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Abschleppen Gebührenbescheid?

Betreff: Gebührenbescheid nach Fahrzeugumsetzung. Einspruch möglich?

Hallo liebe Community,

mein Fahrzeug wurde vor etwa acht Monaten umgesetzt. Ich habe bereits ein Verwarnungsgeld in Höhe von 50 Euro erhalten und bezahlt. Nun habe ich jedoch einen Gebührenbescheid von der Polizei (nicht von einer privaten Abschleppfirma) über 225 Euro erhalten.

In dem Bescheid wird auf eine Verjährungsfrist von vier Jahren verwiesen, die auf der Rückseite des Schreibens erläutert wird. Allerdings habe ich recherchiert und bin auf § 17 gestoßen, der meiner Meinung nach vorrangig gilt. Demnach könnte der Gebührenbescheid bereits verjähhrt sein, und eine Zahlung wäre nicht mehr erforderlich.

Hat jemand Erfahrung mit der Situation? Lohnt es sich, Einspruch einzulegen, und wie stehen die Chancen, dass der Bescheid erfolgreich angefochten wird?

Vielen Dank im Voraus!😊🤗

Kannst du gegen den Bescheid vorgehen?

Ja, du hast wahrscheinlich gute Chancen, weil möglicherweise die Verjährung eingetreten ist. Nach § 17 Abs. 3 ASOG Berlin beträgt die Frist für die Festsetzung solcher Gebühren sechs Monate ab Kenntnis der Behörde von der Maßnahme. Da die Polizei dein Auto umgesetzt hat, war die Behörde bereits am 20.06.2024 informiert. Der Bescheid kam aber erst am 03.02.2025, also deutlich nach der Sechsmonatsfrist.

Was kannst du tun?

1. Einspruch einlegen

• In der Regel steht auf der Rückseite des Bescheids, wie du Widerspruch einlegen kannst. Meistens musst du innerhalb von einem Monat schriftlich widersprechen.

• Falls es eine Rechtsbehelfsbelehrung gibt, halte dich an die dort angegebene Frist und Form.

2. Begründung für den Einspruch

• Verweise auf die Verjährungsfrist aus § 17 Abs. 3 ASOG Berlin: Die Gebührenfestsetzung hätte innerhalb von sechs Monaten erfolgen müssen.

• Da der Bescheid erst acht Monate später erging, ist er verjährt und damit unzulässig.

3. Falls der Widerspruch abgelehnt wird

• Dann könntest du klagen, aber das lohnt sich meist nur bei sehr hohen Beträgen.

• Oft gibt die Behörde nach, wenn du auf die Verjährung hinweist.

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Mpu französischer Staatsbürger, französischer Führerschein

Sehr geehrter Damen und Herren

bin Franzose und lebe in Frankreich . Ich habe mit 19jahr in 2015 einen Alkohol Vorfall mit 2.08 Promille in Deutschland gehabt . Habe dann Strafe und Fahrerlaubnis Entzug bekommen ( was ich damals nicht wusste ) ich habe 10monaten fahr verbot bekommen und 800€ Geldstrafe wo ich natürlich auch bezahlt habe . 2019 habe ich in Frankreich meine ausbildung als Kraftfahrer gemacht Führerschein Klasse C. Und habe 2021 bei der Stadt als Lkw Fahrer angefangen. Ich bin 2023 in einer normale Verkehrskontrolle geraten wo ich dann eine Fahrt ohne Fahrerlaubnis Strafe bekommen habe ohne Fahrmaßnahmen (ich wusste nicht das Mann in Deutschland eine neuen Antrag stellen muss , ansonsten hätte ich es 2016 schon gemacht ) die Strafe habe ich allerdings erst am 31 december 2024 von der gendarmerie bekommen weil die Staatsanwaltschaft angeblich meine Adresse nicht hatten . 

Nun möchte die Führerschein Stelle ein MPU mit Abstinenz nachweis 6-12monat . Meine Frage ist ist das alles normal was da passiert ? Obwohl es bald 10 Jahren vergangen sind ? Und ich ein französischer Staatsbürger bin ? Und 2019 einen kompletten neuen Führerschein( Klasse C) gemacht habe ? 

Was meinen sie wenn ich ein Anwalt nehme ?

In der Hoffnung das sie mir helfen können ..

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MPU während Bundeswehr?

Hallo zusammen,

ich befinde mich derzeit im Bewerbungsverfahren bei der Bundeswehr, da ich beruflich eine neue Richtung einschlagen möchte. Allerdings habe ich ein Problem, das mir Kopfzerbrechen bereitet: Ich habe einen Eintrag im Erziehungsregister nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG), wodurch ich auch meine Fahrerlaubnis verloren habe.

Da ich lediglich zu 8 Sozialstunden verurteilt wurde und die Strafe nach Jugendstrafrecht verhängt wurde, sehe ich den Eintrag selbst nicht als Hindernis für meine Bewerbung. Ich möchte betonen, dass ich weder Drogen nehme noch mit ihnen etwas zu tun habe. Daher sehe ich keine Schwierigkeiten, mich der MPU und den erforderlichen Drogentests zu stellen.

Allerdings bin ich aktuell dabei, meine Fahrerlaubnis wieder zu erlangen, was eine erfolgreich absolvierte MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) voraussetzt. Diese erfordert unter anderem einen 12–15 Monate langen Abstinenznachweis mit (theoretisch) zufälligen Drogentests sowie eventuell eine MPU-Vorbereitung und ein psychologisches Gespräch.

Meine Frage ist nun, ob und wie sich diese beiden Vorhaben – die Bundeswehr- und der MPU-Prozess – miteinander vereinbaren lassen. Ich möchte am liebsten beides gleichzeitig angehen, um keine wertvolle Zeit zu verlieren. Gibt es dabei Besonderheiten oder Tipps, die ich beachten sollte?

Vielen Dank im Voraus!

Viele Grüße

Quir

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