegen "6-8 Wochen

Es gibt Urteile:

Mietrecht Besuch

Grundsätzlich darf ein Mieter Besuch wie etwa seine Familie oder Freunde unbegrenzt nach Anzahl der Personen, Dauer und Häufigkeit empfangen, ohne dass dies der Vermieter genehmigen oder diesem gegenüber angezeigt werden müsste. Art. 2 GG schützt insoweit die freie Entfaltung der Persönlichkeit des Mieters und geht dem Eigentumsschutz des Vermieters aus Art.14 GG in der Regel vor, es sei denn durch den Besuch wird der Vertragszeck gestört, die Mietsache beeinträchtigt oder ein andere Hausbewohner belästigt.

Das mietvertragliche Verbot in einem Formularvertrag, bestimmte Personen oder Besuch des Mieters generell in die Mietwohnung zu lassen, ist unwirksam gemäß den §§ 307, 138 BGB (LG Hagen WuM 1992, 430). Selbst wenn die Tierhaltung wirksam im Mietvertrag ausgeschlossen ist, darf der Besuch vorübergehend jedoch z.B. einen Hund mitbringen.

Selbst ein gegen den Besucher ausgesprochenes Hausverbot, wirkt nur gegen den Besucher selbst und nicht gegen den Mieter, so dass der Vermieter das Mietverhältnis im allgemeinen nicht aus wichtigem Grund fristlos oder wegen Vertragsverletzung ordentlich kündigen kann, mit der Begründung der Mieter habe den Besucher trotz Hausverbots Zugang zu den Räumlichkeiten gewährt habe (Köln, WuM 2004, 673).

Der Besuch muss jedoch von der Gebrauchsüberlassung und der Untervermietung abgegrenzt werden. Der Besuch ist der vorübergehende Aufenthalt in den Mieträumen;

ist der Besuch dauerhaft, liegt hingegen eine grundsätzlich genehmigungspflichtige Gebrauchsüberlassung vor. Höchstgrenzen sind schwer bestimmbar und hängen vom konkreten Einzellfall ab, so spricht eine Dauer von etwa vier bis sechs Wochen für die widerlegbare Vermutung der Gebrauchsüberlassung; jedenfalls überschreitet ein Besuch von drei Monaten die normale Besuchsdauer (WuM 1995, 396).

www.schoenheitsreparaturen.de/mietrecht/mietrecht-besuch.html


MfG

Johnny

Ohjeh, das hört sich ja echt fürchterlich an. Leider könnt ihr da nichts machen, die Vermieterin stört es ja nicht. Euch bleibt nichts anderes übrig, als den unerwünschten Gast iwie rauszuekeln.

Himbeermiez 
Fragesteller
 17.12.2014, 19:49

Naja "rausekeln" tut sie uns ja, sie benimmt sich völlig kindisch und gibt es sogar zu. Es sind tausend Sachen die da zusammen kommen und man freut sich gar nicht mehr nachhause zu kommen... Ich weiß einfach nicht wie ich weitermachen soll. Es ist wirklich schlimm zur Zeit und man findet einfach keine Lösung. Ich würde ja gern mit ihr auskommen, meine andere Mitbewohnerin auch, nach Kompromisse suchen und uns irgendwie überlegen wie wir das alles hinbiegen können... nur leider ist sie zu stur um so nen Weg zu gehen und ist dafür ganz schön böse zu uns.. :(

man darf durchgehend maximal 6 wochen am stück besuch haben ist es länger wie 6 wochen dann gildet es nichtmehr als besuch sondern als ''mitbewohner'' dieser muss nach den 6 wochen entweder angemeldet werden oder aus der wohnung entfernt werden.

Besuch von Personen, die nicht Mieter sind, in derder Mietwohnung

  1. Längeranhaltender Besuch auch in kleineren Wohnungen?

Eigentlich ist eine 1-Zimmer-Wohnung auf die Benutzung durch eine Person zugeschnitten. Theoretisch könnte der Vermieter also beanstanden, dass die Wohnung überbelegt ist, wenn Sie eine weitere Person (oder gar mehrere) ein paar Tage bei sich beherbergen. Die Rechtsprechung ist hier anderer Auffassung und meint, dass eine solche vorübergehende Überbelegung vom Vermieter 6 bis 8 Wochen geduldet werden muss.

  1. Wann kann der Vermieter Einwände gegen den Besuch erheben?

Normalerweise muss der Vermieter dulden, dass Sie Besuch empfangen. Auch wen der Mieter empfängt muss dem Vermieter egal sein, soweit dadurch seine eigenen Belange oder diejenigen der Nachbarn nicht beeinträchtigt werden. Etwas anderes kann gelten, wenn schon in der Person des Besuchers Gefahren für das Haus oder den Hausfrieden liegen.

  1. Haftet der Mieter für seinen Besuch?

Hält sich der Besucher nicht an die normalen Regeln des Zusammenlebens und die Hausordnung, können der Vermieter und die Nachbarn natürlich Unterlassung der Störung(en) verlangen.

Der Mieter haftet außerdem für das, was sein Besucher anstellt, genauso, wie wenn er es selber tun würde. Beschädigt also der Besucher etwas an der Wohnung oder am Haus, dann muss der Mieter hierfür ebenso geradestehen und an den Vermieter Schadenersatz zahlen, wie wenn er den Schaden selbst verursacht hätte.

Im Extremfall kann das Fehlverhalten des Besuchers zur fristlosen Kündigung durch den Vermieter führen.

  1. Wie lange darf der Besuch bleiben?

Die Zeiten, in denen im Mietvertrag stand, dass "Damenbesuch um 22.00 Uhr das Haus zu verlassen hat", sind glücklicherweise vorbei. Der Mieter darf Besuch nicht nur zu bestimmten Tageszeiten, sondern jederzeit empfangen und beherbergen. Der Besuch darf sogar über längere Zeit andauern. Je nach regional unterschiedlicher Auffassung der Gerichte dürfen Besucher zwischen 6 und 8 Wochen bleiben, ohne dass der Vermieter um Erlaubnis gefragt werden muss.

Etwas anderes gilt nur, wenn schon während dieses Zeitraums ersichtlich ist, dass man den Besuch auf Dauer in die Wohnung aufgenommen hat (der "Besucher" zahlt Untermiete oder hat die Wohnung sogar übernommen, weil Sie selbst ausgezogen sind; diese Vorgehensweise ist unzulässig --> siehe dazu im Kapitel Untermiete).

Will der Mieter länger als 8 Wochen Besuch in seiner Wohnung beherbergen, sollte er sich mit dem Vermieter ins Benehmen setzen. Jedenfalls dann, wenn der Besuch länger als drei Monate bleibt, hat nach einhelliger Rechtsmeinung der Vermieter ein "Erlaubnisrecht".

Kirschkerze  17.12.2014, 17:58

Wenn der Vermieter von der Regelgung weiß und damit ein verstanden ist dann muss der Besuch nicht entfernt werden

Gerhart  17.12.2014, 18:33

Deinn Kommentar möge für einen Mieter und seinen Besuch gelten. Hier sind zwei unbeteiligte aber gleichberechtigte Mieterinnen, in der Wohnung, die massiv durch den Besuch belästigt werden. Einen echten Hinweis, wie das Problem zu lösen ist, gibst du nicht.

Himbeermiez 
Fragesteller
 17.12.2014, 19:37

Vielen Dank erst einmal für die Antwort und dass du dir dafür Zeit genommen hast. Leider hilft uns nur einen Punkt weiter und zwar die Tatsache dass länger als 6-8 Wochen einfach nicht geht. Aber es ist gut zu wissen, was ich meiner Vermieterin sagen kann, sobald es zu einem Gespräch mit ihr kommt.

Das Blöde ist halt, dass meine Vermieterin und die besagte Mitbewohnerin viel Kontakt zueinander haben, von dem meine andere Mitbewohnerin und ich nichts wissen. Sie stehen sehr gut zueinander und wir können nicht viel machen. Erzählen tut sie uns eh nie was. Es wäre nur schön mal Rücksicht auf uns zu nehmen und das wie normale Menschen zu regeln und nicht alles zu machen was man will, denn das ist nicht der Zweck einer WG ... dachte da sollte man sich wohl fühlen und nicht irgendwelche Komplikationen haben ;(

Das ist kein besuch mehr! Und deshalb widerrechtlich und nicht hinnehmbar. Solltest die Vermieterin konsultieren. Hier liegt eine unerlaubte Gebrauchsüberlassung an Dritte vor die dazu führen kann, dass dem Mädel fristlos gekündigt wird. Ich zweifle nämlich, dass die Verm. zugestimmt hat. Selbst wenn, wäre den Anderen nicht zumutbar einen Dauergast zu beherbergen auf ihre Kosten. Unter Umst. wäre deshalb auch an eine Mietminderung zu denken. Also zunächst nachfragen, dann alles Andre.

http://www.anwaltonline.com/tips/besuch.html

Bezüglich der anderen Sachen solltet Ihr auch nichts mehr für sie einkaufen oder putzen, sondern nur den Bedarf für Euch selbst. Lasst sie links liegen - vlt. merkt sie ja selbst, dass sie sich daneben benimmt.

Für das Singen habe ich allerdings keinen Rat - außer, dass Ihr Ohrstöpsel nehmt.

Himbeermiez 
Fragesteller
 17.12.2014, 19:51

Vielen Dank für deine Antwort! Das ist eine gute Idee, so wie sie ihr Ding durchzieht, machen wir das jetzt auch... sie wird merken, dass man in einer WG zusammenhalten muss und es einfach ein Geben und Nehmen ist. Ist schließlich keine Zweck-WG und soll auch keine sein.

Ja, was denkst du wie ich seit Monaten schlafe ^^ ... muss ne Augenmaske tragen, da sie immer das Licht anlässt und das so stark ist, dass es selbst durch meine Abdeckung durchscheint und ich pack meine Ohrenstöpsel rein... trotzdem unmöglich da ne ruhige Stunde zu finden ;(