BF17 ohne Begleitperson kurz vorm 18 L.jahr?

3 Antworten

Nach den Buchstaben des Gesetzes sind die Folgen klar, ABER es gibt ja noch sowas wie juristisches Fingerspitzengefühl und kriminell kann man das wirklich nicht nennen ; - )

Rein theoretisch würde das den Entzug der Fahrerlaubnis bedeuten. Außerdem verlängerung der Probezeit, Teilnahme am Aufbauseminar etc.

genaures steht hier:

https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/fahranfaenger-innen-und-begleitetes-fahren-ab-17.html

Übrigens: die Polizei würde sich strafbar machen, sollte man dich 30 Minuten vor dem 18. Geburtstag erwischen und ein Auge zudrücken. Wir sind hier nicht mehr im Bereich der Ordnungswidrigkeit d.h. die Beamten sind der Verfolgung verpflichtet.

migebuff  11.04.2024, 07:25
Wir sind hier nicht mehr im Bereich der Ordnungswidrigkeit

Welche Straftat liegt vor? Fahren ohne Fahrerlaubnis kann es nicht sein, denn dass die vorhandene Fahrerlaubnis widerrufen wird, hast du bereits korrekt erkannt.

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Peppie85  11.04.2024, 08:50
@migebuff

Das ist eine etwas anders gelagerte Angelgegenheit. Wirst du z.B. auf einer Hayabooza erwischt, und hast nur den Mofa Führerschein, bist du den auch erst mal los.

vielleicht hätte man sagen müssen, fahren ohne gültige Fahrerlaubnis! Die Bedigungen unter denen die Fahrerlaubnis gegolten hat, waren nicht erfüllt.

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Still  11.04.2024, 09:28
@Peppie85
  1. Es ist eine Ordnungswidrigkeit und die Polizei darf Fingerspitzengefühl beweisen
  2. Mofas bedürfen keiner Fahrerlaubnis, sondern einer Prüfbescheinigung und mir ist nicht bekannt, dass diese wegen eines Verstoßes gegen die FEV eingezogen würde.
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migebuff  11.04.2024, 12:24
@Peppie85

Ein Verstoß gegen die Auflagen der vorhandenen Fahrerlaubnis kann kein Fahren ohne Fahrerlaubnis sein. Er besitzt eine Fahrerlaubnis der Klasse B und führt ein Fahrzeug der Klasse B.

§6e Abs 2 StVG:

(2) Eine auf der Grundlage der Rechtsverordnung nach Absatz 1 erteilte Fahrerlaubnis der Klassen B und BE ist zu widerrufen, wenn der Fahrerlaubnisinhaber entgegen einer vollziehbaren Auflage nach Absatz 1 Nummer 2 ein Kraftfahrzeug ohne Begleitung durch eine namentlich benannte Person führt. Die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis erfolgt unbeschadet der übrigen Voraussetzungen nach den Vorschriften des § 2a.
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Entzug der Fahrerlaubnis, 70 Euro Bussgeld + 28,50 Euro Gebühren, und einen Punkt in Flensburg, Verlängerung der Probezeit, und eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis erst nach Nachweis eines abgeleistetetn Aufbauseminars.