Begleitendes Fahren ab 17?

4 Antworten

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Nein, allerdings Muss man bei der Vorhanedenen Versicherung angeben das du als Fahrer unter 18 eingetragen wirst. Kostet etwas mehr dan


Vladi77 
Beitragsersteller
 01.02.2025, 23:20

Und wenn man das nicht macht und ich ein Unfall baue, wird die Versicherung nichts zahlen?

Raven751  02.02.2025, 00:25
@Vladi77

Doch die Versicherung muss trotzdem zahlen. Sie kann aber die gewährten Rabatte hinsichtlich der ausgeschlossenen Fahrer zurückfordern.

VectraC20  02.02.2025, 07:23
@Vladi77

Dann kann die Versicherung einen Teil der Schadenssumme von dir oder deinem Vater als Regress einfordern

Eine Kfz-Versicherung gilt immer nur für das Auto und nie für den Fahrer. Allerdings, sollte der Vater als alleiniger Fahrer eingetragen sein, so kann es im Falle eines Unfalls durch einen anderen Fahrer als Obliegenheitsverletzung gelten. Versicherungsschutz besteht aber auf jeden Fall.

Hi das Auto hat eh eine Haftpflichtversicherung, sonst wäre es ja nicht zugelassen.

Man sollte dann nur in seinen Vertragsklauseln keine jungen Fahrer ausschließen.

Nein was ich nicht wüsste. Wenn es das Auto von deinem Vater ist wäre der ja schon versichert. Da musst du das ja nicht noch einmal machen. Ich kenne das zumindest so nicht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – berufl. Hintergrund, 2Rad, Autoverm., Maintenance, Leasing

schoschi06  01.02.2025, 23:16

Der Vater sollte allerdings seinen Sohn auf seinem Kfz als Mitnutzer/Familienmitglied anmelden, wird er 18 und fährt, könnte es Probleme geben !

schoschi06  02.02.2025, 00:21
@AlterHaudegen75

Da denkt doch auch kaum jemand drann( juhu mein Sohn, heute bist 18 geworden, nimm den Porsche um in die Schule zufahren, kannst du bei den Mädels punkten)was mal richtig teuer werden kann !:)