Roller komplett entdrosseln fahren erlaubt?
Tach zusammen wollte mal nach fragen ob man mit dem 125er (A1) Führerschein einen 50ccm Roller komplett entdrosselt fahren darf also ob das legal ist da viele immer wieder sagen ne das nicht erlaubt da das Fahrzeug nur 45er Papiere hat oder sonst irgendwelche Sachen dazu gesagt werden darf man mit nem A1 ejnen Roller entdrosselt fahren oder nicht?
5 Antworten
Nein, Finger weg von so einem Blödsinn ok!
Du verlierst dadurch deine Zulassung, und deinen kompletten Versicherungsschutz! Nebenbei machst du dich strafbar weil du dann ohne Führerschein fährst, den brauchst du für schnellere Roller.
Also lass es und schau das du dir vielleicht einen regulär schnelleren zulegst und den passenden Führerschein machst.
nein, wenn das teil nur bis 50 oder 45 zugelassen ist, heißt das auch das die bremsen und alles nur für diese Geschwindigkeiten ausgelegt sind. nebenbei müsstest du die kiste dann zulassen
Das zulassen ist ja keine grosse Sache allerdings kann ich das verstehen mit den bremsen jedoch bin ich letztes Jahr im Sommer mit dem Roller gefahren und der war offen laut Tacho 75-79 GPS 72-75 und die bremsen haben das ganz gut gemacht also die waren schon für die Geschwindigkeit ausgelegt denke ich mal da ich minimal gebremst habe und der Roller schnell abgebremst hat aber ok wenns mans nicht darf ist eigentlich schade aber trotzdem danke
Noch zur Info es handelt sich um den piaggio new tph von 2016 damit du weisst welcher Roller
Wenn die Zulassung auf 45 km/h lautet, kannst Du den Roller „aufmachen“, so dass er schneller fährt. Um ihn im Straßenverkehr zu verwenden, müssen Deine Änderungen vom TÜV abgenommen werden; ist dies geschehen, bekommst Du von der Zulassungsstelle neue Papiere. Und damit kannst Du nun den Roller als Leichtkraftrad oder als Motorrad zulassen und auch im Straßenverkehr fahren.
Der ganze Prozess ist technisch anspruchsvoll, nervig und teuer. Da lohnt es sich eher, einen zu deinem Führerschein passenden Roller zu kaufen und den alten zu verkaufen.
Wenn Du den 45 km/h - Roller einfach nur schneller machst, verlierst Du die Zulassung für den Straßenverkehr und den Versicherungsschutz. Das sind schon mal zwei Delikte, wenn Du damit am Straßenverkehr teilnimmst. Fahren ohne Führerschein fällt in Deinem Fall nicht ins Gewicht, aber das rettet Dich da auch nicht.
Es gibt immer zwei Sachen:
- Ist das Fahrzeug legal
- Hast du die passende Fahrerlaubnis
Es nützt dir absolut nichts, wenn du die passende Fahrerlaubnis hast, aber dein Fahrzeug illegal ist!
Durch die technische Veränderung verliert dein Roller seine Betriebserlaubnis. Sprich, es darf nicht mehr im öffentlichen Verkehrsraum gefahren werden... vollkommen unabhängig davon, wer damit fährt und was derjenige für eine Fahrerlaubnis hat!
Wenn du durch die Veränderung die Fahrzeugklasse änderst (vom Kleinkraftrad zum Leichtkraftrad), wirst du auch eine neue Betrieberlaubnis nicht so einfach bekommen, weil die andere Fahrzeugklasse andere Vorschriften einzuhalten hat (z.B. bessere Bremsen, andere Beleuchtungen...) und du diese vermutlich nicht einhältst.
Und dabei ist es wie gesagt scheißegal, ob du die passende Fahrerlaubnis dafür hättest, wenn das Fahrzeug eine Betriebserlaubnis hätte. Es hat keine Betriebserlaubnis!
Nein, denn der verliert dadurch seine Zulassung.
Nein, ohne dass daraus ein Leichtkraftrad gemacht wurde, nicht.
Ich frage ja ob ich mit dem A1 den dann fahren darf da es unter 125 ccm ist und der Roller 50 ccm hat und nicht mal an die 100kmh kommt.ich bin gerade dabei den 125er zumachen deswegen frage ich