Darf die Begleitperson bei BF17 am Handy sein?

4 Antworten

Ja, darf sie, weil die Begleitperson grundsätzlich kein Fahrzeugführer ist.

Fahrzeugführer ist, wer die Bedienelemente des Fahrzeugs betätigt, die zum Bewegen im Straßenverkehr erforderlich sind. Also insbesondere Lenkrad Gas- und Bremspedal.
Greift die Begleitperson ins Lenkrad, ist sie in dem Moment allerdings ebenfalls Fahrzeugführer und darf in dem Moment kein Handy benutzen.

Das mit den 0,5‰ ist der Begleitperson verboten, weil das explizit im Gesetz so geschrieben steht (§ 48a Abs. 6 FeV).

Dass die Begleitperson nicht schlafen darf, sehe ich nicht so. § 48a Abs. 4 FeV besagt, dass die Begleitperson dem Fahrzeugführer als Ansprechpartner zur Verfügung stehen soll, nicht muss.

Natürlich widerspricht das Schlafen der Begleitperson der vorgesehenen Aufgabenerfüllung, aber ein explizites Verbot oder gar eine Konsequenz sehe kch nicht.

Darf man natürlich, da man ja nicht selber fährt...

Wenn Du dir selber so unsicher bist, weil Du dich dadurch abgelenkt fühlst, würde ich gar nicht fahren...


guitschee  28.10.2024, 15:44

Wenn man selber nicht fährt, dürfte man auch normalerweise 5 Promille haben oder völlig bekifft sein - aber nicht, wenn man Begleitperson ist, durchaus möglich also, dass ein Handyverbot auch gälte...

juckthaltnicht9 
Beitragsersteller
 28.10.2024, 17:17
@guitschee

Ja, weil schlafen darf der Begleiter ja auch nicht und war mir dabei unsicher aber danke

Telefonieren kann deine Begleitung wie Sie oder Er will.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – berufl. Hintergrund, 2Rad, Autoverm., Maintenance, Leasing

Die dürfen nicht schlafen? Uuuuppps. Zum Glück ist das Schlafen bei mir schon lange lange verjährt dann.

Solche Fragen sind eigentlich für Fahrlehrer.

Rein logisch betrachtet: Betrunken kann man nicht helfen, schlafend kann man nicht helfen. Das Handy kann man, wenn Hilfe nötig ist, schnell wegtun, es lenkt aber natürlich schon ab, sodass man nichts mitbekommt....