Versicherung bei allgemeiner Verkehrskontrolle und BF17?

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Die Polizei kontrolliert lediglich, ob eine Haftpflichtversicherung besteht, die ist nämlich Pflicht. Bei einer Haftpflichtversicherung ist aber im Regelfall das Fahrzeug versichert, nicht der Fahrer. Alle Leistungen darüber hinaus, die dann unter solche Klauseln fallen, sind der Polizei ziemlich egal und werden somit auch nicht abgefragt.


jofischi  28.01.2025, 17:51

ob eine Haftpflichtversicherung besteht,

das kann und darf die Polizei gar nicht. Es besteht keine Pflicht entsprechende Dokumente mitzuführen

Schniddn  29.01.2025, 08:04
@jofischi

Man braucht ja auch keine Dokumente dafür. Du kannst ein Fahrzeug ohne entsprechenden Versicherungsnachweis nicht anmelden und wenn solche Versicherungen enden, erhält die KFZ-Stelle darüber Bescheid. Letztendlich wird das Fahrzeug stillgelegt, wenn sich nicht um den Versicherungsschutz gekümmert wird und das sieht die Polizei (und ist sogar die ausführende Gewalt, wenn mich nicht alles täuscht).

Hi da gibts keine Probleme mit der Polizei.

Im Falle eines Unfalles müsste die Versicherung ja trotzdem zahlen, nur kann sie halt vom Versicherungnehmer die gewährten Rabatte zurückfordern.

Dem Staat gehts nur darum, dass der Geschädigte sein geld bekommt.

Das interessiert die Polizei nicht. Mal davon abgesehen muss nur die Haftpflicht vorliegen. Und da muss alles abgedeckt sein. Egal wer fährt. Ggf. hohlt sich die Versicherung Schadenerstaz zurück vom Vertragspartner. Aber den Schaden reguliert sie erstmal. Also wäre da auch nichts zu beanstanden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

So lange die Landkreisplakette dran ist, ist es auch versichert, normalerweise. In den Versicherungsunterlagen sollten die Benutzer/Fahrer abgedeckt sein.

Das interessiert die Polizei nicht,Hauptsache Versicherung besteht...allerdings Ist es ziemlich dumm es nicht zu ändern denn im Fall der Fälle wird es richtig teuer