Prüfung – die neusten Beiträge

Was soll ich machen?

Hallo ich hoffe euch allen geht es gut. Ich bin aus Österreich und bei uns ist gerade die Maturazeit (Abizeit). Bei uns in Österreich ist es so wenn man zur Matura antreten will, muss man die Schule positiv abgeschlossen haben, das heißt man darf im Zeugnis keine negative Note haben. Da ich leider schon wieder zwei negative Noten im Zeugnis habe (sind genau die selben zwei negative Noten, die ich letztes Jahr hatte - ich habe die Klasse wiederholt; eigentlich ist meine Schule eine fünfjährige Ausbildung, aber ich habe sechs Jahre gemacht) darf ich wieder nicht zur Matura antreten. Das heißt ich muss die zwei negative Noten wieder im Herbst ausbessern, damit ich zur Matura antreten darf. Das Problem ist, dass ich das genau schon letztes Jahr hatte. Und jetzt weiß ich nicht ob ich noch einmal die Prüfungen machen soll oder etwas komplett anderes. Eigentlich bin ich ja nicht so dumm und könnte die Prüfungen und die Matura in der Schule machen, aber das Problem ist, dass ich einfach nicht mit den Lehrern kann/mich nicht gut mit denen verstehe. Schon seit Beginn dieser Schule habe ich das Gefühl gehabt, dass mich die Lehrer nicht so mögen, da ich eher immer eine von den schlechteren war. Habe auch das Gefühl gehabt, die wollen nur die Besten haben, damit die bei der Matura angeben können, wie gut unsere Schule ist. Jetzt bin ich halt am Überlegen, ob ich noch einmal die Prüfungen machen soll oder etwas komplett anderes. Das heißt wenn ich jetzt etwas komplett anderes mache, habe ich keine abgeschlossen Schulausbildung, was ich eigentlich schade finde, da ich wirklich schon so weit gekommen bin. Ich hätte eh auch schon andere Pläne was ich mache. Was würdet ihr machen?

Ich bin aus Österreich und bei uns ist die Note 5 schlecht also eine negative Note und die Note 1 sehr gut. (1 = Sehr gut, 2 = Gut, 3 = Befriedigend, 4 = Genügend, 5 = Nicht Genügend)

Schule, Prüfung, Noten, Abitur, Matura, Zeugnis

Kann es Probleme mit BAföG geben wenn ich nicht genug CP im Semester erbringe?

Ich habe mich aus privaten Gründen dazu entschlossen, dieses Semester das "Hauptprojekt" meines Studiengangs nicht zu belegen und stattdessen noch ein Semester hintendran zu hängen. Das bedeutet nun, dass ich nur ein Teilmodul belegen kann (was auch nur 2CP bringt). Die übrigen Module hängen nämlich alle zusammen (die muss ich wenn dann alle gemeinsam belegen und machen die meisten CP aus) und das letzte, von dem ich Teilmodul 1 von 2 schon absolviert habe, findet erst im WiSe wieder statt und kann aus technischen Gründen wohl auch erst nach dann als bestanden eingetragen werden. Ich belege jetzt außerdem noch zwei freiwillige Sprachkurse mit je 2CP, aber damit käme ich trotzdem nur auf 6 CP für das Semester.

Mein Studiengangsleiter weiß übrigens auch Bescheid und hat damit kein Problem. Ich beabsichtige, das Studium ab nächstem Semester regulär weiterzuführen. Ich weiß von vielen meiner Kommolitonen, dass sie auch schon ein Semester "ausgesetzt" haben ohne das als Urlaubssemester geltend zu machen. Aber da von denen niemand BAföG bekommt, hilft mir das auch nicht weiter.

Mein BAföG wurde zum Oktober hin bewilligt und läuft daher nun auch weiter. Jetzt frage ich mich, ob es später Probleme mit dem BAföG geben kann, wenn ich nicht die 30 CP dieses Semesters erbringen kann bzw. mich für die Prüfungen der Hauptfächer ja gar nicht erst anmelde. Gibt es eine Mindestgrenze an zu erbringender Leistung je Semester? Es handelt sich dabei um mein 5. Fachsemester und bisher habe ich alle Prüfungen angemeldet und bestanden.

Durch Corona wurde die Förderungshöchstdauer ja um ein Semester erweitert, insofern sollte dies eigentlich kein Problem darstellen, oder doch?

MfG

Prüfung, BAföG, Hochschule, Student, Studiengang, studieren, Universität, Semester

Notfall (!) Abitur Frage: Aufgabenstellung im Deutsch LK?

Liebe Gute-Frage Gemeinschaft,

bei der Bearbeitung einer Aufgabenstellung eines Sachtextes mit einem weiterführenden Schreibauftrag ist mir eine wichtige Frage aufgekommen, die ich bisher leider noch nicht beantworten konnte. Angesichts der morgigen LK-Prüfung (!) würde ich mich sehr freuen, wenn ihr mir weiterhelfen könnten.

Wenn die Aufgabenstellung lautet: "Analysieren Sie...", setzt der Erwartungshorizont bei der Analyse eine Wiedergabe des Gedankengangs in seinen wesentlichen Merkmalen, eine Analyse der Argumentationsstruktur, der sprachlich-stilistischen Besonderheiten, der Leserlenkung, der Intention sowie der Wirkungsmöglichkeiten voraus.

Meine Frage ist, wie es sich verhält, wenn die Aufgabenstellung einfach oder mehrfach konkretisiert ist.

Im Jahr 2019 lautete die Aufgabenstellung: "Analysieren Sie die Rede. Erläutern Sie dabei die wesentlichen Aussagen und untersuchen Sie, wie der Redner das Thema als Schriftsteller entfaltet und welche Wirkungsmöglichkeiten sich daraus ergeben." Hierbei wurden im Erwartungshorizont neben der Wiedergabe des Gedankengangs lediglich eine Untersuchung der sprachlich-rhetorischen Gestaltung, der Gedankenentfaltung und der Wirkungsmöglichkeiten erwartet. Nicht aber die Argumentationsstruktur.

Im Jahr 2021 lautete die Aufgabenstellung: "Analysieren Sie den vorliegenden Auszug im Hinblick auf die Position und die Aussagen der gedanklichen Entfaltung. Berücksichtigen Sie dabei die Argumentationsweise und die Art der Leserlenkung." Hierbei waren im Erwartungshorizont die Position, der Gedankengang, die Argumentationsweise und die Leserlenkung zu berücksichtigen. Nicht jedoch die sprachlich-stilistischen Mittel.

Natürlich kann die Verwendung der Sprache in andere Teilbereiche wie z.B. die Leserlenkung mit einbezogen werden, jedoch war dies nicht explizit aufgeführt.

Deshalb lautet meine Frage: Sollte eine Konkretisierung der Analyse vorliegen, gilt es dann nur die in der Aufgabenstellung angegebenen Punkte aufzugreifen oder müssen auch die nicht erwähnten Punkte bearbeitet werden?

Ich habe Angst, auf einen Punkt einzugehen, der am Ende nicht bewertet wird. Deshalb würde ich mich sehr freuen, wenn Ihr mich hier aufklären könnten.

1000 Dank und liebe Grüße,

Louis

Nur die konkretisierten Punkt bearbeiten. 0%
Weiter Punkte auch bearbeiten 0%
Schule, Prüfung, Abitur, Deutsch-Leistungskurs, Gymnasium, Klausur, Oberstufe, Abiturprüfung, deutsch prüfung, operator

Bei perfekter praktischen Prüfung am Ende bei einem leeren Parkplatz ausversehen rechts vor links übersehen?

Ich hatte heute meine praktische Prüfung und ich war nervös aber ich bin sehr gut gefahren nahe zu perfekt sagte sogar mein Fahrlehrer aber 5 min vor dem Ende Prüfung sind wir auf einen Parkplatz aufgefahren wo 10 km/h erlaubt sind und man konnte den ganzen Parkplatz überblicken, er war auch leer bis auf ein Auto aber das hat am anderen Ende geparkt. Wir sind aufgefahren ich konnte schon beim abbiegen auf den Parkplatz schauen und sehen das er leer ist aber als wir weiter gefahren sind sagt der Prüfer das ich das rechts vor links über sehen habe und das nicht geht wir sind weiter rein gefahren und ich musste drehen lief alles super und bei der Einfahrt war wieder ein rechts vor links das hab ich aber beachtet ich musste danach aber stehen bleiben und der Prüfer sagte zu mir das es vorbei ist und ich durchgefallen bin und dann hat er zusätzlich gesagt das es auch nix mehr bringt das andere rechts vor links zu beachten was ich nach dem Fehler gemacht hatte ich wurde emotional weil das wegen einem Fehler direkt vorbei war und musste den Platz mit meinem Fahrlehrer tauschen als ich auf dem Beifahrersitz war sagte es zu mir: „ jetzt hör auf zu flennen“ das ist mir in mein Kopf eingebrannt und ich finde das sehr respektlos und am tüv angekommen verabschiedet er sich nichtmal mit mir. Der Fahrlehrer hatte mich am Ende am tüv getröstet bis ich abgeholt wurde. Ich finde das es nicht gerecht ist…

Prüfung, Führerschein, Fahrprüfung, Führerscheinprüfung, TÜV, Vorfahrt, Führerscheinklasse B

Meistgelesene Beiträge zum Thema Prüfung