Versicherung Bf17?

1 Antwort

Wenn euch jemand anderes sein Auto zur Verfügung stellt bei welchem kein Fahrer unter 25 Jahren eingetragen ist :

Kommt es zum Unfall, du bist gefahren - bezahlt die Versicherung trotzdem, jedoch wird für den Versicherungsnehmer im Nachgang der Versicherungsbeitrag angehoben. So hat es mir unser Versicherungsmensch erklärt.

Und ohne ein Elternteil darfst du erst fahren, wenn dein Schein BF17 gegen den "ordentlichen" Führerschein getauscht ist - unabhängig von dem Tag deiner Volljährigkeit. Der Schein BF17 hat daher noch eine gewisse Nachwirkung, wenn der Geburtstag auf Feiertage, Wochenende oder sonstige Verhinderung fällt.

Privat235 
Fragesteller
 16.12.2023, 17:18

Danke erstmal. Bei der Rückfahrt mit Kurzzeitkennzeichen wäre ein elternteil dabei.

Reicht eigentlich dieses ,,unter 25" in der Versicherung? Oder wird dann noch zwischen unter 25 und bf17 unterschieden?

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kabbes69  16.12.2023, 17:43
@Privat235

Mag sein, dass dies individuell pro Versicherung geregelt ist - aber bei uns war dies die Änderung bei Anmeldung der Autos für BF 17..

Bei meiner Kollegin - würde BF17 angeblich keine Mehrkosten auslösen, sondern wird dann mit 18 auf Fahrer unter 25 umgestellt - sofern nicht gekündigt.

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migebuff  17.12.2023, 17:34
Und ohne ein Elternteil darfst du erst fahren, wenn dein Schein BF17 gegen den "ordentlichen" Führerschein getauscht ist - unabhängig von dem Tag deiner Volljährigkeit. Der Schein BF17 hat daher noch eine gewisse Nachwirkung, wenn der Geburtstag auf Feiertage, Wochenende oder sonstige Verhinderung fällt.

Das hast du so in der Fahrerlaubnisverordnung gelesen? Beachte bitte, dass Vermutungen niemandem helfen.

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kabbes69  17.12.2023, 20:41
@migebuff

Nein- die wurde mir und dem BF17 Fahrer so bei der Aushändigung BF17 erklärt - wenn die es nicht wissen sollten?.

Sollte hier eine Öffnungsklausel.für jeweiligen Bundesländern oder Führerscheinstellen sein und das ganze auf eine Verwaltungsvorschrift beruhen - wäre dies ein Punkt den ich tatsächlich nicht geprüft habe.

Aber du darfst dein Wissen hier durchaus auch in einer eigenen Antwort nieder schreiben - du hast ja offensichtlich andere Erkenntnisse.

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migebuff  17.12.2023, 20:53
@kabbes69
Aber du darfst dein Wissen hier durchaus auch in einer eigenen Antwort nieder schreiben

Nein, der Fragesteller hat ja nicht danach gefragt.

Sollte hier eine Öffnungsklausel.für jeweiligen Bundesländern oder Führerscheinstellen sein und das ganze auf eine Verwaltungsvorschrift beruhen - wäre dies ein Punkt den ich tatsächlich nicht geprüft habe.

Die FeV gilt bundesweit.

§48a FeV:

(2) Die Fahrerlaubnis ist für die Fahrerlaubnisklassen B und BE mit der Auflage zu versehen, dass von ihr nur dann Gebrauch gemacht werden darf, wenn der Fahrerlaubnisinhaber während des Führens des Kraftfahrzeugs von mindestens einer namentlich benannten Person, die den Anforderungen der Absätze 5 und 6 genügt, begleitet wird (begleitende Person). Die Auflage entfällt, wenn der Fahrerlaubnisinhaber das Mindestalter nach § 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 Buchstabe a erreicht hat.
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