Begleitendes Fahren ab 17?
Guten Abend,
Wenn man mit 17 seinen Führerschein hat, und z.B begleitendes fahren mit seinen Vater angemeldet hat, muss man dann um überhaupt auto zu fahren, eine Versicherung machen auf den namen des Vaters.
Wenn ja, was für eine Versicherung und wie funktioniert das?
MfG
4 Antworten
Nein, allerdings Muss man bei der Vorhanedenen Versicherung angeben das du als Fahrer unter 18 eingetragen wirst. Kostet etwas mehr dan
Eine Kfz-Versicherung gilt immer nur für das Auto und nie für den Fahrer. Allerdings, sollte der Vater als alleiniger Fahrer eingetragen sein, so kann es im Falle eines Unfalls durch einen anderen Fahrer als Obliegenheitsverletzung gelten. Versicherungsschutz besteht aber auf jeden Fall.
Hi das Auto hat eh eine Haftpflichtversicherung, sonst wäre es ja nicht zugelassen.
Man sollte dann nur in seinen Vertragsklauseln keine jungen Fahrer ausschließen.
Nein was ich nicht wüsste. Wenn es das Auto von deinem Vater ist wäre der ja schon versichert. Da musst du das ja nicht noch einmal machen. Ich kenne das zumindest so nicht.
Der Vater sollte allerdings seinen Sohn auf seinem Kfz als Mitnutzer/Familienmitglied anmelden, wird er 18 und fährt, könnte es Probleme geben !
Stimmt, da hast du völlig Recht. Das hätte ich besser schreiben müssen.
Da denkt doch auch kaum jemand drann( juhu mein Sohn, heute bist 18 geworden, nimm den Porsche um in die Schule zufahren, kannst du bei den Mädels punkten)was mal richtig teuer werden kann !:)
Und wenn man das nicht macht und ich ein Unfall baue, wird die Versicherung nichts zahlen?