Mit 18 Kfz versichert nach BF17?
Hallo, ich werde morgen 18 und möchte mit dem Auto von meiner Mum fahren. Meine Mum meint aber ich darf das Auto alleine gar nicht fahren weil sie glaubt sie hat mich nur für begleitetes Fahren eingetragen. Geht sowas überhaupt? Also dass ich nur mit einer Begleitperson das Auto fahren darf um einen Versicherungsschutz zu haben? Oder darf ich automatisch wenn ich 18 bin alleine damit fahren weil eingetragen wär ich ja schon…
4 Antworten
Das wäre ein Anruf bei der Versicherung um das zu korrigieren. Viele Versicherungen wollen wissen , wer noch Zugriff zu diesem Fahrzeug hat.
Das Auto ist versichert, nicht der Fahrer. Deine Mutter sollte dich dennoch in den Fahrerkreis aufnehmen lassen.
Nun fahren darfst du auch ab 18 auch mit dem "rosa Lappen" allein.
Auch bist du dann versichert, denn in Deutschland ist immer allein nur das Fahrzeug versichert, nicht aber irgendein Fahrer. Das sind nur Innenverhältnisse mit der VS.
Allerdings könnte die VS dann bei nicht eingetragenem Fahrerkreis die VS-Prämie rückwirkend angleichen und ggf. auch eine Vertragsstrafe fordern. Aber eben nur vom VS-Nehmer.
Aber einen Fremdschaden wird und muss sie auch zahlen.
Ein Regress wäre nur dann möglich, wenn du Obliegenheiten verletzt hast: Z. B. Fahren unter Alkohol-/Drogeneinfluss, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, fahren ohne FE... Ergo alle Straftaten.
Du darfst theoretisch ab morgen schon alleine fahren
Aber wenn du nicht als zusätzlicher Fahrer eingetragen bist, hast du erst mal keine Versicherung.
Da aber du eingetragen warst und dein Geburtsdatum genannt wurde, sollte es wenn es nicht anders vereinbart war, automatisch in ein Nutzungsrecht übergehen. Zumindest war es bei mir damals so.
"Aber wenn du nicht als zusätzlicher Fahrer eingetragen bist, hast du erst mal keine Versicherung."
Unsinn. Das Fahrzeug ist versichert, nicht der Fahrer.